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Leistungsbezogene Mittelzuweisung

Modellbeschreibung Leistungsbezogene Mittelzuweisung

2016 (PDF, 302 kB)

Umverteilungsvolumen

  • 2013 - rd. 83,4 Mio. Euro
  • 2014 - rd. 86,3 Mio. Euro
  • 2015 - rd. 88,7 Mio. Euro
  • 2016 - rd. 93,0 Mio. Euro
  • 2017 - rd. 96,3 Mio. Euro
  • 2018 - rd. 100,5 Mio. Euro
  • 2019 - rd. 102,7 Mio. Euro
  • 2020 - rd. 105,4 Mio. Euro
  • 2021 - rd. 109,5 Mio. Euro
  • 2022 - rd. 113,1 Mio. Euro
  • 2023 - rd. 116,7 Mio. Euro
     

Modellbeschreibung Formel Plus

2016 (PDF, 158 kB)

Seit dem Haushaltsjahr 2006 wird den niedersächsischen Hochschulen ein Teil der Landeszuführung leistungsbezogen und formelgestützt zugewiesen. Um dieses leistungsbezogene Umverteilungsvolumen stehen die Hochschulen untereinander im Wettbewerb. 2006 wurden zunächst drei Prozent der Zuführungen für laufende Zwecke leistungsorientiert umverteilt, 2007 waren dies bereits sechs Prozent. Seit 2008 sind es zehn Prozent. Um Kumulationseffekte zu vermeiden, basiert das Verteilungsvolumen grundsätzlich auf dem Haushaltsansatz des Vorjahres ohne Berücksichtigung der Formelergebnisse. Daneben geht seit 2013 für den Bereich »Lehre« zusätzlich ein Betrag in Höhe von 10% der den Universitäten aus dem Hochschulpakt zur Verfügung gestellten Mittel in die Verteilungsmasse ein, wobei für das jeweilige Formeljahr drei Jahre zuvor zur Verfügung gestellte Hochschulpaktmittel maßgeblich sind.

Während die Universität Osnabrück bis einschließlich 2010 einen Formelgewinn erwirtschaften konnte, schließen die Formelergebnisse seitdem negativ ab.

Die formelgestützte Verteilung erfolgt in den drei Formelfächergruppen
1 Geistes- und Gesellschaftswissenschaften
2 Naturwissenschaften
3 Ingenieurwissenschaften
zu den Leistungsbereichen »Lehre« und »Forschung« mit einer Gewichtung von je 48% sowie »Gleichstellung« mit einer Gewichtung von 4%. Innerhalb dieser Leistungsbereiche werden die Parameter wiederum unterschiedlich gewichtet; besonderes Augenmerk gilt den Parametern »Absolventen« und »Drittmittel«.

Parameter des Leistungsbereiches »Lehre« (48%)
•    Studierende im 1. Hochschulsemester (21%)
•    regelstudienzeit- und abschlussgewichtete Absolvent*innen (75%)
•    Bildungsausländer*innen (2%)
•    Outgoings (2%)

Parameter des Leistungsbereiches »Forschung« (48%)
•    Drittmittel (74%)
•    Promotionen (24%)
•    Alexander von Humboldt-Stipendiat*innen und -preisträger*innen (2%)

Parameter des Leistungsbereiches »Gleichstellung« (4%)
•    weibliches wissenschaftliches Personal (20%)
•    neu ernannte Professorinnen (40%)
•    Promotionen von Frauen (20%)
•    Absolventinnen (20%)

In den Jahren 2016 bis 2020 werden den Hochschulen und Universitäten über einen weiteren Parameter jährlich zusätzlich 10,0 Mio. Euro aus Hochschulpaktmitteln leistungsbezogen zur Verfügung gestellt (Formel Plus). Mit »Formel Plus« soll ein besonderer Anreiz zur Verbesserung der Studienverbleibquote in grundständigen Studiengängen geschaffen werden – die Mittel sind an den Hochschulen entsprechend zweckgebunden zu verwenden. 

Als Parameter für die Umverteilung dieser 10,0 Mio. Euro  wird das Produkt aus Absolventen und einer sog. Verbleibquote berechnet, für die wiederum der Quotient der Studierenden im 4. oder 5. Fachsemester der drei jüngsten Wintersemester und der Studienanfängern jeweils zwei Jahre zuvor maßgeblich ist. Erreicht eine Lehreinheit auf diese Weise eine Verbleibquote unterhalb von 0,5 bleibt sie bei der
o. g. Produktbildung unberücksichtigt und mindert so den Anteil am Verteilungsvolumen.

Die Universität Osnabrück partizipiert jährlich an der Umverteilung mit durchschnittlich rd. 600.000 Eurp p.a.. Um den Verbleib der Studierenden an der Universität Osnabrück zu steigern, werden zentral und dezentral Maßnahmen aufgelegt, die alle Phasen eines Studiums – angefangen bei der Studienwahl, über den Studieneinstieg, die Ausgestaltung und Begleitung während des Studiums bis hin zur Verbesserung des Prüfungswesens und zur Übergangsphase vom Studium in den Beruf – in den Blick nehmen. Neben z. B. zur Studienorientierung aufgelegten Projekten zielen u. a. zentrale Maßnahmen wie die Qualifizierung, Begleitung und Beratung von (Erstsemester-)Tutor*innen, der Ausbau der Schreibwerkstatt und der Aufbau einer Sprechwerkstatt darauf ab den Verbleib der Studierenden zu fördern. Diesem Ziel dient auch die Bereitstellung struktureller Instrumente, wie etwa das Leistungspunkte-(LP) Verlaufssystem zur Feststellung etwaiger struktureller Defizite in Studiengängen oder das Monitoringsystem »Studium und Lehre«.