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Topinformationen

Lehre, Hochschuldidaktik & Prüfungswesen

Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Start an der Universität Osnabrück haben wir grundsätzliche Informationen zur Lehre und zum Prüfungswesen sowie Hinweise zu verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Universität Osnabrück zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder im FAQ wichtige Fragen und Antworten vermissen, wenden Sie sich jederzeit gern an uns in der Organisationsentwicklung: organisationsentwicklung@uni-osnabrueck.de.

FAQ Lehre & Hochschuldidaktik

Stud.IP ist das zentrale Lernmanagementsystem (LMS) der Universität Osnabrück. Über Stud.IP können Sie Ihre eigenen Lehrveranstaltungen verwalten und mit Ihren Studierenden kommunizieren. Darüber hinaus werden in Stud.IP viele weitere Veranstaltungen und Kurse (z.B. Sprachkurse) sowie interne Arbeitsräume und Lerngruppen aktiv genutzt. Selbst die Raumverwaltung der Universität ist direkt mit diesem System verbunden, sodass Räume für Veranstaltungen direkt in Stud.IP gesucht und gebucht werden können. Hilfe bei Fragen oder Problemen finden Sie auf der offizielle Stud.IP-Hilfeseite.

Die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LVVO) regelt für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis an Niedersächsischen Hochschulen den durchschnittlichen Umfang der Lehrverpflichtung und der Betreuungspflichten. Informationen zur Ermäßigung der Lehrverpflichtung finden Sie auf den Intranetseiten des Dezernat 2 unter Downloads und Rundschreiben.

Im Infoportal Digitale Lehre@UOS finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema.

Außerdem steht das Zentrum für digitale Lehre, Campusmanagement und Hochschuldidaktik beratend zur Seite
(Webseite: virtuos.uni-osnabrueck.de, Support und Einzelberatung: virtuos@uni-osnabrueck.de und +49 541 969 6666).

Die Servicestelle Lehrevaluation ist für die Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Kommunikation von universitätsweit durchgeführten internen Evaluationsmaßnahmen zuständig und hilft in diesen Fragen gerne weiter (E-Mail: lehreval@uni-osnabrueck.de). Die wichtigsten Fragen zur Lehrevaluation werden auf den Webseiten der Servicestelle beantwortet.

Hochschuldidaktische Qualifizierungsangebote sowie individuelle Beratung erhalten Sie über die Hochschuldidaktik.

Das LehrKolleg ist ein Forum zum Austausch von Ideen, Erfahrungen und Forschungsergebnissen im Bereich guter Lehre. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich für die Veranstaltung »LehrKolleg« in Stud.IP an.

Die sogenannten Q-Ziele sind Qualifikations- und Qualitätsziele im Bereich Studium und Lehre. Dabei stehen die Qualifikationsziele für Bildungsziele und Kompetenzen, die die Studierenden durch ihr Studium erwerben. Die Qualitätsziele stellen notwendige Profilmerkmale von Studium und Lehre an der Universität Osnabrück dar. Sie dienen damit der strategischen Positionierung und bilden Orientierungsmarken für die Planung von Studiengängen. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-osnabrueck.de/studium/qualifikationsziele-studium-und-lehre. Fragen zu den Q-Zielen können Sie an das Dezernat 7, Hochschulentwicklungsplanung, richten: britta.scheideler@uni-osnabrueck.de

FAQ Prüfungen & Prüfungsrecht

Wichtig für einen rechtssicheren Umgang mit Prüfungen ist v.a. die Kenntnis und das fehlerfreie Verständnis der Prüfungsordnung der Studiengänge, die Sie betreuen sowie der entsprechenden Modulbeschreibungen. Für alle Studiengänge mit Ausnahme der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, der Psychologie sowie Cognitive Science gilt die Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück (APO) (PDF, 671 kB). Die Prüfungsordnungen und die Modulbeschreibungen aller Studiengänge finden Sie u.a. auf den A-Z-Seiten der Studiengänge.

HISinOne EXA ist die Komponente für die Prüfungsverwaltung im Campusmanagement. Es bietet Funktionen, mit denen Studierende sich zu Prüfungen an- und abmelden, online ihre Ergebnisse einsehen und einige weitere Funktionalitäten rund um Prüfungen nutzen können. Auf den Webseiten von virtUOS finden Sie Anleitungen zur Nutzung von HISinOne sowie Kontaktdaten bei Fragen.

