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Pressemeldung

Nr. 27 / 2018

08. Februar 2018 : Arzeimittelgesetzgebung EU-weit vereinheitlichen

Wie lässt sich in den Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche Umsetzung der Arzneimittelgesetzgebung erreichen? Damit hat sich eine unter anderem am Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) der Universität Osnabrück unter der Leitung von Prof. Dr. Arndt Sinn erarbeitete Studie befasst. Sie wurde nun von der EU-Kommission publiziert und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Vytenis Andriukaitis, der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, mahnt die Mitgliedstaaten, dass gefälschte Arzneimittel tödlich sein können und sie deshalb die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergreifen sollen. In dem Bericht werden die Maßnahmen beschrieben, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung von Artikel 118a der Fälschungs-Richtlinie bisher getroffen haben, und es werden relevante Informationen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen gesammelt und bewertet. Sie enthält: die in jedem Mitgliedstaat geltenden Sanktionen, einen Überblick über die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten, eine Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen, Empfehlungen zur Verbesserung der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie. Die Studie ist in den Bericht der Kommission eingeflossen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat im Januar 2018 übermittelt wurde.

Für weitere Informationen: publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/a1201026-fb39-11e7-b8f5-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-62239868

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Arndt Sinn, Universität Osnabrück
Zentrum für europäische und internationale Strafrechtsstudien
Heger-Tor-Wall 14, 49076 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 6133
zeis@uni-osnabrueck.de