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Ombudsgremium
Die Ombudspersonen nehmen Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen und führen die Vorermittlung nach § 15 der Ordnung für gute wissenschaftliche Praxis durch. Die Arbeit der Ombudspersonen wird von dem Ziel geleitet, zwischen den an einem Sachverhalt Beteiligten zu vermitteln, soweit dies möglich und angesichts der Schwere des behaupteten Fehlverhaltens angemessen ist. Die Ombudspersonen sollen über Rechte der Beteiligten und die Verfahrensschritte bei einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens informieren.
Mitglieder
(Amtszeit bis 2027)
Prof.in Dr. Mary-Rose McGuire / Fachbereich Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Alexander De Juan / Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften
Dr. Annette Hohenberger / Fachbereich Humanwissenschaften