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Studieren mit Behinderung und
chronischer Erkrankung

Detail Rollstuhl am Schloss. Foto: Judith Kantner

Der Aufwand, sich in der Anfangszeit an einer Universität zurechtzufinden und die notwendigen bürokratischen Angelegenheiten zu erledigen, ist für Studierende mit Behinderung besonders groß. Die Wege sind häufig weit und umständlich. Jedes Gebäude ist anders strukturiert. Parkplätze und öffentliche Verkehrsmittel müssen erkundet und erprobt werden.
An der Universität Osnabrück steht Ihnen rund um alle Fragen zum Studium die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Studium an der Universität Osnabrück können Sie der folgenden Seite entnehmen.

Aktuelles

  • Wenn Sie eine Beratung zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung wünschen, wenden Sie sich direkt an Christine Kammler.

Grundsätzliche Informationen zum Studium an der Universität Osnabrück

Härtefallantrag bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium

In Fällen außergewöhnlicher Härte kann die Zulassung zum Studiums ermöglicht werden, ohne dabei die regulären Auswahlkriterien eines zulassungsbeschränkten Studienganges zu berücksichtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass der*die Bewerber*in besonders schwerwiegende Gründe geltend macht, welche die sofortige Aufnahme des Studiums erforderlich machen. Mögliche Gründe sind von der Universität näher definiert und können im Informationsblatt (PDF, 182 kB) (PDF barrierearm) zum Härtefallantrag der Universität Osnabrück eingesehen werden.
Insgesamt können bis zu zwei Prozent der Studieninteressierten über die Härtefallregelung in ein zulassungsbeschränktes Studium aufgenommen werden. Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Studienplatzbewerbung als formloser Antrag gestellt. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.

Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen

Nachteilsausgleich - was ist das?
Ein Nachteilsausgleich ist ein gesetzlich verankertes Instrument, um die chancengerechte Teilhabe im Studium herzustellen und um Diskriminierungen zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage findet sich im Grundgesetz, im Hochschulrahmengesetz und im Niedersächsischen Hochschulgesetz. Ein Nachteilsausgleich soll gewährleisten, dass Studierende mit Beeinträchtigungen ihr Studium im Rahmen der eigenen Möglichkeiten absolvieren können. Nachteilsausgleiche stellen keine „Vergünstigungen“ dar. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen die Benachteiligungen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Hinblick auf Prüfungsleistungen und Studiennachweise. 

Wer kann einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen?
Wenn Sie studieren und eine länger (als 6 Monate) andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die dazu führt, dass Sie bei Studien- und Prüfungsleistungen unter üblichen Bedingungen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse nicht oder nicht in ausreichendem Maße darstellen können. In diesen Fällen könnte ein Nachteilsausgleich ein Instrument sein, um chancengerechte Bedingungen bei Prüfungsleistungen herzustellen.

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich und was brauche ich dafür?
Grundsätzlich können Sie den Antrag formlos stellen. Für eine leichtere Kommunikation empfiehlt sich, das Formular (PDF, 62 kB) zu verwenden. Den Antrag adressieren Sie an den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Darin stellen Sie dar, warum die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfungen infolge der Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist. 
Sie müssen den Antrag VOR der Prüfung stellen, idealerweise schon zu Beginn des Semesters, das erleichtert die rechtzeitige Organisation (z.B. separater Raum, zusätzliche Aufsicht). Am besten stellen Sie den Antrag, sobald Sie wissen, in welchen Fächern Sie Prüfungen ablegen müssen. Bei Mehrfächer-Studiengängen müssen Sie immer pro Fach einen Antrag stellen – ein Antrag für alle Fächer reicht nicht aus. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beiliegen. 

