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Forschungsfinanzierung

Diese Website zur Forschungsfinanzierung unterstützt das Beratungsangebot der Forschungsreferent*innen der Universität Osnabrück. Sie richtet sich an Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen ab der Promotion und gibt einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Finanzierung von Forschungsvorhaben.

Neben dieser Website bieten die Forschungsreferent*innen weitere Informations- und Beratungsangebote an, wie zum Beispiel den regelmäßigen Workshop „Wie stelle ich einen Drittmittelantrag?“ oder Veranstaltungen in der Reihe „Forschungsförderung um 12.00“ zu verschiedenen Themen. Mit dem Newsletter FIT für die Wissenschaft (zu finden unter: http://www.fit.uni-osnabrueck.de) kann man sich entsprechend einer eigenen fachlichen Auswahl und eigener Forschungsinteressen Informationen zu aktuellen Ausschreibungen zahlreicher Förderer zuschicken lassen, die an dieser Stelle nicht berücksichtig werden können.

Der Inhalt dieser Seite wird in regelmäßigen Abständen revidiert und aktualisiert. Gleichwohl können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernehmen und empfehlen, anhand der externen Links insbesondere die Einreichfristen zu überprüfen.

Finanzierungsmöglichkeiten für Postdocs

Die Forschungsförderinstitutionen bieten Förderprogramme für Postdocs sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in unterschiedlichen Qualifizierungsphasen an. Zum Teil handelt es sich hierbei um Stipendien zur Deckung des Lebensunterhalts, zum Teil auch um projektbezogene Nachwuchsleiterinnen- und Nachwuchsleiterstellen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft:

DFG Walter Benjamin-Programm

Ziel: Durchführung eines eigenständigen Forschungsvorhabens an einer Forschungsreinrichtung der Wahl in Deutschland oder im Ausland
Voraussetzung: Wissenschaftler*innen in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase (keine Altersgrenze) nach der Promotion
Förderdauer: 3 Monate bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium für 2 Jahre sowie projektspezifische Sachkosten (pauschal)
Antragstellung: jederzeit
Walter Benjamin-Programm

Einzelförderung/Sachbeihilfe inkl. der „Eigenen Stelle“

Ziel: Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Voraussetzung: Abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Promotion)
Förderdauer: projektspezifisch, maximal drei Jahre, Fortsetzungsantrag möglich
Förderumfang: Eigene Stelle sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel
Antragstellung: jederzeit
Einzelförderung

Emmy Noether-Programm

Ziel: Exzellenzförderung, Erwerb der Qualifikation für eine Professur
Voraussetzung: herausragende Nachwuchswissenschaftler*innen mit zweijähriger Postdoc-Erfahrung bis 4 Jahre nach der Promotion, substantielle internationale Forschungserfahrung, zügige wiss. Ausbildung, internationale Publikationen
Förderdauer: max. 6 Jahre
Förderumfang: Stelle nach E15 TV-L sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel (i. d. R. mehrere Mitarbeiter*innen = Nachwuchsgruppe)
Antragstellung: jederzeit
Emmy Noether-Programm

Heisenberg-Programm
Das Heisenberg-Programm bietet vier Varianten:
1) Stelle  2) Rotationsstelle (nur klinisch) 3) Professur 4) Stipendium

(Nach der Aufnahme in das Programm Entscheidung für die Variante)
Ziel: Exzellenzförderung, Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Leitungsposition
Voraussetzungen: Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen, besonders herausragende wiss. Leistungen auf internationalem Niveau
Förderdauer: max. 5 Jahre
Förderumfang:
1) Stelle und flexible Forschungsmittel
2) Vertretungsmöglichkeiten und flexible Forschungsmittel
3) zeitlich befristete W2 oder W3-Professur (Hochschule muss nach Ablauf der Förderung eine Professur bereitstellen) und flexible Forschungsmittel
4) Stipendium 4.450 Euro/Monat plus Sachkosten (Wechsel in 1), 2) oder 3) möglich)
Antragstellung: jederzeit
Heisenberg-Programm

