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Anerkennung und Einstufung

Grundsätzlich gilt:

Anpassungslehrgang bei im Ausland absolvierter abgeschlossener Lehrerausbildung

Verfahrenshinweise (PDF, 473 kB)

In allen fachbezogenen Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten
(auch Fachdidaktiken) berät und informiert Sie die zuständige fachvertretende Person im Fachbereich:

Kontaktliste Fachvertretungen

Bei jeglichen Fragen zur Anerkennung und Einstufung fächerübergreifender Studienleistungen in lehramtsbezogenen Mehrfächerstudiengängen
(Bildungswissenschaften, wie z. B. Erziehungswissenschaft oder Psychologie) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Studiendekanats Lehramt:

studiendekanat.lehramt@uos.de

Die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich entscheidet im Übrigen über die Anrechnung der fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen.

kopro@uos.de

Wenn Sie

  • an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind und die Fächerkombination bzw. den Studiengang wechseln möchten
  • von einem anderen Studienort an die Universität Osnabrück gewechselt haben,
  • an einer Universität im Ausland studiert haben oder
  • beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen,

können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten bzw. Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen.

Ein Antrag auf Anrechnung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.

Wie gehe ich vor?

Über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Zuvor geben die jeweiligen Fachvertreter:innen eine Stellungnahme ab, ob die mitgebrachten Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen wesentliche Unterschiede aufweisen.

Für eine Anrechnung gehen Sie wie folgt vor:

  • Einen (formlosen) Anrechnungsantrag sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
  • Die von der Fachvertretung unterschriebene Anrechnungsbescheinigung wird bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt eingereicht. Über die Anrechnung werden Sie dann vom Prüfungsamt bzw. über HISinONE informiert.

Für eine Einstufung in ein höheres Semester gehen Sie wie folgt vor:

  • Das Einstufungsformular sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
  • Das von der Fachvertretung unterschriebene Einstufungsformular wird mit den weiteren Einschreibeunterlagen im Studierendensekretariat eingereicht.