Sie haben noch Fragen?
Beratung und Kontakt: 

Christine Kammler M.A.
Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
19/118
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
+49 541 969 6366
christine.kammler@uni-osnabrueck.de

Barrierefreiheit

Durch die Funktion "Barrierefreiheit" des interaktiven Lageplans der Universität können Hilfen und Hürden in den Gebäuden und Wegen ersichtlich werden. So können zum Beispiel automatische Türen und Fahrstühle, Behinderten-Toiletten und Parkplätze oder höhenverstellbare Tische angezeigt werden. Die vollständigen Funktionen und den interaktiven Lageplan finden Sie hier.

Begleitung in den ersten Studienwochen

Auf Wunsch können sich Studierende mit schweren körperlichen Behinderungen in den ersten Wochen ihres Studiums von Studierenden begleiten lassen. Dies kann hilfreich sein, um die Abläufe und Wege kennenzulernen und sich somit schneller an der Universität zurechtfinden zu können. Neben fachlichen Informationen können dann auch weitere Fragen, welche für Studienanfänger*innen relevant sind auf einfachem Wege geklärt werden. Als betreuende Studierende kommen im Idealfall Studierende desselben Faches oder Fachbereichs infrage. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Rückerstattung des Semestertickets

Bei Schwerbehinderung kann eine Rückerstattung des Semestertickets beantragt werden. Dazu muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vor- und Rückseite), der Wertmarke und zudem eine Kopie des Personalausweises und des Studentenausweises beim AStA eingereicht werden. Bei weiteren Fragen hilft die Buchhaltung des AStA weiter.

UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderung

Die UN-Konvention ist am 26. März 2009 in Kraft getreten und seit 2011 gibt es nationale und regionale Aktionsprogramme zur Umsetzung der Konvention. Die UN-Konvention verankert Teilhabe und Gleichberechtigung im Gesetz und kann damit als Rechtsgrundlage zur Einforderung dieser genutzt werden.

Auf den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Behinderung kann die UN-Konvention sowohl im Original, in der von Menschen mit Behinderung erarbeiteten Schattenübersetzung, als auch in einfacher Sprache eingesehen werden.

Verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG

Das BAföG wird als zinsloser Kredit gewährt, der nach Vollendung des Studiums zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die Gewährung der finanziellen Unterstützung ist an bestimmte Kriterien wie das Einkommen der Eltern, das eigene Vermögen und die Einhaltung der Regelstudienzeit gebunden. Weitere Informationen zu den Kriterien und Bedingungen gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es jedoch die Möglichkeit des Nachteilsausgleiches, wobei die oder der Antragsteller*in die Sachlage begründen muss und das zuständige Amt den individuellen Fall prüft.

Folgende Ausgleiche können beantragt werden:

  • Gewährung von BAföG über die Altersgrenzen hinaus: Bei einer Antragsstellung darf das Alter von 30 Jahren beim Bachelorstudium und 35 Jahren beim Masterstudium nicht überschritten sein.
  • Bei außergewöhnlicher Belastung kann eine Verschiebung der Einkommensgrenze zum Vorteil der oder des Betroffenen beantragt werden. Der Antrag diesbezüglich ist gesondert beim zuständigen Amt zu stellen.
  • Bei der Vermögensgrenze können Rücklagen als situationsbedingt notwendig eingestuft und somit fallspezifisch angerechnet werden.
  • Die Förderungshöchstdauer kann bei gültigen und überzeugenden Nachweisen über die Regelstudienzeit erhöht werden.
  • Krankheitsbedingt kann BAföG bis zu 3 Monate ohne aktiven Besuch der Lehrveranstaltungen weiterbezahlt werden.

Der Antrag wird individuell geprüft und es wird nach spezifischer Sachlage und Dringlichkeite des Falles entschieden. Der BAföG -Antrag wird beim Studentenwerk Osnabrück gestellt.