Fritz Thyssen-Stiftung:

Forschungsstipendium (Bis auf weiteres ausgesetzt)
Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens
Voraussetzungen: Postdocs ein bis zwei Jahre nach der Promotion
Förderdauer: maximal ein Jahr
Förderumfang: 1.800 Euro/Monat plus Sachkosten
Antragstellung: jederzeit
Bearbeitungszeit: i.d.R. 8 Wochen
Forschungsstipendium Thyssen

Projektförderung  inkl. der „Eigenen Stelle“

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens von Wissenschaftler*innen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der BiomedizinVoraussetzung: Promotion erforderlich
Förderdauer: i.d.R. 2 Jahre, ggf. Verlängerung um 1 Jahr
Förderumfang: i.d.R. Stelle nach E13 TV-L sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel (Hilfskräfte, Reisekosten, kleine Geräte)
Antragstellung: zweimal im Jahr; 1. Februar und 1. September
Projektförderung Thyssen

VolkswagenStiftung:

Lichtenberg-Stiftungsprofessuren

Ziel: Einrichtung einer Stiftungsprofessur für herausragende Wissenschaftler*innen, die in innovativen und interdisziplinären Bereichen forschen, hoch innovative Entwicklungen in der Forschung aufgreifen
Voraussetzungen: Wissenschaftler*in auf W2 oder W3 Niveau, (mit)führend im internationalen Vergleich, hohe Anforderungen an Publikationsleistung, Auslandserfahrung, Lehrkonzept sowie bisherige Drittmitteleinwerbung, gemeinsame Antragstellung mit der Hochschule, Wechsel des akademischen Umfelds in den letzten fünf Jahren
Förderdauer: Anschubfinanzierung (i.d.R. 5 Jahre)
Förderumfang: mindestens 5 Mio. Euro, 3 Mio. Euro müssen seitens der Universität bereitgestellt werden
Antragstellung: jederzeit
Lichtenberg-Stiftungsprofessuren

Verschiedene weitere Förderangebote ab beendeter Promotion auf den Webseiten der VolkswagenStiftung

Forschungsrahmenprogramm der EU:

European Research Council (ERC) Starting Grant
Ziel: Förderung von unabhängigen Nachwuchsfor-scher*innen beliebiger Nationalität mit 2 – 7 Jahren Erfahrung nach Abschluss ihrer Promotion und einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz
Förderdauer: bis zu 5 Jahre Laufzeit
Förderumfang: bis zu 1.5 Mio. Euro
Antragstellung: jährliche Bekanntmachung
Starting Grant

European Research Council (ERC) Consolidator Grant
Ziel: Förderung von unabhängigen Nachwuchsforscher*innen beliebiger Nationalität mit 7 – 12 Jahren Erfahrung nach Abschluss ihrer Promotion und einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz
Förderdauer: bis zu 5 Jahren Laufzeit
Förderumfang: bis zu 2 Mio. Euro
Antragstellung: jährliche Bekanntmachung
Consolidator Grant

 

Reisebeihilfen und Auslandsstipendien

Bei den Reisebeihilfen ist zu unterscheiden, ob ein Reisekostenzuschuss für einen kürzeren, forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt oder ein Stipendium zur Finanzierung eines längeren Forschungsaufenthalts im Ausland benötigt wird. Die nachfolgend aufgelisteten Förderprogramme lassen sich diesbezüglich nicht in jedem Fall klar voneinander abgrenzen. Unberücksichtigt bleiben die zahlreichen Förderprogramme, die einen Förderfokus auf nur bestimmte Zielländer haben. Diese Förderprogramme können über die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) recherchiert werden.

