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Pressemeldung

Nr. 114 / 2011

29. März 2011 : Die Bedeutung des Kolonialismus für die Entwicklung des Völkerrechts - Uni Osnabrück: Ein neues interdisziplinäres Projekt am ELSI

Das Völkerrecht hat sich im Laufe der Jahrhunderte aus einem christlich-abendländisch geprägten Recht der europäischen Staaten zu einer universalen Weltordnung entwickelt. Die Regelungen für die Beziehungen der souveränen europäischen Staaten untereinander erhielten dabei vor allem im Kolonialzeitalter ihre gegenwärtige Gestalt. Kolonien sollten zudem das Mächtegleichgewicht in Europa erhalten. Doch welchen Einfluss hatten der Kontakt mit den einheimischen Völkern und die Auseinandersetzungen über die Kolonien auf das Völkerrecht der europäischen Kolonialherren? Ein interdisziplinär angelegtes Projekt geht ab sofort dieser und weiteren Fragen nach.

Das Völkerrecht hat sich im Laufe der Jahrhunderte aus einem christlich-abendländisch geprägten Recht der europäischen Staaten zu einer universalen Weltordnung entwickelt. Die Regelungen für die Beziehungen der souveränen europäischen Staaten untereinander erhielten dabei vor allem im Kolonialzeitalter ihre gegenwärtige Gestalt. Kolonien sollten zudem das Mächtegleichgewicht in Europa erhalten. Doch welchen Einfluss hatten der Kontakt mit den einheimischen Völkern und die Auseinandersetzungen über die Kolonien auf das Völkerrecht der europäischen Kolonialherren? Ein interdisziplinär angelegtes Projekt mit Rechtswissenschaftlern und Historikern der Universität Osnabrück, der Jacobs University Bremen und der Bucerius Law School Hamburg geht ab sofort dieser und weiteren Fragen nach. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Projekt mit insgesamt rund 400.000 Euro.

Im Fokus der Untersuchung steht dabei nicht nur die Vergangenheit; die Wissenschaftler, zu denen in Osnabrück Prof. Dr. Oliver Dörr vom European Legal Studies Institute (ELSI) gehört, widmen sich auch den heutigen Folgen kolonialer Beherrschung und kolonialer Konflikte. »Zu nennen sind hier etwa Ansprüche einzelner auf Entschädigung für staatliches Handeln in der Kolonialzeit, wie zum Beispiel für die Verfolgung der Herero in Deutsch-Südwestafrika, oder das Verständnis von Menschen- und Minderheitenrechten«, so Dörr. »Möglicherweise ergeben sich aus vorkolonialen Ordnungen Ansätze für eine Konfliktlösung im heute geltenden Völkerrecht.« Fragen, die hier im Mittelpunkt des Projektes stehen, lauten unter anderem: Haben lokal geltende Regeln in das später universale Völkerrecht Eingang gefunden? Welche Rolle spielte die Vielzahl von internationalen Verträgen, die einerseits mit den lokalen Oberhäuptern, andererseits zwischen den europäischen Mächten geschlossen wurden? Waren sie bloße Instrumente der Machtausübung oder waren sie notwendig zur Beherrschung immer komplexerer Beziehungen?

Das auf drei Jahre angelegte Projekt bildet den Rahmen für die Anfertigung verschiedener Dissertationen, außerdem sollen seine Ergebnisse in einer Monographie festgehalten werden. Darüber hinaus ist ein Workshop zum Thema Kolonialismus und Völkerrecht geplant, auf dem die entwickelten Ansätze und Ergebnisse einem internationalen Publikum vorgestellt und mit Experten diskutiert werden sollen.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Oliver Dörr, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Süsterstraße 28, 49069 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 6051
ls-doerr@uni-osnabrueck.de
www.elsi.uni-osnabrueck.de