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Praxisphase und Praxisblock GHR300

Informationsveranstaltung zu GHR 300 - Folien

Am Mittwoch, den 21. Juni 2023, fand von 14:15 Uhr bis 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zu GHR300 statt.

Diese Veranstaltung wendete sich vorrangig an diejenigen, die planen, im Wintersemester 2023/24 den Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ bzw. den Masterstudiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ an der Universität Osnabrück aufzunehmen.

Die dabei verwendeten Folien werden folgend zum Download angeboten:
Vortragsfolien vom 21. Juni 2023 (PDF, 2,61 MB)

Ansprechpartnerin für diesbezügliche Nachfragen:

PD Dr. Petra Ludewig
Zentrum für Lehrkräftebildung
Raum 52/316
Tel.: +49 541/969-6338
Email: petra.ludewig@uni-osnabrueck.de

Allgemeine Informationen

Die Praxisphase besteht für jedes der beiden Unterrichtsfächer aus Seminaren für die Vorbereitung, die Begleitung und die Nachbereitung des Praxisblocks sowie dem Praxisblock selbst. Letzterer ist ein 18-wöchiges Schulpraktikum, das im 2. Schulhalbjahr stattfindet und dem Schulleben in seiner Gänze gewidmet ist. Je Unterrichtsfach werden die Studierenden von den Dozent:innen ihrer zugehörigen Seminare anlässlich mindestens zweier Unterrichtsversuche besucht und beraten.

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Durchgang Praxisblock "GHR 300" im Frühjahr 2024

Durchgang Praxisblock "GHR 300" im Frühjahr 2023

Ansprechpartner:in

Durchgang Praxisblock "GHR 300" im Frühjahr 2024
(12.2.-21.6.2024)

Erforderlichkeit des Nachweises eines Masernimpfschutzes!

Seit März 2020 gilt ein neues Masernschutzgesetz.
Dieses beinhaltet u.a., dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, KiTa) betreut werden oder dort tätig sind, entweder einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Dies bedeutet, dass auch alle Studierenden, die ein Praktikum in einer Schule (oder KiTa) absolvieren, vor Antritt des Praktikums der Schulleitung einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität  gegen Masern nachweisen müssen.
Dies kann durch Vorlage eines Impfausweises mit entsprechender Eintragung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfüllt werden.

Formular für ärztliche Bescheinigung (PDF, 441 kB) (PDF, 441 kB)

 

Anmeldung zur Praxisphase von "GHR 300"

Im Rahmen der Masterstudiengänge "Lehramt an Grundschulen" und "Lehramt an Haupt- und Realschulen" ist ein 18wöchiger Praxisblock in einer Schule vorgesehen, der im Semester zuvor vorbereitet und im Anschluss nachbereitet wird.

Da bereits zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/24 feststehen soll, welche Studierenden ein Team bilden, damit dies bei den Vorbereitungsseminaren berücksichtigt werden kann, ist eine Anmeldung bis zum 30.9.2023 erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt online.

Vom 1.7. bis zum 30.9.2023 ist eine Anmeldung möglich, wobei es hinsichtlich der Vergabe der Praktikumsplätze keinen Unterschied macht, ob man sich am ersten oder letzten Tag des Anmeldezeitraums anmeldet.

Während des Anmeldezeitraums ist die Anmeldemaske bei Stud.IP in der Veranstaltung "Lehramtsbezogene Praktika" unter dem Karteireiter "Praktika" zu finden.

Um Überlegungen hinsichtlich der Schulwünsche zu unterstützen, werden an dieser Stelle Auflistungen der Schulen veröffentlicht:

Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Grundschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 29. Juni 2023) (PDF, 136 kB)

Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Haupt- und Realschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 29. Juni 2023) (PDF, 105 kB)

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion stellen wir ergänzend die folgende Liste mit Schulen zur Verfügung, an denen voraussichtlich im Frühjahr 2024 eine Absolvierung des Praxisblocks mit diesem Unterrichtsfach umgesetzt werden kann, damit sie dieses bei der Angabe der Schulwünsche berücksichtigen können:

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion wählbare Schulen (Stand 9. August 2023) (PDF, 67 kB)

Zusätzliche Information für Studierende anderer Universitäten,
die zum WiSe 2023/24 an die Universität Osnabrück wechseln

Für den Fall, dass Sie - wie von Ihnen erhofft - eine Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen oder Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen der Universität Osnabrück erhalten, sich für unsere Universität entscheiden und innerhalb der vom Studierendensekretatriat mitgeteilten Frist einschreiben, bitten wir Sie, sobald als möglich wie folgt vorzugehen:

