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Pressemeldung

Nr. 15 / 2016

15. Januar 2016 : Ethik-Kommission der Universität Osnabrück tagte zum 50. Mal

Welche ethischen und rechtlichen Grundlagen müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihren Forschungsstudien beachten? An der Universität Osnabrück berät die Forscherinnen und Forscher in diesen Fragen eine Ethik-Kommission, die vor kurzem bereits zum 50. Mal tagte.

1992 gegründet, ist die Ethik-Kommission dafür zuständig, Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen bei ethischen und eventuellen rechtlichen Fragen beratend zur Seite zu stehen. In den 50 Sitzungen wurden insgesamt 237 Anträge beraten. Die Kommission besteht aus mindestens acht Mitgliedern, unter denen auch sich Professoren und Professorinnen aus dem biomedizinischen Bereich, sowie einem Juristen oder einer Juristin mit der Befähigung zum Richteramt befinden. Damit ist sie ein ganz wesentlicher Bestandteil interner Qualitätssicherung bei der Beantragung und Durchführung von Forschungsvorhaben.  

Die Forschungsvorhaben stammen insbesondere aus dem biomedizinischen und psychologischen Bereich, somit geht es hauptsächlich um die Forschung am Menschen. Ein Beispiel wäre eine psychologische Studie über die Auswirkungen von Krafttraining auf das Körperbild von Männern. Um die Garantie für eine ethisch und rechtlich unbedenkliche Studie zu haben, wenden sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die Ethik-Kommission. »Die größten Herausforderungen bei den Beratungen«, so Prof. Dr. Arndt Sinn, Vorsitzender der Ethik-Kommission, »sind die Einhaltung der ethischen und rechtlichen Bedingungen zur Einwilligung sowie zum Datenschutz«.  

Seit 2014 erreichen die Kommission immer mehr Anträge, da durch die zunehmende Hilfe elektronischer Datenverarbeitung auch mehr und mehr Fragen des Datenschutzes eine Rolle spielen. »Die Fachkompetenz und das persönliche Engagement aller Mitglieder der Kommission waren und sind die Garanten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit«, erklärt Prof. Sinn. So stellt die Kommission seit einiger Zeit Mustertexte zur Verfügung, um bereits vor der Antragstellung Hinweise auf ethisch-rechtlich relevante Fragen zu geben und so die Bearbeitungszeit zu verkürzen. »Das schafft Ressourcen für die inhaltliche Forschungsarbeit, für die die Antragsteller selbst die Verantwortung übernehmen müssen, denn eine inhaltliche Bewertung der Forschung jenseits ihrer ethisch-rechtlichen Aspekte findet nicht statt«, betont der Vorsitzende.    

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Arndt Sinn, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück
Telefon: +49 541 969 6133
sinn@uni-osnabrueck.de