Hauptinhalt

Topinformationen

Pressemeldung

Nr. 37 / 2005

16. Februar 2005 : Harmonisierung im Chemikalienrecht - Universität Osnabrück: Neues Projekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft im European Legal Studies Institute

Die Erweiterung der Europäischen Union bringt es mit sich, dass eineVielzahl von Gesetzen der Einzelstaaten dem EU-Recht angepasst werdenmüssen. Ein Beispiel dafür ist das Chemikalienrecht. Die beabsichtigteUmgestaltung dieses Rechts erfolgt auf der Basis vonRegelungsvorschlägen der Europäischen Kommission, insbesondere für dieREACH-Verordnung. REACH steht für Registration, Evaluation,Authorization of Chemicals. Das Vorhaben ist als das bisher größteumweltpolitische Projekt der EU bezeichnet worden. Vorschläge hierzuwerden im Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrückerarbeitet.

Das Chemikalienrecht ist Kernstück des stark europäisch geprägten Stoffrechts, das insgesamt aber nicht zufrieden stellend aufeinander abgestimmt ist. Ziel des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in den nächsten zwei Jahren geförderten Projekts ist die Bestimmung der Inhalte verschiedener stoffrechtlicher Regelungen, insbesondere zum geltenden und künftigen Chemikalienrecht sowie beispielsweise zum Arzneimittel- und Lebensmittelrecht, zum Pflanzenschutz-, Biozid- und Futtermittelrecht. »Dabei wollen wir Regelungsunterschiede hinsichtlich Bewertung, Organisation, Vollzug und Rechtsschutzmöglichkeiten bei verschiedenen Regelungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme aufzeigen«, erklärt der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling. In einem weiteren Schritt sollen dann Möglichkeiten und Grenzen für eine harmonische Regelung des europäischen Stoffrechts herausgearbeitet werden.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
European Legal Studies Institute,
Martinistr. 10, D-49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969-4505, Fax +49 541 969-6282
e-mail: hans-werner.rengeling@uni-osnabrück.de