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Methoden der Rechtswissenschaft

10.686

Dozenten

Beschreibung

Anmerkungen:10-14 Uhr, alle 14 tage

Teilnahmevoraussetzungen:

Grundlagenvorlesung (Schein nach § 4 I Nr. 1 Buchst. a) NJAG)

Zielgruppe:

Studierende des 4. FS, aber auch offen für solche des 2. FS

Inhalt der Veranstaltung:

I. Grundlagen: Begriff und Funktionen des Rechts, Rechtsquellen und Rechtsnorm, Kategorien von Rechtsnormen (Verhaltens- und Sanktionsnormen, Organisations- und Ermächtigungsnormen, Aufgabenzuweisungs- und Befugnisnormen, etc.), Rechtsbegriffe, Zusammenhang von Recht und Sprache, Methodik der Rechtsgewinnung, Grundlagen der Rechtsgeltung (Legitimität, Sanktion, soft law)
II. Rechtsanwendung: Normenstrukturen (Tatbestand - Rechtsfolge), Juristischer Syllogismus, Auslegungsmethoden, Rechtsfortbildung und Umgang mit Rechtslücken, Abwägung, Normenkonkurrenz und Normenkollision, Rechtswirklichkeit als Argument (u.a. ökonomische Analyse des Rechts); hierbei werden jeweils die übergreifenden Strukturen ebenso wie die Besonderheiten der drei Subdisziplinen (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht) erarbeitet

Lehr- und Lernmethoden:

Insbesondere gemeinsame Textlektüre und -analyse: Einüben des Umgangs mit Rechtstexten verschiedener Art (Gesetz, Urteil [„Klassiker“ und aktuelle Fälle aus allen drei Subdisziplinen], Wissenschaft)

Ziel der Veranstaltung:

Anwendungsorientierte Vermittlung von Grundlagenwissen, um unbekannte Rechtsnormen und Rechtsgebiete (typische Prüfungssituation im Examen!) systematisch erfassen zu können

Einführende Leseempfehlungen:

Georg Bitter/Tilman Rauhut, Grundzüge zivilrechtlicher Methodik – Schlüssel zu einer gelungenen Fallbearbeitung, JuS 2009, 289 ff.
Elmar Krüger, Die Bedeutung der Rechtstheorie, JuS 2012, 873 ff.
Detlef Leenen, Anspruchsaufbau und Gesetz: Wie die Methodik der Fallbearbeitung hilft, das Gesetz leichter zu verstehen, Jura 2011, 723 ff.
Christoph Luther, Die juristische Analogie, Jura 2013, 449 ff.
Bodo Pieroth, Was bedeutet „Gesetz“ in der Verfassung?, Jura 2013, 248 ff.
Joachim Rückert/Ralf Seinecke, Zwölf Methodenregeln für den Ernstfall, Jura 2012, 775 ff.
Bernd Rüthers, Wozu auch noch Methodenlehre? Die Grundlagenlücken im Jurastudium, JuS 2011, 865 ff.
Bernd Rüthers/Christian Fischer/Axel Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl. 2013, § 1 („Was ist und was soll Rechtstheorie?“).
Marco Staake, Das Ziel der Auslegung, Jura 2011, 177 ff.

Weitere Angaben

Ort: 01/B02
Zeiten: Fr. 10:00 - 14:00 (zweiwöchentlich, ab 02.05.2014) - 14-tägig!!!
Erster Termin: Freitag, 02.05.2014 10:00 - 14:00, Ort: 01/B02
Veranstaltungsart: Vorlesung (Offizielle Lehrveranstaltungen)

Studienbereiche

  • Veranstaltungen > Für die Studierenden im Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang > Professionalisierungsbereich / Schlüsselkompetenzen > Fächerübergreifende Schlüsselkompetenzen
  • Schnupperstudium > Schnupper Uni > Rechtswissenschaft
  • Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Grundlagenfächer
  • Uni für Alle > Rechtswissenschaft
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