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Pressemeldung

Nr. 220 / 2013

17. September 2013 : Für besondere Leistungen und Befähigungen: Uni vergibt 132 Stipendien

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2013/14 insgesamt 132 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 31. Oktober 2013. Insgesamt 66.000 Euro stellt das Land Niedersachsen der Universität Osnabrück für dieses Programm zur Verfügung.

»Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so der Vizepräsident für Studium und Lehre, Prof. Dr. Joachim Härtling. 
In diesem Jahr sind besonders Studierende zur Bewerbung eingeladen, deren Eltern nicht aus akademischen Kreisen kommen und die als erste in ihrer Familie ein Studium beginnen.

Die Stipendien werden für besondere Leistungen, eine herausgehobene Befähigung sowie zur Stärkung des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen vergeben. 10 Prozent der Stipendien sollen an Studierende im ersten Hochschulsemester, 75 Prozent an deutsche Studierende ab dem zweiten Hochschulsemester sowie 15 Prozent an ausländische Studierende vergeben werden. Antragssteller müssen im laufenden Wintersemester in einem grundständigen Studiengang, also Bachelor, Staatsexamen, Diplom, oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück immatrikuliert sein.

 Darüber hinaus ist festgelegt, dass sich die Studierenden in der Regelstudienzeit befinden, bzw. diese maximal um zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben.

»Die besonderen Leistungen werden in erster Linie anhand der erbrachten Studienleistungen nachgewiesen«, erläutert Volker Peters, Dezernent für Studentische Angelegenheiten. »Auch ein Studienaufenthalt im Ausland wird hierbei anerkannt, beziehungsweise unterstützt. Daneben werden die familiäre Bildungssituation, besondere soziale Umstände, so zum Beispiel bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement berücksichtigt.« Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Die Vergabe erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission noch im Dezember diesen Jahres, die Gelder werden im Frühjahr 2014 ausgezahlt.

 Für die Anträge ist ein Formblatt zu verwenden, das ab dem 15. 9. 2013 unter http://www.uni-osnabrueck.de/studieninteressierte/stipendien_und_foerderung/landesstipendium_niedersachsen.html heruntergeladen werden kann. Die verbindlichen Richtlinien zur Vergabe sind ebenfalls unter dieser Adresse einsehbar. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2013 an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Prof. Dr. Joachim Härtling, zu richten und im Studierendensekretariat, StudiOS, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück, einzureichen.

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Universität Osnabrück Studierendensekretariat
StudiOS Neuer Graben 27, D-49074 Osnabrück
Telefon: +49 541 969 7777
studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de