Das Handbuch zur Finanzierung im Studium  (PDF barrierearm) gibt zudem weitere Informationen und einen Überblick über weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Trägerübergreifendes persönliches Budget

Es gibt einen gesetzlich geregelten Anspruch, die alltäglichen und regelmäßig anfallenden Teilhabe- und Reha-Leistungen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets zu beziehen.
Das persönliche Budget ist eine Chance für Menschen mit Behinderung, ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu gewinnen. Insbesondere Studierende mit Behinderung, die aufgrund ihrer Studiensituation in der Regel auf hohe Flexibilität ihrer Dienstleistenden angewiesen sind und/oder die Finanzierung ihres behinderungsbedingten Mehrbedarfs mit verschiedenen Kostenträgern absprechen müssen, können von diesem Modell profitieren. Damit haben sie als Expertinnen und Experten in eigener Sache endlich die Möglichkeit, die notwendigen Unterstützungsangebote ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend und weitgehend unabhängig von Vorgaben der Leistungserbringer selbst auswählen und einkaufen zu können. Gleichzeitig werden sich Studierende mit Behinderung, die oft schon auf ihrem Weg zum Studium ein besonders hohes Maß an Selbstständigkeit, Durchsetzungskraft und Organisationstalent entwickeln mussten, mit ihrer neuen Rolle als Arbeitgebende und eigenverantwortliche Budgetverwaltende mit hoher Wahrscheinlichkeit schnell vertraut machen und eigene Erfahrungen aktiv in den Prozess der Weiterentwicklung des persönlichen Budgets einbringen können.

Broschüre zum trägerübergreifenden persönlichen Budget in leichter Sprache

Stipendien und Förderungsmöglichkeiten

Die Angebote der Begabtenförderungswerke für Studierende und Promovierende aller Fachdisziplinen und Hochschultypen unterscheiden sich zwar im Detail, grundlegende Anforderungen und Angebote sind bei allen Werken jedoch gleich, da sie die Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anwenden.
Für alle Programme gilt, dass die spezifische Situation von Menschen mit Behinderung entsprechend Paragraf 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Vermeidung und Benachteiligung bei der Förderung besonders zu berücksichtigen ist. Die vollständigen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (PDF barrierearm).
Unter dem Stichwort Diversity will sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine Vielfalt im Wissenschaftssystem einsetzen. Niemand soll wegen wissenschaftsfremder Fakten wie zum Beispiel Behinderung oder Geschlecht von einer wissenschaftlichen Karriere ausgeschlossen werden. Die DFG betont in ihrem Profil, dass sie individuelle Lebensumstände wie beispielsweise unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt.

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Stipendiendatenbanken

Hilfen im Studienalltag

Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch

Wer bezahlt das Notebook mit Spracherkennungssoftware und mobiler Braillezeile für die Vorlesungen? Wer finanziert das Mobilitätstraining für blinde Studienanfänger? Und welche Kosten müssen Studierende in der Regel selbst tragen?
Grundsätzlich gibt es durch das Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 6 einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfen im Alltag, welche die Teilhabe am Studium ermöglichen sollen. Je nachdem, ob es sich um studienbezogene Hilfsmittel oder Hilfen für den Alltag handelt, sind unterschiedliche Träger für die Kostenübernahme zuständig. Unter studienbezogenen Hilfsmitteln sind jene Hilfsmittel gemeint, die das Studium erst ermöglichen, so zum Beispiel Sprach- oder Vergrößerungssoftware für Vorlesungen.
Das Deutsche Studentenwerk bietet einen Überblick zu Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und stellt die Voraussetzungen für die Kostenübernahme übersichtlich dar. 
Die Genehmigung der Leistungen erfolgt durch die Prüfung des individuellen Falles. Gegebenenfalls muss ein fachärztliches Gutachten oder der Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden.
Weiterführende Informationen können auch bei der Stadt Osnabrück eingeholt werden. Der Bürgerservice der Stadt Osnabrück stellt mehrere Ansprechpartner*innen zum Thema Eingliederungshilfe zur Verfügung.

