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Das Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP)

Ausführlichere Informationen

In der folgend verlinkten Broschüre sind Antworten zu vielen Fragen, die im Kontext des BSP aufkommen könnten, zu finden:
FAQ: „Betriebs- und Sozialpraktikum“ (BSP) (PDF, 1,11 MB)

Was ist ein Betriebs-/ Sozialpraktikum?

Das Betriebs-/ Sozialpraktikum (BSP) ist ein vierwöchiges Praktikum (160 Arbeitsstunden), das Sie wahlweise in einem wirtschaftlich ausgerichteten Betrieb bzw. Unternehmen oder in einer sozialen Einrichtung absolvieren. Gemäß der Niedersächsischen MasterVO-Lehr (= Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen) vom 02.12.2015 ist ein Praktikum nach §9 Absatz 2 Satz 2 in einem Betrieb, in einer vorschulischen oder sozialen Einrichtung für alle Studieren- den mit Ziel Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien vorgeschrieben.

Wer muss ein Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren?

Das BSP ist im Regelfall verbindlich vorgeschrieben für alle Studierenden, die an der Universität Osnabrück eingeschrieben sind in den Studiengängen

  • Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU)
  • 2-Fächer-Bachelor mit dem Ziel eines Masterabschlusses im Lehramt an Gynmasien.

Als Studierende, die dem Regelfall zuzuordnen sind, können Sie grundsätzlich nicht von der Ableistung des BSP befreit werden. Es können aber Tätigkeiten und Beschäftigungen von Ihnen angerechnet werden, die dem BSP gleichwertig sind. (siehe dazu weiter unten) Studierende des Bachelors Berufliche Bildung brauchen kein BSP abzuleisten.

Wann wird das BSP abgeleistet? / Anmeldung zum BSP

Es bietet sich an, das zum BSP gehörende Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Semester zu absolvieren. Die Anmeldung erfolgt gemäß der angegebenen Fristen online über Stud.IP. Dies geschieht im Rahmen der Veranstaltung "BSP-WSXXXX/XY" oder BSP-SoSeXXXX“, an der alle Studierenden des Lehramtsstudiengangs Bachelor BEU und des 2-Fächer-Bachelors (mit dem Ziel des Lehramtes an Gymnasien) teilnehmen müssen. Dazu melden Sie sich bitte in Stud.IP in der BSP-Veranstaltung an. Technisch betrachtet erfolgt die Anmeldung über die Evaluation der Veranstaltung, die mittels der Karteikarte "Übersicht" zugänglich ist.

In dieser Grafik wird lediglich visualisiert, was im Text zuvor beschrieben wurde.

Screenshot Anmeldung BSP in Stud.IP

Veränderung: Portfolio statt Praktikumsbericht

Ab dem WS 2023/24 sind keine Praktikumsberichte mehr abzugeben. Die Prakti­kums­berichte werden von dem Portfolio zur Reflexion des Praktikums bzw. der Tätigkeit abgelöst, das zu bearbeiten und über einen geschützten Ordner über Stud.IP hochzuladen ist, der nur von Dozierenden des ZLB eingesehen werden kann. Das Portfolio ist von allen Studierenden zu bearbeiten, unabhängig davon, ob ein Praktikum absolviert wird oder eine Anrechnung einer Tätigkeit erfolgt. Eine individuali­sierte Rückmeldung erfolgt nicht mehr.

Das Portfolio fungiert als offizieller Studiennachweis und dient dem Leistungserwerb an der Universität Osnabrück. Im Prozess der Weiterleitung personenbezogener Daten an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS für die Eintragung der Leistung erfolgt eine schnelle Durchsicht des Portfolios. Eine stichprobenartige, ausführliche Kontrolle der Inhalte des Portfolios kann erfolgen.

Das Portfolio-Formular, das Sie benutzen müssen, kann in der BSP-Veranstaltung unter „Dateien“ im Ordner „1) Info-Material und Portfolio-Formular“ heruntergeladen werden.

