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Anerkennung und Einstufung
Grundsätzlich gilt:
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Anpassungslehrgang bei im Ausland absolvierter abgeschlossener Lehrerausbildung
In allen fachbezogenen Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten
(auch Fachdidaktiken) berät und informiert Sie die zuständige fachvertretende Person im Fachbereich:
Bei jeglichen Fragen zur Anerkennung und Einstufung fächerübergreifender Studienleistungen in lehramtsbezogenen Mehrfächerstudiengängen
(Bildungswissenschaften, wie z. B. Erziehungswissenschaft oder Psychologie) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Studiendekanats Lehramt:
Die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich entscheidet im Übrigen über die Anrechnung der fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen.
Wenn Sie
- an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind und die Fächerkombination bzw. den Studiengang wechseln möchten
- von einem anderen Studienort an die Universität Osnabrück gewechselt haben,
- an einer Universität im Ausland studiert haben oder
- beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen,
können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten bzw. Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen.
Ein Antrag auf Anrechnung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.
Wie gehe ich vor?
Über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Zuvor geben die jeweiligen Fachvertreter:innen eine Stellungnahme ab, ob die mitgebrachten Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen wesentliche Unterschiede aufweisen.
Für eine Anrechnung gehen Sie wie folgt vor:
- Einen (formlosen) Anrechnungsantrag sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
- Die von der Fachvertretung unterschriebene Anrechnungsbescheinigung wird bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt eingereicht. Über die Anrechnung werden Sie dann vom Prüfungsamt bzw. über HISinONE informiert.
Für eine Einstufung in ein höheres Semester gehen Sie wie folgt vor:
- Das Einstufungsformular sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
- Das von der Fachvertretung unterschriebene Einstufungsformular wird mit den weiteren Einschreibeunterlagen im Studierendensekretariat eingereicht.