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Pressemeldung

Nr. 104 / 2003

02. Juli 2003 : Doktorhut mit doppeltem Renommé - Universität Osnabrück und Sorbonne ermöglichen gemeinschaftliche Promotionen

Ein Doktortitel verschafft seinem Träger ein gewisses Renommé. Noch größer ist das Ansehen, wenn der Akademiker seine Promotion gleich an zwei verschiedenen europäischen Hochschulen verfasst hat. Bisher gab es für solche binationalen Verfahren keine festen Regelungen. Durch eine neue Vereinbarung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück mit der Pariser Universität Panthéon-Sorbonne I wird eine gemeinschaftliche Betreuung von Doktorarbeiten jetzt leichter möglich.

Die Vereinbarung mit der Pariser Hochschule ist die erste vertraglich bindende Regelung, die die Universität Osnabrück auf diesem Gebiet geschlossen hat. Auf gemeinsamen Vorschlag je eines Professors beider Universitäten können Bewerber zur gemeinschaftlichen Betreuung zugelassen werden. Der Osnabrücker Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Jörn Ipsen, betont, dass ein solches Verfahren für die Nachwuchswissenschaftler nicht nur eine Vertiefung der europäischen Rechtssysteme mit sich bringe. "Darüber hinaus kann ein solcher Titel, der an zwei Universitäten erworben wurde, auch durchaus die Chancen im Beruf verbessern."

Bewerber müssen entweder das deutsche 1. Juristische Staatsexamen oder die Maitrise en droit sowie ein Diplôme d’études approfondies (DEA) vorweisen. Ipsen hofft, dass diese Möglichkeit von möglichst vielen Absolventen der Sorbonne und der Universität Osnabrück genutzt wird.

________________________________________________________________________________________________Weitere Informationen:
Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück, Fachbereich
Rechtswissenschaften,
Heger-Tor-Wall 14, 49069 Osnabrück
Tel. +49 541 969 6127, Fax +49 541 969 4579,
e-mail: Joern.Ipsen@Uni-Osnabrueck.DE