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Pressemeldung

Nr. 283 / 2010

05. Oktober 2010 : Gegen berufsbedingte Hauterkrankungen - Uni Osnabrück moderiert erste Selbstverpflichtung der europäischen Sozialpartner zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk

Hauterkrankungen sind in den Industrienationen immer noch die häufigste berufsbedingte Gesundheitsstörung. Deshalb ist im Zuge eines von der EU Kommission geförderten Projektes an der Universität Osnabrück eine europaweit geltende Arbeitsschutzempfehlung für den Friseurberuf entwickelt worden. Unter dem Namen »SafeHair - Common Health and Safety Development in Professional Hairdressing in Europe« hat nun vom 27. bis 28. September in Dresden der letzte von drei Workshops zu diesem Projekt stattgefunden, an dem sich mehr als 50 Teilnehmer aus 23 europäischen Ländern beteiligt haben.

Hauterkrankungen sind in den Industrienationen immer noch die häufigste berufsbedingte Gesundheitsstörung. Deshalb ist im Zuge eines von der EU Kommission geförderten Projektes an der Universität Osnabrück eine europaweit geltende Arbeitsschutzempfehlung für den Friseurberuf entwickelt worden. Unter dem Namen »SafeHair - Common Health and Safety Development in Professional Hairdressing in Europe« hat nun vom 27. bis 28. September in Dresden der letzte von drei Workshops zu diesem Projekt stattgefunden, an dem sich mehr als 50 Teilnehmer aus 23 europäischen Ländern beteiligt haben.

Das Projekt soll einen Beitrag zur Harmonisierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Beispiel des Friseurhandwerks unter besonderer Berücksichtigung der Aus-, Fort- und Weiterbildung und unter Partizipation der Sozialpartner leisten. Die Leitung für das von der EU mit rund 230.000 Euro mitfinanzierte Projekt haben apl. Prof. Dr. Britta Wulfhorst, Dr. Antje Braumann und apl. Prof. Dr. Swen Malte John vom Fachbereich Humanwissenschaften der Universität Osnabrück übernommen. Als Abschluss des Workshops haben alle Teilnehmer die »Deklaration von Dresden« – eine Selbstverpflichtung der Sozialpartner zur Einführung und Umsetzung einheitlicher Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk in Europa – unterzeichnet.

Die Projektleiter der Universität Osnabrück haben diese Erklärung unter anderen durch die Entwicklung und den Einsatz eines Erhebungsinstruments zur Erfassung des Status quo in den Einzelstaaten sowie durch die Leitung von Arbeitsgruppen zur Entwicklung konkreter Implementierungshilfen vorbereitet. »Die Deklaration von Dresden ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Prävention von berufsbedingten Erkrankungen. Innerhalb sehr kurzer Zeit ist es gelungen, einen Konsens zwischen den Vertretern der europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zu erzielen«, so der Dermatologe und Allergologe apl. Prof. John.

»Arbeitsschutz funktioniert nicht nur durch gesetzliche Regelungen, die für unseren Bereich in Kürze durch das In-Kraft-Treten einer Europäischen Rahmenrichtlinie ebenfalls eingeführt werden«, kommentiert apl. Prof. Dr. Britta Wulfhorst die Ergebnisse des Projektes, »vielmehr geht es um gemeinsame Anstrengungen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern«, so die Gesundheitspädagogin, die in diesem Bereich beispiellos seien: »Keine andere Branche engagiert sich im europäischen Sozialen Dialog so sachorientiert wie die Friseure.« Die Arbeitsgruppe um John hat eine zweite Projektphase beantragt, in der die Umsetzung der nun beschlossenen Arbeitsschutzmaßnahmen wissenschaftlich begleitet werden soll. »Nachdem wir jetzt einen Konsens für das weitere Vorgehen zur Einführung von Hautschutzstandards erwirkt haben, müssen konkrete Maßnahmen in den europäischen Ländern umgesetzt werden«, skizziert Dr. Antje Braumann die anstehende Weiterführung des Projektes.

Weitere Informationen

Apl. Prof. Dr. Swen Malte John, Universität Osnabrück
Fachbereich Humanwissenschaften
Sedanstraße 115, 49069 Osnabrück
Telefon: +49 541 405 1810, Fax +49 541 969 2445
johnderm@uni-osnabrueck.de