Schriftdolmetscher für Vorlesungen

Schriftdolmetscher ermöglichen gehörlosen Menschen das Verfolgen von Vorlesungen in Echtzeit. Indem Dozierende in ein Mikrofon sprechen, wird das Gesprochene von einer*m Dolmetscher*in auf den Laptop der*des Studierenden übertragen. Dies wird wahlweise in Form von Schrift oder durch Gebärdensprache umgesetzt. Die Aufzeichnung wird als Mitschrift gespeichert und ist somit langfristig verfügbar. Studierende benötigen dafür lediglich einen Laptop oder ein Tablet mit Mikrofon oder Webcam und eine funktionierende Internetverbindung. Anbieter dieses Programmes sind zum Beispiel VerbaVoice oder Kombia. Für weitere Informationen oder Fragen können diese gerne kontaktiert werden. Die Kosten können vom zuständigen Träger übernommen werden.

Textservice für barrierefreies Lesen

Der Textservice des Deutschen Vereins für Blinde und Sehbehinderte wandelt herkömmliche Dokumente und Dateien in barrierefreie um. Dabei kann es sich um digitales oder gedrucktes Material handeln, zudem können Audiodateien oder Grafiken und Tabellen eingeschickt werden. Bei weiteren Fragen zum Angebot kann gerne Kontakt zum Verein aufgenommen werden.

Forschungsinstitut Technologie und Behinderung

Das an der Technischen Universität Dortmund und FernUni Hagen angesiedelte Forschungsinstitut Technologie und Behinderung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Situation und Alltagsbedingungen der Menschen mit Behinderung durch Forschung und innovative Technologie zu verbessern. Ermöglicht wird dies durch verschiedene Forschungsprojekte, die auf der Homepage eingesehen werden können. So gibt es zum Beispiel eine Meldestelle für Barrieren im Web oder verschiedene Hilfen, die den Umgang mit Technologien erleichtern und ermöglichen. Im Dezember 2020 ging die Arbeit des Forschungsinstituts in den Tätigkeitsbereich des neu gegründeten Kompetenzzentrums Barrierefreiheit Volmarstein über.

Zur Homepage des Kompetenzzentrums

Gebärdentelefon des Bundesarbeitsministeriums

Über ein Gebärdentelefon können Menschen mit Hörbehinderung Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen, Publikationen bestellen und Auskünfte zu Ansprechpersonen einholen. Die Beraterinnen und Berater nehmen die Anfragen in Gebärdensprache entgegen.
Broschüre zum Gebärdentelefon

Bürgertelefon

Schwangerschaft mit chronischer Erkrankung und Behinderung

Für Schwangere mit einer chronischen Erkrankung oder körperlichen Beeinträchtigung gibt es meist einige Besonderheiten zu beachten. Wichtig ist, gut über benötigte Medikamente, Hilfsmittel und Unterstützung vor Ort informiert zu sein – auch nach der Geburt. Dann steht dem Elternwerden nichts im Wege, und oft ist eine komplikationslose Schwangerschaft möglich. Wenden Sie sich gerne an uns! Kontaktdaten Weiterführende Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es auch unter:

familienplanung.de - Schwanger mit Behinderung
familienplanung.de - Schwanger mit chronischer Erkrankung

Fernstudium

Die FernUniversität Hagen bietet ein breites Angebot an Möglichkeiten des Fernstudiums. Insbesondere wird dabei auch auf behindertengerechte und barrierefreie Angebote eingegangen. So ist das Webangebot teilweise barrierefrei zugänglich, es gibt verschiedene Maßnahmen die Kurse, Vorlesungsmaterialien und Prüfungen betreffend. Für weitere Fragen und eine individuelle Beratung kann die Beauftragte kontaktiert werden.
Kontakt und weiterführende Informationen der FernUniversität Hagen

