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Pressemeldung

Nr. 45 / 1998

10. März 1998 : Universität Osnabrück: Unterstützung für Dissertationsvorhaben - Hochschule schreibt Stipendien nach dem Graduiertenförderungsgesetz aus

Die Universität Osnabrück schreibt nach dem Graduiertenförderungsgesetz sieben Stipendien aus, mit denen Promotionsvorhaben unterstützt werden können. Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre, neben einer laufenden monatlichen Unterstützung können außerdem Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten gezahlt werden. Voraussetzung für eine Bewerbung sind unter anderem eine überdurchschnittliche Qualifikation und ein Dissertationsthema, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten läßt. Da die Universität Osnabrück eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich anstrebt, werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Rechtsgrundlagen für die Vergabe der Stipendien können in den Fachbereichs-Sektretariaten der Hochschule eingesehen werden bzw. sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in der allgemeinen Universitätsverwaltung erhältlich. Die Anträge für die Bewerbung um ein Stipendium sind mit einem Formblatt bis zum 22. April 1998 beim Präsidenten der Universität Osnabrück zu stellen. Dabei müssen bis zum Bewerbungsschluß alle erforderlichen Antragsunterlagen (Zeugnisse, Gutachten etc.) bei der Hochschule eingegangen sein.

Weitere Auskünfte zu den Verfahrensmodalitäten erteilt das Dezernat Studentische Angelegenheiten, Hauptgebäude des Schlosses, Raum 110, Tel. (0541) 969-4146 oder -4144.