Hauptinhalt

Topinformationen

Krankenversicherung im Studium

Weitere Informationen

Illustriertes Gesundheitswörterbuch (PDF, 1,75 MB) (herausgegeben vom Deutschen Studentenwerk)

Wer in Deutschland studiert, muss krankenversichert sein. In Deutschland gilt eine allgemeine Krankversicherungspflicht. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um ihre Krankenversicherung.

Alle Studierenden der Universität müssen ihren Versicherungsstatus nachweisen. Ohne Nachweis können Sie nicht an einer deutschen Universität eingeschrieben werden. Sie müssen daher spätestens zur Immatrikulation den Nachweis über ihren Krankenversicherungsstatus erbringen.

Wie Sie das machen und wie Sie sich versichern, wollen wir Ihnen auf dieser Seite erklären.

Wenn ihre Krankenversicherung aus dem Ausland in Deutschland nicht anerkannt wird, schließen Sie bald nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Krankenversicherung ab. Dazu legen Sie den Zulassungsbescheid bei der Krankenkasse Ihrer Wahl vor.

Sie können auch während der Welcome Week eine Krankenversicherung abschließen

Es gibt eine spezielle studentische Kranken- und Pflegeversicherung, die besonders günstig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studierende bis zum 30. Lebensjahr einen Tarif von ca. 110 Euro monatlich an. Die gesetzlichen Krankassen sind verpflichtet Ihnen den günstigen Tarif anzubieten.

Wer bereits 30 Jahre alt ist, kann in der Regel nicht mehr über den günstigen Tarif für Studierende versichert werden. Trotzdem gilt auch in diesem Fall die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland. Ihren Versicherungsstatus müssen Sie der Universität in jedem Fall vor der Einschreibung mitteilen.

FÜR ALLE GILT: Die Universität benötigt spätestens zur Einschreibung einen Nachweis über ihren Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Sie nicht einschreiben.

Mit einer Reihe von Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen getroffen. Dies gilt beispielsweise für die meisten EU- und EWR-Länder. Mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen zurzeit ebenfalls solche Abkommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies für Ihr Land zutrifft. Liegt ein Sozialversicherungsabkommen vor, kann ihre Krankenversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkannt werden. Dafür benötigen Sie aus der EU/EWR meist die EHIC . Alle anderen erhalten die erforderlichen Dokumente für die Anerkennung bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland.

Ausländische private Krankenversicherungen werden manchmal anerkannt. Wenden Sie sich deswegen an eine gesetzliche Krankenkasse.

FÜR ALLE GILT: Die Universität benötigt spätestens zur Einschreibung einen Nachweis über ihren Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Sie nicht einschreiben.

Wir weisen Sie drauf hin, dass in Ihrem Versicherungsland nicht immer eine volle Kostenübernahme für Leistungen, die in Deutschland in Anspruch genommen werden, stattfindet! Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer ausländischen Krankenkasse, ob und welche Leistungen in Deutschland übernommen werden!

FÜR ALLE GILT: Die Universität benötigt spätestens zur Einschreibung einen Nachweis über ihren Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Sie nicht einschreiben.

Dafür stellen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen „Antrag auf Versicherungsbestätigung“. Geben Sie bei der Krankenkasse die Nummer H0001356 und die Betriebsnummer der Universität Osnabrück 28739476 an. Das ist der Absender der Universität Osnabrück. Die gesetzliche Krankenversicherung teilt der Universität dann automatisch und digital in einer sogenannten M10 mit, ob Sie

  • versichert sind, oder
  • von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (über 30/ihre Krankversicherung aus dem Ausland wurde anerkannt)*

Sie erhalten zusätzlich von der Krankenversicherung einen Brief. Dieser informiert Sie, was die Krankenkasse der Universität Osnabrück mitgeteilt hat.

*Aktuell ist die Umstellung auf das digitale Meldeverfahren noch neu. Sollte die gesetzliche Krankenkasse den Status über die Befreiung daher noch nicht automatisch mitteilen, fragen Sie bitte nach einer Befreiungsbescheinigung in Papierform und reichen Sie diese bei der Universität Osnabrück ein.

Viele weitere und detaillierte Informationen find Sie hier

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend, für die Zeit Ihres Aufenthalts in Deutschland auch eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen!

Weitere Beratung zum Thema Versicherungen erhalten Sie im International Office.