Reisekostenzuschüsse und Kurzaufenthalte

DAAD: Kongress - und Vortragsreisenprogramm
Voraussetzung: Durch Forschungsleistung ausgewiesene promovierte Wissenschaftler*innen sowie Promovierende bestimmter Fachrichtungen

1. Kongressreisen ins Ausland: aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland, enger Bezug zwischen Tagung und eigener Forschung
Förderumfang: Reisekosten (bis zur Höhe der DAAD-Reisekostenpauschale), Teilnahmegebühr (günstigster Satz), pauschale Aufenthalts- und Übernachtungskosten, höchstens 8 Kongresstage
Nebenkostenpauschale i.H.v. 300 Euro
Antragsfrist: Eingang spätestens 4 Monate vor dem 1. Kongresstag
DAAD Kongressreisen

2. Vortragsreisen ins Ausland: Eigene Forschungsergebnisse im Ausland vorstellen, auf schriftliche Einladung ausländischer Kollegen oder Institutionen
Förderumfang: Reisekosten (bis zur Höhe der DAAD-Reisekostenpauschale)
Antragsfrist: Eingang spätestens 1 Monat vor Reisebeginn
DAAD Vortragsreisen

DAAD : Kurzzeitdozenturen
Voraussetzungen: Kurzeitdozentur von 4 Wochen (in Ausnahmefällen 2 Wochen) bis 6 Monaten; Hochschullehrer*in  soll im Ausland eine Lehrveranstaltung anbieten, die z.B. der Fortbildung von Graduierten dient oder im Zusammenhang mit anderen Programmen steht; Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge von der Heimatinstitution wird vorausgesetzt.
Förderumfang: Reisekosten, Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung, Beteiligung der gastgebenden Hochschule wird erwartet
Antragstellung: Bewerbung zu Stichtag
DAAD Kurzzeitdozenturen

Fritz Thyssen Stiftung
Voraussetzungen: Promotion, Reisebeihilfen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit; Förderschwerpunkte der Stiftung sind Geistes- und Sozialwissenschaften, sowie Biomedizin
Förderumfang: Fahrtkosten und Tagessätze in Form von Zuschuss zur Deckung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Antragstellung: jederzeit, i.d.R. 8 Wochen Bearbeitungszeit
Reisebehilfe Thyssen-Stiftung

Längerfristige Auslandsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

DFG Walter Benjamin-Programm
Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland
Voraussetzung: jüngere Wissenschaftler*innen (keine Altersgrenze) nach der Promotion
Förderdauer: 3 Monate bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium für 2 Jahre sowie projektspezifische Sachkosten (pauschal)
Antragstellung: jederzeit
Walter Benjamin-Programm

DAAD-Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (Postdoc-Programm)
Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland
Voraussetzungen: promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen mit einem sehr guten Abschluss (magna cum laude), Promotion sollte nicht länger als vier Jahre zurückliegen
Förderdauer: 3 bis 6 Monate
Förderumfang: Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten, alters- und ziellandabhängig), Reisekosten, Sachkostenbeihilfe, Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahme
Antragstellung: 3 Bewerbungstermine pro Jahr (Mitte November/März/Juni)
DAAD Forschungsstipendium

DAAD P.R.I.M.E. (Postdoctoral Researchers International Mobility Experience)
Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland und anschließende Reintegration in eine deutsche Einrichtung
Voraussetzung: Promotion mit sehr gutem Ergebnis
Förderdauer: 18 Monate (zuerst 12 Monate im Ausland, danach 6 Monate in Deutschland)
Förderumfang: Finanzierung der Anstellung an einer deutschen und weiteren Hochschule für 18 Monate
Antragstellung: Stichtag einmal pro Jahr
DAAD PRIME

Alexander von Humboldt Stiftung: Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdocs
Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens an einem ausländischen Institut, Exzellenzförderung
Voraussetzungen: sehr gute Promotion, Promotion darf max. 4 Jahre zurückliegen; Alle dauerhaft im Ausland etablierten Mitglieder des Humboldt-Netzwerks kommen als Gastgeber*in in Frage
Förderdauer: 6 bis 24 Monate
Förderumfang: Stipendium (alters- und ziellandabhängig), Reisekosten, Rückkehrstipendium möglich
Antragstellung: jederzeit, Bearbeitung der Anträge im Februar, Juni und Oktober
Feodor-Lynen Forschungsstipendium

