Hauptinhalt

Topinformationen

Förderungsmöglichkeiten für Auslandspraktika

Sie suchen eine Förderung für ein Praktikum im Ausland?

Diverse interne und externe Stipendien- und Förderprogramme bieten Studierenden und Graduierten der UOS vielfältige Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung eines Auslandspraktikums.

Hier finden Sie Informationen über die Stipendien- und Förderprogramme der Universität Osnabrück sowie weiterer ausgewählter Förderorganisationen.

 

Im Rahmen des ERASMUS-Programms erhalten Studierende und Graduierte (bis 1 Jahr nach Studienabschluss an der Universität Osnabrück) finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren wollen. Dabei können sie Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
 

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement for Traineeships)
  • akademische Anerkennung des Praktikums, sofern vorgesehen
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • ggf. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung ab GdB 20
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit chronischer Erkrankung
  • Sonderzuschüsse für Erstakademiker
  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende

Voraussetzungen für ein Erasmus+-Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Auswahlkriterien für die Förderung sind:

  • Förderfähigkeit des Praktikums (laut Erasmus Förderrichtlinien)
  • Sprachkenntnisse,
  • Leistung und
  • Motivation

Erasmus+ Zuschuss für Praxisaufenthalte

Die Höhe des Erasmus Zuschuss für Praxisaufenthalte für die Projektjahr 2021 und 2022 wurde durch die Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) einheitlich für ganz Deutschland festgelegt.

Die monatlichen Förderraten betragen folgende Höhe:

Monatliche Erasmus+ Förderung
Höhe der monatlichen Förderung nach Ländergruppen
Gruppe Länder Mobilitätszuschuss
    02-2021 / 2022 02-2022 / 2023*

1 – hohe

Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,

Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

600 EUR/Monat

20 EUR/Tag

750 EUR/Monat

25 EUR/Tag

2 – mittlere

Lebenshaltungskosten

Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Malta,

Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

540 EUR/Monat

18 EUR/Tag

690 EUR/Monat

23 EUR/Tag

3 – niedrige

Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien,

Tschechien, Türkei, Ungarn

480 EUR/Monat

16 EUR/Tag

640 EUR/Monat

21,33 EUR/Tag

* voraussichtlich ab Bewerbungseingang ab dem 01. März 2023

Erasmus+ Sonderförderung: Teilnehmende mit geringeren Chancen

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Zudem können Studierende, die zu einem der folgenden Gruppen gehören, einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 EUR/Monat):

  • Studierende mit Behinderung ab GdB 20
  • Studierende mit Kind
  • erwerbstätige Studierende (Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen)
  • Erstakademiker (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule)
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung

Beratung hierzu erhalten Sie im International Office. Sollten Sie sich für ein Social Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika“ (siehe Vorlage unten) ein.

Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20, Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende mit einem oder mehreren Kindern haben alternativ die Möglichkeit Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.

Erasmus+ Sonderförderung für nachhaltiges Reisen

Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen (Mobilität ab Januar 2023; Projekt 2022), können einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie erhalten dabei einmalig ein Green Travel Top Up von 50 Euro und können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Tage Reisetagen erhalten.

Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sollten Sie sich für ein Green Travel Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika“ (siehe Vorlage unten) ein.

Bewerbungsunterlagen für ERASMUS-Praktika (bitte nur bewerben, wenn Praktikumsplatz vorhanden!)

Hinweise und Checkliste (PDF, 1,44 MB) zur Bewerbung für Erasmus Praktika

Einzureichende Unterlagen:

Die Bewerbung gilt erst als vollständig, wenn Online-Bewerbung und die schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden!

Organisatorisches rund um den Erasmus Aufenthalt:

Wohnraum: In der Regel kann die aufnehmende Einrichtung erste Unterstützung in Bezug auf Wohnraum bieten - normalerweise in Form von Auskünften über den freien Wohnungsmarkt vor Ort oder in Form von sonstiger Unterstützung (z.B. Unterbringung in unternehmenseigenen Unterkünften, Hilfe bei der Suche nach einer Gastfamilie, etc.). Auch im Ausland gibt es entsprechende Internetportale, die für die Zimmer- oder Wohnungssuche genutzt werden können. Falls Sie Ihr eigenes Zimmer während des Auslandsaufenthaltes zwischenvermieten möchten, kann das International Office ggf. an Incoming Studierende vermitteln.