In dieser Grafik wird lediglich visualisiert, was im Text zuvor beschrieben wurde.

Screenshot auf dem der Ordner zu sehen ist, in dem in Stud.IP das Formular für das Portfolio zu finden ist

Die ausgefüllten Portfolios müssen in den Ordner „3) Portfolios“ hochgeladen werden.

In dieser Grafik wird lediglich visualisiert, was im Text zuvor beschrieben wurde.

Screenshot auf dem Ordner zu sehen ist, zu dem das ausgefüllte Portfolio hochzuladen ist.

Regelungen für Studierende im höherem Semester

Die Umstellung von Praktikumsbericht auf Portfolio gilt auch für Studierende, die schon in einem höheren Semester sind, also ihr Studium bereits vor WS 2023/24 begonnen haben. Wenn Sie gerade Ihr Praktikum absolviert haben, aber noch keinen Prak­ti­kums­bericht abgegeben haben, haben Sie die Wahl: Entweder beenden Sie das Modul, indem Sie planmäßig Ihren Praktikumsbericht abgeben, oder Sie schwenken um auf das Portfolio. Das können Sie machen, indem Sie Ihr vierwöchiges Praktikum im neuen Verfahren anrechnen lassen und als Beleg die Bescheinigung Ihrer Praktikumsstelle hochladen.

Anrechnungen

Wenn Sie vor dem Studium oder während des Studiums schon Tätigkeiten in einem Betrieb oder einer sozialen Einrichtung ausgeübt haben, die dem Zeitumfang von 160 Arbeitsstunden entsprechen, können Sie sich diese Zeiten als Praktikum anrechnen lassen. Sie brauchen dann kein Praktikum mehr zu absolvieren, müssen aber noch ein Portfolio abgeben, das sich auf diese Beschäftigung bezieht.

Die Tätigkeit von 160 Stunden muss nicht im Block erbracht worden sein, sondern kann auch über eine regelmäßige Tätigkeit (z.B. in der Betreuung von Jugendgruppen) aufaddiert werden. Sie müssen diese Zeiten nachweisen können durch aussagekräftige Unterlagen, also z.B. Arbeitszeugnisse, Gehaltsnachweise oder Bescheinigungen des Arbeitgebers bzw. der Beschäftigungsstelle. Diese Belege laden Sie bitte in der Stud.IP-Veranstaltung unter „Dateien“ in den Ordner „2) Belege Anrechnungen“ hoch.

In dieser Grafik wird lediglich visualisiert, was im Text zuvor beschrieben wurde.

Screenshot auf dem Ordner zu sehen ist, zu dem Belege für Anrechnungen hochzuladen sind.

Termine und Fristen

  Wintersemester Sommersemester
Abgabe der Anrechnungsanträge bis zum 15. Dezember bis zum 15. Juni
Benachrichtigung über Bewilligung bzw. Ablehnung des Anerkennungsantrags bis zum 10. Januar bis zum 25. Juni
Abgabe der Anmeldung zum BSP bis zum 10. Januar bis zum 30. Juni
Benachrichtigung über Bewilligung bzw. Ablehnung der angegebenen Praktikumsstelle bis zum 25. Januar bis zum 10. Juli
Empfohlener Zeitraum für das BSP vier zusammenhängende Wochen
in der vorlesungsfreien Zeit
Abgabe des Portfolios bis zum 30. April bis zum 31. Oktober

Formulare

Studierende, die im Sommer 2023 das Praktikum absolvieren/absolvierten, nutzen für die Bestätigung des Praktikums durch den Betrieb bitte noch folgendes Formular:

Teilnahmebescheinigung  Betriebs-/ Sozialpraktikum (PDF, 19,54 kB)

Ansprechpartner:innen
 

Fragen bezüglich des BSP

(allgemein, zur Antragsbearbeitung und zum Verfahren)

per Mail an:

bsp@uni-osnabrueck.de