EU: Marie Skłodowska Curie Individual Fellowships "European Postdoctoral Fellowships" (IF-EF)
Ziel: Forschungsstipendium für erfahrene Forscher*innen für einen Forschungsaufenthalt im europäischen Kontext (in EU-Mitgliedsstaaten oder den assoziierten Ländern)
Voraussetzung: abgeschlossene Promotion, maximal acht Jahre Forschungserfahrung
Förderdauer: 12 bis 24 Monate
Förderumfang: Grundgehalt, Mobilitätspauschale, Forschungs- und Gemeinkosten für die Gastinstitution
Antragstellung: jährlich nach Ausschreibungsfrist
Marie Curie Individual European Fellowship

EU: Marie Skłodowska-Curie Individual Fellowships "Global Postdoctoral Fellowships" (IF-GF)
Ziel: Forschungsstipendium für erfahrene Forscher*innen für einen Forschungsaufenthalt im außereuropäischen Kontext (sog. Drittland) und verpflichtende Wiedereingliederung in einer Einrichtung in Europa oder einem assoziierten Land
Voraussetzung: abgeschlossene Promotion, maximal acht Jahre Forschungserfahrung
Förderdauer: 12 bis 24 Monate und Wiedereingliederungspauschale
Förderumfang: Grundgehalt, Mobilitätspauschale, Forschungs- und Gemeinkosten für die Gastinstitution und Wiedereingliederungspauschale
Antragstellung: jährlich nach Ausschreibungsfrist
Marie Curie Individual Global Fellowship

Leopoldina-PostDoc-Stipendium für Naturwissenschaftlerinnen bzw. Naturwissenschaftler und Medizinerinnen bzw. Mediziner
Ziel: ein anspruchsvolles, originäres Wissenschaftsprojekt, das vollständig an einer (oder mehreren) renommierten Forschungsstätte(n) im Ausland ausgeführt werden kann
Voraussetzung: Promotion darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen, herausragende Forschungsbefähigung
Förderdauer: 1 bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium (Höhe je nach Gastland), Reisekosten, Sachkosten
Antragstellung: jederzeit, Entscheidungen vierteljährlich
Leopoldina Postdoc-Stipendium

Auslandsstipendien für erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Feodor Lynen-Forschungsstipendium für erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Ziel: Förderung langfristiger Forschungsaufenthalte an Forschungseinrichtungen im Ausland
Voraussetzung: überdurchschnittlich qualifizierte*r Wissenschaftler*in, Promotion darf max. 12 Jahre zurückliegen, muss mindestens Juniorprofessor*in oder Habilitand*in sein, mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, Gastgeber*in muss Mitglied des Humboldt-Netzwerks im Ausland sein
Förderdauer: 6 bis 18 Monate, kann flexibel in bis zu 3 Aufenthalte innerhalb von 3 Jahren aufgeteilt werden
Förderumfang: Stipendium (Höhe je nach Gastland), Reisekosten, Rückkehrstipendium, Unterstützung von Erziehungsleistungen
Feodor Lynen-Forschungsstipendium für erfahrene Wissenschaftler*innen

Druckkostenzuschüsse

Die Universität Osnabrück  gewährt grundsätzlich keine Druckkostenzuschüsse. Forschungsförderer stellen Druckkostenzuschüsse nur im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen zur Verfügung. Unabhängig von Projektfinanzierungen und ohne themenspezifische Vorgaben können Druckkostenzuschüsse bei der DFG beantragt werden.

DFG
Bei der DFG kann für besondere Veröffentlichungen eine Publikationsbeihilfe beantragt werden:

•    für Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen) sowie
•    für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende For-schungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.

Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.
Festschriften sowie kostenpflichtige Aufsätze in Fachzeitschriften sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.
DFG Publikationsbeihilfe