  • Mit den Immatrikulationsbescheinigungen  erhalten Sie eine Kennung ( Benutzername und Passwort ) für den Zugang zum Stud.IP der Universität Osnabrück.
  • Auf der  Webseite der Universität Osnabrück finden Sie den Quicklink Stud-IP. Mit der Ihnen zugegangenen Kennung können Sie sich einloggen. Alternativ kommen Sie über den Link: http://studip.serv.uni-osnabrueck.de/index.php?logout=true&_language= zu Stud.IP.
  • Wenn Sie bei Stud-IP eingeloggt sind, suchen Sie bitte die Veranstaltung „ Lehramtsbezogene Praktika“.
  • Klicken Sie nach Aufruf dieser Veranstaltung im Kasten rechts auf das Angebot „Tragen Sie sich hier für die Veranstaltung ein“.
  • Wenn Sie dann auf „direkt zur Veranstaltung gehen“ klicken, sehen Sie einen Karteireiter „Praktika“.
  • Dort findet sich die Anmeldemaske für den Praxisblock im Frühjahr 2024, die selbsterklärend ist.

Bitte unbedingt beachten:

Die Praktikumsdatenbank ist nur bis zum 30.09.2023 freigeschaltet!

Nach unseren terminlichen Absprachen mit dem Studierendensekretariat werden alle Zulassungsbescheide früh genug verschickt, damit Sie die Anmeldung bei StudIP und in der Praktikumsdatenbank noch vornehmen können.

FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis

Häufig gestellte Fragen bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses werden auf der folgend zum Download bereitgestellten Seite beantwortet:

FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis (PDF, 187 kB)
(Stand Januar 2024)

Formulare im Kontext des RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1.

(Vorgehen Durchgang Frühjahr 2024)

Gemäß RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1. sind die Studierenden verpflichtet spätestens bei Antritt des Praxisblocks der Schulleitung Folgendes vorzulegen:

a) Verschwiegenheitserklärung

b) Bescheinigung über die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

c) Erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

Vom ZLB wurden zur Erleichterung der Erfüllung dieser Vorschrift, Formulare für die Verschwiegenheitserklärung und für die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erstellt.

Es werden dementsprechend folgende Dateien zum Download angeboten:

Formular Verschwiegenheitserklärung (PDF, 96 kB)

Formular Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (PDF, 45 kB)

Alle Studierenden, die im Frühjahr 2024 den Praxisblock GHR300 absolvieren wollen, sind aufgefordert, sich diese Dateien herunter zu laden, auszudrucken, gründlich zu lesen, zu unterzeichnen und spätestens am 12.2.2024 der Schulleitung der Praktikumsschule auszuhändigen.

Individuell ausgestellte Bestätigungen zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses werden voraussichtlich Ende 2023 ausgegeben, sodass alle Studierenden genügend Zeit haben, dieses zu beantragen, um es ebenfalls spätestens am 12.2.2024 der Schulleitung zur Einsichtnahme vorlegen zu können.

Durchgang Praxisblock "GHR 300" im Frühjahr 2023
(13.2.-6.7.2023)

Erforderlichkeit des Nachweises eines Masernimpfschutzes!

Seit März 2020 gilt ein neues Masernschutzgesetz.
Dieses beinhaltet u.a., dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, KiTa) betreut werden oder dort tätig sind, entweder einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Dies bedeutet, dass auch alle Studierenden, die ein Praktikum in einer Schule (oder KiTa) absolvieren, vor Antritt des Praktikums der Schulleitung einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität  gegen Masern nachweisen müssen.
Dies kann durch Vorlage eines Impfausweises mit entsprechender Eintragung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfüllt werden.

Formular für ärztliche Bescheinigung (PDF, 441 kB) (PDF, 441 kB)

Zusätzliche Informationen für diejenigen, die mehr dazu wissen wollen

Anmeldung zur Praxisphase von "GHR 300"

Im Rahmen der Masterstudiengänge "Lehramt an Grundschulen" und "Lehramt an Haupt- und Realschulen" ist ein 18wöchiger Praxisblock in einer Schule vorgesehen, der im Semester zuvor vorbereitet und im Anschluss nachbereitet wird.

Da bereits zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2022/23 feststehen soll, welche Studierenden ein Team bilden, damit dies bei den Vorbereitungsseminaren berücksichtigt werden kann, ist eine Anmeldung bis zum 30.9.2022 erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt online.

Vom 1.7. bis zum 30.9.2022 ist eine Anmeldung möglich, wobei es hinsichtlich der Vergabe der Praktikumsplätze keinen Unterschied macht, ob man sich am ersten oder letzten Tag des Anmeldezeitraums anmeldet.

Während des Anmeldezeitraums ist die Anmeldemaske bei Stud.IP in der Veranstaltung "Lehramtsbezogene Praktika" unter dem Karteireiter "Praktika" zu finden.

