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Pressemeldung

Nr. 122 / 2001

01. Oktober 2001 : Universitätsgesellschaft gründet Universitätsstiftung Osnabrück - Erste Sitzung des Stiftungsrates – Zuwendungen willkommen

Die Universität Osnabrück hat nun eine eigene Universitätsstiftung. Vorrangiger Stiftungszweck ist die ergänzende Finanzierung von Forschungsvorhaben und die Förderung junger Wissenschaftler. Die Universitätsgesellschaft als Initiatorin stattet die Stiftung mit einem Grundkapital von 200.000 DM aus. Der Stiftungsrat traf sich heute unter dem Vorsitz von Universitätspräsident Prof. Dr. Rainer Künzel zu seiner konstituierenden Sitzung.

Mit der Gründung der Universitätsstiftung Osnabrück wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, die Finanzierung der Universität Osnabrück etwas weniger abhängig von den Sparzwängen der öffentlichen Kassen zu machen. Anders als bei Fördervereinen, die gezwungen sind, eingeworbene Gelder zeitnah für ihre Förderzwecke auszugeben, kann mit der Universitätsstiftung langfristig ein Stiftungsvermögen aufgebaut werden. Universitätsgesellschaft und Universitätsstiftung können sich auf diese Weise bei vergleichender Zielsetzung sinnvoll ergänzen. Rechtlich ist sichergestellt, dass lediglich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zugunsten der Universität Osnabrück ausgegeben werden. "Unser vorrangiges Ziel ist nun die Aufstockung des Stiftungsvermögens", wünscht sich der Stiftungsvorsitzende Christoph Ehrenberg. Privatpersonen oder Unternehmen, die Kapital der Universitätsstiftung zuführen, können den Stiftungszweck festlegen.

Neben dem Universitätspräsidenten gehören zu den Stiftungsratsmitgliedern Helmut Echterhoff (Echterhoff Beteiligungsgesellschaft mbH), Hermann Elstermann (Präsident der IHK Osnabrück-Emsland), Dr. Dieter Matenaar (Fuchs Gewürze GmbH & Co. KG), Dr. Hans-Wolf Sievert (Vorsitzender der Universitätsgesellschaft), Gabriele Simon (Ludwig Mölk GmbH & Co. KG), Honorarprofessor Dr. Norbert Winkeljohann (Societäts Treuhand Gruppe GmbH), sowie die Dekane Prof. Dr. Helmut Wieczorek (Fachbereich Biologie/Chemie) und Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Fachbereich Rechtswissenschaften).