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Pressemeldung

Nr. 33 / 2001

27. März 2001 : Universität Osnabrück: Unterstützung für Dissertationsvorhaben - Hochschule schreibt Stipendien nach dem Graduiertenförderungsgesetz aus

Die Universität Osnabrück schreibt nach dem Graduiertenförderungsgesetz auch in diesem Jahr wieder Stipendien aus, mit denen Promotionsvorhaben von Absolventen der Hochschule unterstützt werden können. Das Land Niedersachsen hat dazu Mittel für sechs Stipendien bereitgestellt. Die Förderungsdauer beträgt im Regelfall zwei Jahre und beginnt am 1. Juli 2001. Neben einer laufenden monatlichen Unterstützung können außerdem Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten gezahlt werden. Voraussetzung für eine Bewerbung sind unter anderem eine überdurchschnittliche Qualifikation und ein Dissertationsthema, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten läßt. Da die Universität Osnabrück eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich anstrebt, werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Rechtsgrundlagen für die Vergabe der Stipendien können in den Fachbereichs-Sekretariaten eingesehen werden oder sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in der allgemeinen Verwaltung der Hochschule erhältlich. Die Anträge auf ein Stipendium sind bis zum 26. April 2001 beim Präsidenten der Universität Osnabrück zu stellen. Dabei müssen bis zum Bewerbungsschluß alle erforderlichen Unterlagen bei der Universität eingegangen sein.

Weitere Auskünfte zu den Verfahrensmodalitäten erteilt das Dezernat Studentische Angelegenheiten, Hauptgebäude des Schlosses, Raum 109, Tel. (0541) 969-4971, oder Raum 110, Tel. (0541) 969-4144.