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Pressemeldung

Nr. 42 / 2019

27. Februar 2019 : Carl Heymanns Patenttage Osnabrück 2019: Künstliche Intelligenz

Am Freitag, 28. Juni, finden in der Schlossaula der Universität Osnabrück die Carl Heymanns Patenttage statt. Thema ist die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI). Dabei kommen Expertinnen und Experten vom KI-Campus der Universität mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen unter https://curuos.wufoo.com/forms/s6xetz0ki1fei/.

Künstliche Intelligenz ist das neue Buzzword des Technologieschutzes. Diverse Anwendungsbereiche in der Datenaufbereitung, Automationstechnik oder der medizinischen Diagnose wecken große Hoffnungen und ermuntern Unternehmen, in diesem Sektor zu investieren. Das wirft zugleich die Frage auf, wie ein adäquater Innovations- und Investitionsschutz gewährleistet werden kann, um KI und durch ihren Einsatz generierte Leistungen gegen Nachahmung zu schützen. Die nähere Betrachtung der technischen Grundlagen zeigt, dass KI-Anwendungen aus einer Kombination ganz unterschiedlicher Leistungen – wie Algorithmen, neuronalen Netzen, Lernmechanismen, Trainingsdaten – bestehen, für die das tradierte IP-System allerdings kein maßgeschneidertes Schutzkonzept zur Verfügung stellt. Zugleich wirft auch der Schutz der einzelnen Elemente erhebliche Probleme in Bezug auf Schutzgegenstand, Reichweite und Zuordnung auf. Zumindest für KI-implementierte Erfindungen enthalten die Guidelines des EPA erste Eckpunkte.

Aber auch auf den traditionellen Gebieten der Technik stellen Erlangung, Verwertung und Durchsetzung von Schutzrechten die Rechtsanwender laufend vor neue Herausforderungen. So droht etwa bei der Anmeldung von ‚Patentfamilien‘ eine sogenannte ‚Selbstkollision‘, das heißt, dass sich Patente desselben Anmelders wechselseitig behindern. Bei der Kooperation mit anderen Partnern gilt es, Risiken bei der Nutzung von IP-Rechten zu beachten und zwischen den Partnern zu regeln. Zugleich ist es wichtig, Haftungsrisiken zu begrenzen, die aus der steigenden Anzahl von Schutzrechten der Mitbewerber resultieren oder drohen, wenn Rechtsinhaber von ihren Kooperationspartnern für Eingriffe in die Schutzrechte Dritter verantwortlich gemacht werden. Aus der Perspektive des Inhabers des verletzten Schutzrechts gilt es, die gerichtliche Praxis bei einstweiligen Verfügungen zu beobachten, um Hindernisse bei der Durchsetzung zu vermeiden. Diese Themen sollen auf der Tagung behandelt werden. Abgerundet wird das Programm durch einen Seitenblick, wie die Modernisierung einer geschützten Marke im Spannungsfeld zwischen Markenidentität und Zeitgeist gelingen kann. Fundiertes Wissen über die aktuelle Entwicklung der KI-Technologie und ihre Einsatzmöglichkeiten sind nicht nur für forschende Unternehmen und ihre Kunden, sondern auch für Justiz und rechtsberatende Berufe unverzichtbar.

Die Referentinnen und Referenten Prof. Dr. Joachim Hertzberg (DFKI/Universität Osnabrück), Dr. Thilo Steckel (CLAAS E-Systems GmbH), Prof. Dr. Lea Tochtermann (Universität Mannheim), RiOLG Dr. Ingo Rinken (OLG Düsseldorf), PA Dr. Dennis Träger (Osnabrück), Christian Stoll (Hogan Lovells International LLP). PA Dr.-Ing. Ralf Ernst Löser (SMA), VRiLG Dr. Daniel Voß (LG Düsseldorf), Prof. Dr. Markus Köhler (Oppenländer RAe) berichten über aktuelle Entwicklungen, Hindernisse und Strategien für Anmeldung, Verwertung und Rechtsdurchsetzung.

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht
Katharinenstraße 13-15, 49076 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 4837
mmcguire@uni-osnabrueck.de