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Pressemeldung

Nr. 210 / 2012

16. August 2012 : Berufungsrecht übertragen - Universität Osnabrück darf nun selbst ihre Professorinnen und Professoren berufen

Niedersachsens Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hat der Universität Osnabrück mit Wirkung vom 1. August 2012 das Recht übertragen, selbst Professorinnen und Professoren zu berufen. Bislang hat neben den Stiftungshochschulen nur die Leibniz Universität Hannover unter den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft dieses Recht selbstständig ausüben dürfen.

Niedersachsens Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hat der Universität Osnabrück mit Wirkung vom 1. August 2012 das Recht übertragen, selbst Professorinnen und Professoren zu berufen. Bislang hat neben den Stiftungshochschulen nur die Leibniz Universität Hannover unter den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft dieses Recht selbstständig ausüben dürfen.

»Die Entscheidung war möglich, weil die Universität Osnabrück mit einer über Jahre sehr erfolgreichen und sorgfältigen Berufungspolitik überzeugen konnte«, begründete Ministerin Wanka ihre Entscheidung und sagte weiter: »Ich bin sicher, dass die Universität diese verliehene Kompetenz geschickt nutzen wird, um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Ruf nach Osnabrück überzeugen zu können.«

»Mit der Besetzung von Professuren werden die wichtigsten Weichenstellungen innerhalb einer Universität überhaupt vorgenommen. Die Qualität einer Universität hängt direkt von der Qualität der Professorinnen und Professoren ab, über die sie verfügt. Daher ist die Übertragung des Berufungsrechts auf die Universität Osnabrück nicht nur eine Auszeichnung für bisher Geleistetes, sondern auch eine große Chance für die Entwicklungsmöglichkeiten unsere Universität. Ich freue mich sehr, dass die Universität Osnabrück diese Chance eingeräumt bekommen hat«, stellt Präsident Prof. Dr. Ing. Claus Rollinger fest.

Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht vor, dass das Fachministerium seine Befugnisse zur Berufung von Professorinnen und Professoren jeweils befristet auf drei Jahre auf eine Hochschule übertragen kann. Das Präsidium der Universität Osnabrück hat das Berufungsrecht im letzten Jahr beantragt und nunmehr die Befugnis erhalten, im Einvernehmen mit dem Hochschulrat bis zum 31. Juli 2015 selbstständig Berufungen durchführen zu dürfen. Eine Verlängerung ist möglich.

Der Hochschulrat berät die Universität und besteht aus sieben Mitgliedern: fünf stammen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, müssen mit dem Hochschulwesen vertraut sein und werden vom Ministerium im Einvernehmen mit dem Senat bestellt, eins ist ein vom Senat gewähltes Mitglied der Hochschule und eine Person wird vom Fachministerium entsandt.

Weitere Informationen

Dr. Utz Lederbogen,
Pressesprecher Universität Osnabrück,
Neuer Graben 29 / Schloss,
49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 4380
utz.lederbogen@uni-osnabrueck.de