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Pressemeldung

Nr. 252 / 2018

04. Dezember 2018 : 1. Osnabrücker Schiedsgerichtstag: Uni Osnabrück lud mit IHK Expertinnen und Experten ein

Die Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Ahrens und Prof. Dr. McGuire, veranstalteten am 30. November für das Centrum für Unternehmensrecht (CUR e.V) in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim den 1. Osnabrücker Schiedsgerichtstag. Die Veranstaltung in der IHK diente der Fortbildung von Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der privaten Schiedsgerichtsbarkeit.

Neben den Veranstaltern referieren der Osnabrücker Landgerichtspräsident a.D. Antonius Fahnemann, der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a.D. Prof. Dr. Wolfgang Büscher sowie erfahrene Praktiker aus der deutschen Anwaltschaft.

Die Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Ahrens und Prof. Dr. McGuire, veranstalteten am 30. November für das Centrum für Unternehmensrecht (CUR e.V) in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim den 1. Osnabrücker Schiedsgerichtstag. Die Veranstaltung in der IHK diente der Fortbildung von Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. „Die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch die Schiedsgerichtsbarkeit tritt an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit“, so Ahrens. Die Zuständigkeit von Schiedsgerichten bedarf der Vereinbarung durch die Prozessparteien. Die Schiedsgerichtsbarkeit wird vom Bundesjustizministerium gefördert, um den Justizstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Bei der Veranstaltung ging es vor allem um die Frage, für welche Art von Streitigkeiten sich Schiedsverfahren als Streitbeilegungsmechanismus besonders eignen, wie KMU eine verlässliche und rechtssichere Vereinbarung treffen und eine passende Schiedsordnung auswählen. Darüber hinaus sprachen die Teilenehmerinnen darüber, dass die Vorzüge des Schiedsverfahrens auch deswegen nicht ausgeschöpft werden, weil die öffentliche Diskussion über die Legitimation „privater“ Schiedsgerichtsbarkeit zuweilen von fehlender Sachkenntnis sowie die kontroverse Investitionsschiedsgerichtsbarkeit geprägt ist. Die erfolgreiche Auftaktveranstaltung soll am 29. November 2019 mit dem zweiten Osnabrücker Schiedsgerichtstag fortgesetzt werden. Nähere Informationen unter www.cur.uos.de

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Dr. Oliver Schmidt, Universität Osnabrück
Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Neuer Graben 29 / Schloss, 49076 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 4516
oliver.schmidt@uni-osnabrueck.de