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Pressemeldung

Nr. 160 / 2019

16. September 2019 : Zur Zukunft religiöser Bildung – Tagung an der Universität Osnabrück befasst sich mit der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts

Vor 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Sie begründete die – im Prinzip bis heute gültige – Fassung des Religionsunterrichts im demokratischen Deutschland. Mit der Frage, wie es um die Zukunft der religiösen Bildung bestellt ist, befasst sich eine Tagung, die vom 19. bis 21. September stattfindet und von den Instituten für Evangelische, Islamische und Katholische Theologie der Universität Osnabrück veranstaltet wird.

Eveangelische Theologie, FB 03 Erziehungs- und Kulturwissenschaften, Image, Pädagogik, Religionspädagogik, Religionswissenschaft, Schulmodell Großansicht öffnen

© Universität Osnabrück/ Elena Scholz

Mit der Frage, wie es um die Zukunft der religiösen Bildung bestellt ist, befasst sich eine Tagung, die vom 19. bis 21. September stattfindet und von den Instituten für Evangelische, Islamische und Katholische Theologie der Universität Osnabrück veranstaltet wird.

„Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen. […] Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft unbeschadet des Aufsichtsrechts des Staates erteilt.“ (Artikel 149 Weimarer Reichsverfassung). Diese Fassung ist der Sache nach ins Bonner Grundgesetz übernommen worden (Artikel 7).

Pluralisierung und religiöser Wandel fordern heute ein intensives Nachdenken über religiöse Bildung an öffentlichen Schulen in Deutschland. Der Reformdiskurs konzentriert sich bislang auf Alternativen zum verfassungsmäßigen ‚konfessionellen‘ Religionsunterricht. Dazu wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Eine solche erscheint aber politisch als völlig unrealistisch. Daher sucht die Tagung nach Möglichkeiten der Weiterentwicklung innerhalb des bewährten demokratischen Modells. Dabei kommen auch die Anliegen von Minderheitenreligionen (Islam und Judentum) und von organisierten Konfessionslosen aus der Eigenperspektive zur Sprache.

„Unserem interreligiösen Vorbereitungsteam war es wichtig, dass man auf dem Boden der Rechtslage bleibt und von dort aus weiterdenkt“, so Prof. Dr. Andreas Kubik vom Institut für Evangelische Theologie. „Wir sind gespannt, welche kreativen Vorschläge die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen.“

Eine nachträgliche Anmeldung ist noch über das Institut für Evangelische Theologie möglich. Für Tagungsmaterial und Verpflegung wird eine Tagungsgebühr von 20 Euro erhoben. (Studierende sind von der Gebühr ausgenommen.) Veranstaltungsort ist im Schlosshauptgebäude, Neuer Graben 29 (2. Etage).

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Andreas Kubik, Universität Osnabrück
Institut für Evangelische Theologie
Neuer Graben 29, 49074 Osnabrück
Tel.: + 49 541 969 4285
akubikboltre@uni-osnabrueck.de