Nein, die Modulbeschreibungen geben die Prüfungsform vor; diese ist verbindlich. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde und wird von den „Sonderregelungen aufgrund erheblicher Beeinträchtigung des Universitätsbetriebes“ nach § 26a der APO (PDF, 671 kB) Gebrauch gemacht, nach denen Abweichungen von bzw. Anpassungen der festgelegten Prüfungsformen durchgeführt werden können. Die Entscheidung hierüber obliegt der jeweils zuständigen Studiendekanin oder dem jeweils zuständigen Studiendekan.

Sie dürfen ausschließlich Systeme verwenden, die von der Universität offiziell freigegeben wurden und für die Support seitens des virtUOS angeboten werden kann (aufgrund von Rechtsschutz und Datensicherheit der Beteiligten).
Es gibt unterschiedliche Prüfungsformen und Systeme, die Sie nutzen können, z.B. die elektronische Einreichung von Hausarbeiten, das Abhalten von Prüfungen über das Videokonferenzsystem Big Blue Button, elektronische Klausuren in Präsenz (Räume im Rechenzentrum vorhanden mit bis zu 100 Plätzen) oder Online-Fernprüfungen. Auch hier ist es wichtig, dass Sie die möglichen Prüfungsformen kennen und hierfür Einsicht nehmen in die Prüfungsordnung und Modulbeschreibung bzw. sich bei Fragen und Schwierigkeiten an virtUOS wenden. Anleitungen und Handreichungen finden Sie auf den virtUOS-Webseiten und im Portal „Digitale Lehre“:

Die Prüfungsunfähigkeit wird nicht durch eine*n Arzt/Ärztin festgestellt, sondern durch den Prüfungsausschuss. Aus einem ärztlichen Attest muss hervorgehen, welche Krankheitssymptome vorliegen und wie sich diese auf die konkrete Prüfungssituation auswirken; eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Dem Prüfungsausschuss wird dieses Attest vorgelegt und er entscheidet über die Prüfungsunfähigkeit. Der Prüfungsausschuss kann bei Bedarf ein amtsärztliches Attest verlangen.  
Anstelle eines Attestes kann auch der Vordruck zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit genutzt werden, der durch eine*n Arzt/Ärztin auszufüllen ist; diese finden Sie im Downloadbereich des jeweiligen Prüfungsamtes.
Weisen Sie Ihre Studierenden gern darauf hin, dass Sie auch Ihnen als Lehrende Bescheid geben, wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden, sonst kann es vorkommen, dass lediglich das Prüfungsamt von der Prüfungsunfähigkeit Kenntnis erhält.
Oben genannte Punkte gelten auch für schriftliche Hausarbeiten und die Überschreitung des Abgabetermins.

In der APO (PDF, 671 kB) sind unter §15 Regelungen für den Umgang mit Täuschungsversuchen und Täuschungen festgehalten. Ob eine Prüfung wegen einer Täuschung mit „nicht ausreichend“ bewertet wird, entscheidet die Prüferin oder der Prüfer. Zuvor wird die*der Studierende angehört (auch schriftlich möglich) und der Vorwurf wird konkret benannt. Die*der Studierende bekommt die Möglichkeit einer Stellungnahme.  
In jedem Fall muss  muss der Prüfungsausschuss kontaktiert werden, um ggf. weitere Wege einleiten zu können). Der Prüfungsausschuss kann beispielsweise entscheiden, dass die Prüfung bei wiederholtem Täuschen oder bei einer schwerwiegenden Täuschung  als endgültig „nicht bestanden“ gilt. Ein Widerspruch der*des Studierenden erfolgt beim Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet dann, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er abgelehnt wird. Die Regelungen zum Widerspruchsverfahren finden Sie in der APO (PDF, 671 kB) §23.
In Online-Fernprüfungen ist ein Kameraschwenk durch den Raum des Prüflings laut APO (PDF, 671 kB) unzulässig (auch nicht als Bitte auf freiwilliger Basis; auch nicht bei Täuschungsverdacht), denn dies stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. 

Für Studierende mit Fürsorgeverantwortung und Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gelten die Schutzvorschriften des § 26 APO (PDF, 671 kB). Für Ihre Fragen und die Fragen Ihrer Studierenden ist die Ansprechperson Christine Kammler im Gleichstellungsbüro:
Telefon: +49 541 969 4686
E-Mail: familienservice@uni-osnabrueck.de
Internet: www.uni-osnabrueck.de/gleichstellung

Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie sich an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts Ihres Fachbereichs wenden. Weitere Anlaufstellen sind das Mehr-Fächer Prüfungsamt (PATMOS) für Mehr-Fächer-Studiengänge, die Koordinierungsstelle Prüfungsverwaltung (Dezernat 5), das Justitiariat (Dezernat 4) und für Fragen des Nachteilsausgleichs das Gleichstellungsbüro.