Um Überlegungen hinsichtlich der Schulwünsche zu unterstützen, werden an dieser Stelle Auflistungen der Schulen veröffentlicht:

Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Grundschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 1. Juni 2022) (PDF, 155 kB)

Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Haupt- und Realschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 12. Juli 2022) (PDF, 129 kB)

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion stellen wir ergänzend die folgende Liste mit Schulen zur Verfügung, an denen voraussichtlich im Frühjahr 2023 eine Absolvierung des Praxisblocks mit diesem Unterrichtsfach umgesetzt werden kann, damit sie dieses bei der Angabe der Schulwünsche berücksichtigen können:

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion wählbare Schulen (Stand 13. Juli 2022) (PDF, 43 kB)

Zusätzliche Information für Studierende anderer Universitäten,
die zum WiSe 2022/23 an die Universität Osnabrück wechseln

Für den Fall, dass Sie - wie von Ihnen erhofft - eine Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen oder Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen der Universität Osnabrück erhalten, sich für unsere Universität entscheiden und innerhalb der vom Studierendensekretatriat mitgeteilten Frist einschreiben, bitten wir Sie, sobald als möglich wie folgt vorzugehen:

  • Mit den Immatrikulationsbescheinigungen  erhalten Sie eine Kennung ( Benutzername und Passwort ) für den Zugang zum Stud.IP der Universität Osnabrück.
  • Auf der  Webseite der Universität Osnabrück finden Sie den Quicklink Stud-IP. Mit der Ihnen zugegangenen Kennung können Sie sich einloggen. Alternativ kommen Sie über den Link: http://studip.serv.uni-osnabrueck.de/index.php?logout=true&_language= zu Stud.IP.
  • Wenn Sie bei Stud-IP eingeloggt sind, suchen Sie bitte die Veranstaltung „ Lehramtsbezogene Praktika“.
  • Klicken Sie nach Aufruf dieser Veranstaltung im Kasten rechts auf das Angebot „Tragen Sie sich hier für die Veranstaltung ein“.
  • Wenn Sie dann auf „direkt zur Veranstaltung gehen“ klicken, sehen Sie einen Karteireiter „Praktika“.
  • Dort findet sich die Anmeldemaske für den Praxisblock im Frühjahr 2023, die selbsterklärend ist.

Bitte unbedingt beachten:

Die Praktikumsdatenbank ist nur bis zum 30.09.2022 freigeschaltet!

Nach unseren terminlichen Absprachen mit dem Studierendensekretariat werden alle Zulassungsbescheide früh genug verschickt, damit Sie die Anmeldung bei StudIP und in der Praktikumsdatenbank noch vornehmen können.

FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis

Häufig gestellte Fragen bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses werden auf der folgend zum Download bereitgestellten Seite beantwortet:

FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis (PDF, 516 kB)
(Stand Mai 2022)

Formulare im Kontext des RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1.

(Vorgehen Durchgang Frühjahr 2023)

Gemäß RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1. sind die Studierenden verpflichtet spätestens bei Antritt des Praxisblocks der Schulleitung Folgendes vorzulegen:

a) Verschwiegenheitserklärung

b) Bescheinigung über die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

c) Erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

Vom ZLB wurden zur Erleichterung der Erfüllung dieser Vorschrift, Formulare für die Verschwiegenheitserklärung und für die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erstellt.

Es werden dementsprechend folgende Dateien zum Download angeboten:

Formular Verschwiegenheitserklärung (PDF, 96 kB)

Formular Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (PDF, 45 kB)

Alle Studierenden, die im Frühjahr 2023 den Praxisblock GHR300 absolvieren wollen, sind aufgefordert, sich diese Dateien herunter zu laden, auszudrucken, gründlich zu lesen, zu unterzeichnen und spätestens am 13.2.2023 der Schulleitung der Praktikumsschule auszuhändigen.

Individuell ausgestellte Bestätigungen zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses werden voraussichtlich Anfang 2023 persönlich über die Vorbereitungsveranstaltungen ausgegeben, sodass alle Studierenden genügend Zeit haben, dieses zu beantragen, um es ebenfalls spätestens am 13.2.2023 der Schulleitung zur Einsichtnahme vorlegen zu können.

Formular zur Bescheinigung des Praxisblocks Frühjahr 2023

Das Formular zur Bescheinigung der Absolvierung des Praxisblocks wird folgend zum Download angeboten:

Formular zur Bescheinigung der Absolvierung des Praxisblock (PDF, 138 kB)

Ansprechpartner:in

Dr. habil. Petra Ludewig

Tel.: +49 541 969-6338
petra.ludewig@uni-osnabrueck.de

Raum: 52/316
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)
Dienststelle: Neuer Graben 7 - 9 (Privat: Riedweg 10b, 49205 Hasbergen)
49074 Osnabrück

Sprechzeiten: n. V.