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Pressemeldung

Nr. 30 / 2003

14. Februar 2003 : Gang ins Wahllokal wird immer unbeliebter - 72 Prozent nehmen Briefwahl rechtswidrig in Anspruch – Forschungsgruppe an der Uni Osnabrück untersucht Motive der Briefwähler

Der Urnengang endet für viele Bundesbürger am Postkasten: Die Briefwahl findet in Deutschland immer größeren Zuspruch. Welche Motive dabei eine Rolle spielen, hat die Forschungsgruppe Internetwahlen an der Universität Osnabrück in einer repräsentativen Befragung von 1000 Briefwählern untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass lediglich 28 Prozent der Briefwähler wichtige Gründe geltend machen konnten. Diese sind vor allem berufliche Gründe (11 Prozent), körperliche Gebrechen und Krankheit (10 Prozent). »72 Prozent der Briefwähler haben dagegen die Briefwahl im engeren Sinne rechtswidrig in Anspruch genommen«, unterstreicht der Leiter der Forschungsgruppe, Prof. Dr. Dieter Otten. »Dabei schreibt Paragraph 25 der Bundeswahlordnung vor, dass die Briefwahl nur aus wichtigem Grund beantragt werden darf.«

Als Hauptgrund für die Briefwahl wurde vor allem Urlaub genannt. Dieser kann nur in Ausnahmefällen zum Beispiel bei einer Kur geltend gemacht werden. »Vergnügungs- und Erlebnisfahrten gehören eindeutig nicht dazu«, so Otten. »Zehn Prozent der Befragten gaben überdies offen zu, dass sie die Briefwahl aus reiner Bequemlichkeit beantragt haben.« Nutzten 1957 gerade einmal 4,9 Prozent der stimmberechtigten Bundesbürger die »postalische Wahl«, waren es bei der Bundestagswahl 2002 schon 18 Prozent. Vor allem in den großen Metropolen treten immer weniger Bundesbürger den Gang ins Wahllokal an. So haben bei der Bundestagswahl 2002 allein 30,4 Prozent der Wähler Münchens und 27,4 Prozent der Kölner Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.

Die Briefwahl ist nicht unumstritten. Otten: »Sie besitzt gegenüber der Urnenwahl große Sicherheitsmängel. So kann bei der Briefwahl, weil sie im privaten Raum und nicht im Wahllokal stattfindet, die freie und geheime Stimmabgabe nicht gewährleistet werden.« Von den Briefwählern, welche zu Hause den Stimmzettel ausfüllten, gaben immerhin 7,9 Prozent an, dass sie zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nicht ungestört waren, weil sich noch andere Personen im Raum aufhielten. 23,6 Prozent meinten, dass der ausgefüllte Stimmzettel mehrere Tage herumlag, bevor er abgesendet wurde und 6,3 Prozent der Personen äußerten sich dahin gehend, dass sie ihre ausgefüllten Unterlagen einer anderen Person mitgegeben haben.

Weitere Informationen:
Universität Osnabrück
Forschungsgruppe Internetwahlen
Prof. Dr. Dieter Otten
Dipl.-Soz. Silvia Ellermann
Kolpingstr. 7, 49074 Osnabrück
Tel. +49 541 969 6015; Fax +49 541 969 4600
e-mail: Dieter.Otten@Uni-Osnabrueck.DE; ellermann@i-vote.de