Hauptinhalt

Topinformationen

Akkreditierung

Nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz müssen alle Studiengänge ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Dessen Ziel ist es, die Qualität von Studienprogrammen zu bewerten und die Einhaltung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie fachlich-inhaltlicher (Mindest-)Standards zu überprüfen. Erst wenn die Gutachter zu einem positiven Ergebnis kommen, wird der Studiengang auf Dauer eingerichtet. Er erhält dann das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates und gilt als akkreditiert.

Als eine der ersten niedersächsischen Hochschulen strebte die Universität Osnabrück - nachdem bis 2006 bereits 19 Bachelor- und Masterprogramme das Qaualitätssiegel erhalten hatten - die Akkreditierung aller weiteren Bachelor- und Masterprogramme an.

Die Akkreditierung von insgesamt zwölf Clustern mit gut 160 Teilstudiengängen wurde mit der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)  2006 bis 2008 erfolgreich durchgeführt und umfasste:

  • alle am Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang beteiligten (Teil-) Studiengänge
  • alle (Teil-)Studiengänge im Bachelor Grundbildung und im Bachelor berufliche Bildung
  • die Masterstudiengänge Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an berufsbildenden Schulen sowie an Gymnasien
  • weitere Studienprogramme

Die Cluster-Re-Akkreditierung aller Lehramtsstudiengänge, des Zwei-Fächer-Bachelors sowie verschiedener Monobachelorstudiengänge und Fachmaster wird in Kooperation mit dem Verbund Lehrerbildung in Niedersachsen in den Jahren 2012 und 2013 mit der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS), Köln, durchgeführt. Die Cluster-Re-Akkreditierung der einzelnen Studiengänge erfolgt in zwei Staffeln im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2013.