Bei der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) finden Sie einen Ratgeber, in dem alle Fernstudienangebote der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Kooperation mit den jeweiligen Fachhochschulen übersichtlich und detailliert vorgestellt werden. Zugangsvoraussetzungen, Studiendauer und Abschlüsse werden ausführlich erläutert. Darüber hinaus enthält der Ratgeber Tipps zum Ablauf und zur Organisation eines Fernstudiums. Im zweiten Teil des Ratgebers finden Interessierte eine tabellarische Übersicht über das deutschlandweite Fernstudienangebot an staatlichen und privaten Fachhochschulen mit staatlicher Anerkennung. Der Ratgeber schließt mit Quellen für weitergehende Informationen und Recherchetipps ab.
Zukunft im Blick -Fernstudium Ratgeber 2021 (PDF nicht barrierearm)

Weitere Informationen zu Fernstudium und Behinderung und eine Suchmaschine für weitere Fernstudiengänge finden Sie hier.

Auslandsaufenthalt

Auslandssemester

Um Auslandsaufenthalte für alle Studierenden zu ermöglichen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Sowohl das europaweite Programm Erasmus +, als auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), welcher zudem außereuropäische Auslandsaufenthalte fördert, unterstützen und fördern studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit Behinderung (mindestens 50%). Um Chancengleichheit zu gewährleisten, können bis zu 10.000 Euro Mehrkosten übernommen werden. Zur individuellen Prüfung der Übernahme der Kosten muss spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthalts ein Antrag gestellt werden. 

 Freiwilligendienst und Workcamps

Eine Möglichkeit, auch mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Auslandserfahrung zu sammeln, bietet das Programm "Jetzt einfach machen!", welches vom entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" initiiert wurde. Dieser sendet jährlich Freiwillige in verschiedene Projekte und Organisationen im Ausland, um die Nord-Süd-Beziehungen und globales Lernen ins Bewusstsein zu rücken. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, an einem internationalen und inklusiven Workcamp oder einem europäischen Freiwilligendienst teilzunehmen.
"Jetzt-einfach-machen"

Berufseinstieg

Berufsvermittlung für Akademikerinnen und Akademiker mit Schwerbehinderung

Für die Vermittlung von Akademikerinnen und Akademiker mit Schwerbehinderung sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende am jeweiligen Wohnort verantwortlich. Weitere Informationen, Unterstützung und Beratung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Behinderung und Arbeitsgestaltung

Die Wissensreihe »Behinderung und Arbeitsgestaltung« vermittelt Basiswissen zur Erkrankung oder Behinderung sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen - zum Beispiel mit Hilfsmitteln, technischen Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen oder personeller Unterstützung. Die verschiedenen Publikationen thematisieren jeweils eine Form der Beeinträchtigung. Bisher erschienen sind Broschüren zur Arbeitsgestaltung mit Multipler Sklerose, Epilepsie, Diabetes, Inkontinenz und Rollstuhlnutzung.
Die vollständigen Broschüren können unter der Rubrik Publikationen auf der Homepage von REHADAT aufgerufen werden.

Informationsplattformen und Jobbörsen

Vernetzung und Austausch

Weiterführende Informationsseiten

Ansprechpersonen in den Studienfächern

Spezifische Anforderungen, die sich beim Studium im jeweiligen Fach ergeben können, besprechen Sie am besten mit den Fachstudienberatenden der jeweiligen Fächer. Eine aktuelle Liste der Fachstudienberater*innen finden Sie hier.

Bei Problemen im Umfeld einzelner Lehrveranstaltungen, zum Beispiel bei der Zugänglichkeit von Veranstaltungsräumen, sind zunächst die jeweiligen Dozierenden zuständig. Sie können aber auch die Fachstudienberatenden oder die bzw. den Behindertenbeauftragte*n mit der Bitte um Vermittlung einschalten. Bei vorauszusehenden Problemen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert, damit wir rechtzeitig Lösungen finden können.

Weitere Beratungsstellen

Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Christine Kammler, M.A.

Tel.: +49 541 969 6366
christine.kammler@uni-osnabrueck.de

Raum: 19/118
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück