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Pressemeldung

Nr. 34 / 1998

02. Februar 1998 : Hochschulen werden in das Öko-Audit-Gesetz einbezogen - HRK-Vizepräsident Künzel begrüßt Entscheidung des Bundes

Nicht mehr nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch die Hochschulen in Deutschland können sich künftig einer freiwlligen Umweltbetriebsprüfung unterziehen. Eine entsprechende Erweiterungsverordnung, die eine Ausdehnung des Öko-Audit-Gesetzes auf die öffentliche Verwaltung und damit auch auf die Hochschulen festlegt, ist Ende vergangenen Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet worden und soll in Kürze in Kraft treten. Der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Präsident der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Rainer Künzel, begrüßte die Entscheidung. Er erklärte: "Regelmäßige Überprüfungen, detaillierte Schwachstellenanalysen und ein effizienter Ressourceneinsatz bieten den Hochschulen nicht nur die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur ,nachhaltigen Entwicklung' zu leisten, sondern auch erhebliche Kosten zu sparen." Die Hochschulrektorenkonferenz hatte sich, so Prof. Künzel, für eine Berücksichtigung der Hochschulen im Öko-Audit stark gemacht, da Fragen des Umweltschutzes längst zu einem wichtigen Bereich im Hochschulmanagement geworden seien.

Wie Peter Viebahn vom Institut für Umweltsystemforschung der Universität Osnabrück erläuterte, arbeiten bereits eine Reihe von Hochschulen an integrativen Maßnahmen zum Ausbau des Umweltschutzes. Die Universität Osnabrück geht hier noch einen Schritt weiter und entwickelt zur Zeit ein umfassendes Umweltmanagementsystem. So hat die Osnabrücker Hochschule eine detaillierte Stoff- und Energieflußanalyse durchgeführt und als erste deutsche Universität Umweltleitlinien verabschiedet. Derzeit werden am Beispiel der Abfallvermeidung Maßnahmen erprobt, die auf die Einbindung aller Hochschulangehörigen in das Umweltkonzept zielen. Das im Hochschulbereich bundesweit einmalige Pilotprojekt wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.