Einreisebestimmungen und Visa: Erste Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa erhalten Sie beim Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft/konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Das Visum müssen Sie selbst beantragen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im International Office unterstützen Sie jedoch gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Reise- und Sicherheitshinweise: Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Aufenthaltes beim Auswärtigen Amt über die Reise- und Sicherheitshinweise bezüglich Ihres Gastlandes. Ggf. sollten Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Eintrag in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" in Erwägung ziehen.

Versicherungsschutz: Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Erasmus Programms verpflichten Sie sich, für die Dauer Ihres Aufenthaltes für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie in der Regel im europäischen Ausland krankenversichert, jedoch empfiehlt sich hier ggf. der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, da zum Teil nicht alle Versicherungsfälle abgedeckt werden. Auch der (eventuell schon bestehende) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sollte auf Gültigkeit im Ausland überprüft werden und ggf. entsprechend durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus Programms haben z.B. die Möglichkeit, die "DAAD Gruppenversicherung" (Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungsschutz) auf eigene Kosten abzuschließen.

Probleme während des Aufenthaltes: Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen während Ihres Aufenthaltes (z.B. Wohnraum, Finanzierung, Krankheit, etc.) rechtzeitig. Nur wenn wir früh genug über bestehende Probleme Bescheid wissen, können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

Erasmus Online Linguistic Support

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die Sprachen Bulgarisch, Deutsch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch zur Verfügung gestellt.

Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler*innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Weitere Hinweise zur Teilnahme im Erasmus Programm:

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta (PDF, 1,58 MB)“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Mehr zum Thema

eu.daad.de

Dank der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Felicitas und Werner Egerland-Stiftung, der Sievert-Stiftung und der Universitätsgesellschaft Osnabrück e. V. konnte ein Mobilitätsfonds eingerichtet werden, aus dem Auslandsaufenthalte von Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück gefördert werden können.

Mehr lesen

Das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Es richtet sich an alle deutschen Studierenden (auch ausländische Studierende, die voll immatrikuliert sind, können sich bewerben) und soll die Durchführung kürzerer Auslandsaufenthalte ermöglichen. Dazu zählen sowohl Studien- und Praxisaufenthalte als auch Sprach- und Fachkurse.

Mehr lesen

Auslandspraktika für Lehramtsstudierende: Lehramtsstudierende ab dem ersten Fachsemester können sich in diesem Programm auf Stipendien für 1-6 monatige, selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Praktikumszeitraumes müssen die BewerberInnen eingeschrieben sein. Es kann sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handeln.

Auslandspraktika für LehramtsabsolventInnen: Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen können sich in diesem Programm auf Stipendien für 3-12 monatige, selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Das Praktikum muss vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss stattfinden.

Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika in Übersee. Die Mittel sind vornehmlich für Studierende bestimmt, die direkt über den DAAD oder über eine der nachstehenden Austauschorganisationen vermittelt werden: IAESTE, AIESEC und ZAD

Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen/Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen/ Praktika in deutschen Außenvertretungen und deutschen Schulen

Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen

Fachpraktika IAESTE für Studierende aller naturwissenschaftlichen Fachrichtungen (Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auch im International Office)

Kurzstipendien für junge deutsche Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften in Taiwan (Taiwan Summer Institute Programme)

NRF- Kurzstipendien für deutsche Graduierte

Rise weltweit Forschungspraktika für Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Cognitive Science oder verwandter Disziplinen

Mehr Informationen

Stipendiendatenbank des DAAD

Chancen auf Auslands-BAföG haben auch Studierende, die bislang knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Denn für eine Ausbildung im Ausland können höhere Kosten geltend gemacht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht das BAföG-Amt in Osnabrück, sondern je nach Zielland verschiedene Landesämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Faltblatt „Auslands-BAföG“, das im International Office ausliegt.

Weitere Informationen

BAföG

DAAD