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Pressemeldung

Nr. 151 / 2002

06. Dezember 2002 : Wer hat das Sorgerecht für nichteheliche Kinder? - Uni Osnabrück veranstaltet deutsch-türkische Tagung zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Wer hat das Sorgerecht für nichteheliche Kinder? Eine Frage, die ebenso nationale Rechtsordnungen als auch die Europäische Menschenrechtskonvention berührt. Mit diesem Thema beschäftigt sich unter anderem eine deutsch-türkische Tagung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück von Dienstag, 10. Dezember 2002, bis zum Montag, 16. Dezember 2002. Im Mittelpunkt stehen Vorträge und Diskussionen zum Verfassungsrecht und zum Recht der Europäischen Union. Anwesend sein wird eine Delegation von Wissenschaftlern und Studierenden der türkischen Universität Izmir.

Von deutscher Seite nehmen auch Rechtswissenschaftler von den Universitäten Leipzig und Trier teil. Neben einer Reihe von Vorträgen und Diskussionsrunden wurde ein umfangreiches Rahmenprogramm organisiert. So wird unter Führung des ehemaligen niedersächsischen Justizministers Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind die neue Justizvollzugsanstalt Oldenburg besichtigt.

Kontaktadresse:
Silvia Sommer, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Verfahrensrecht und allgemeine Verfahrensvergleichung
Heger-Tor-Wall 14, 49069 Osnabrück,
Tel. (0541) 969-6176, Fax (0541) 969-6201
e-mail: silvia.sommer@uni-osnabrueck.de