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Topinformationen

Veröffentlichungen des Dezernats Finanzen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Universität Osnabrück zahlreichen Rechenschaftspflichten.
Das Dezernat 3 verantwortet dabei die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über erhaltene Spenden- und Sponsoringeinnahmen ebenso wie die nachträgliche Bekanntgabe von bereits durchgeführten Vergaben (sog. Ex-Post-Transparenz).  

Die Buchführung und Rechnungslegung der Universität Osnabrück richtet sich nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der „Betriebsanweisung für Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Landes Niedersachsen" und der sog. „Bilanzierungsrichtlinie“ aufgestellt und durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestätigt. Die Jahresabschlüsse sind der Öffentlichkeit ebenfalls bekannt zu machen.

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Spenden und Sponsoring

Entsprechend der Antikorruptionsrichtlinie werden an dieser Stelle die Einnahmen der Universität Osnabrück aus Sponsoring, Spenden und sonstigen Leistungen ab 1.000 Euro veröffentlicht.

Ex-Post-Transparenz

Veröffentlichung erteilter Aufträge im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb
 

Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse der Universität Osnabrück werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald die Genehmigung durch die Ministerien erfolgt ist. In der Regel erfolgt die Genehmigung frühestens ab Mitte des Folgejahres.