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Das Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP)
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Bildung, Erziehung und Unterricht sowie des 2-Fächer-Bachelors ist von allen Studierenden, die das Lehramt anstreben, ein Betriebs-/ Sozialpraktikum (BSP) zu absolvieren.
Das BSP dient der berufsbezogenen Orientierung und Profilierung. Das zugehörige Praktikum soll spätestens vor Beginn der Vorlesungen des 3. Semesters absolviert werden und umfasst vier Wochen.
Abweichende Regelung
Studierende müssen das Betriebs-/ Sozialpraktikum nun nicht mehr unbedingt vor dem dritten Semester absolvieren, sondern können gemäß Absprache mit der Studiendekanin für fächerübergreifende Anteile der Lehrerbildung auf Antrag die Erlaubnis erhalten, dies erst später zu absolvieren.
Es wird aber weiterhin empfohlen, das BSP möglichst nach der Vorlesungszeit des ersten oder zweiten Semesters zu absolvieren.
Vor dem Hintergrund der gelockerten Regelungen zur Pandemie ist eine Hygieneerklärung der Einrichtung nicht mehr erforderlich. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Entwicklungen der Infektionslage.
Broschüre zum BSP
Die Broschüre wurde zwar zunächst für Studierende der Studiengänge Zwei-Fächer-Bachelor und Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht erstellt, die das Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP) im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 absolvieren, die darin enthaltenen Regelungen und Hinweise gelten aber bis auf Weiteres weiter:
Leitfaden zur Erstellung des BSP-Berichts
Als Hilfestellung für die Erstellung des BSP-Berichts wird ein Leitfaden (PDF, 713 kB) angeboten.
ZUR ANERKENNUNG GLEICHWERTIGER TÄTIGKEITEN
Es gibt die Möglichkeit, bereits geleistete Tätigkeiten auf das BSP anrechnen zu lassen.
Genauere Informationen sind dem folgenden Informationsblatt zu entnehmen:
BSP Anrechnungs-/Anerkennungsoptionen (Stand Oktober 2020) (PDF, 122 kB)
Termine und Fristen
Empfohlener Zeitraum für das Praktikum
vier zusammenhängende Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
Fristen
Wintersemester | Sommersemester | |
Abgabe der Anerkennungsanträge | bis zum 15. Dezember | bis zum 15. Juni |
Abgabe der Anmeldung zum BSP | bis zum 10. Januar | bis zum 30. Juni |
Abgabe des Berichts | bis zum 30. April | bis zum 31. Oktober |
Formulare
Zur Bestätigung des Praktikums durch den Betrieb nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Teilnahmebescheinigung Betriebs-/ Sozialpraktikum (PDF, 19,54 kB)
Ansprechpartner:innen
Ergänzender Hinweis bzgl. Studium VOR WiSe 2015/16
Studierende, die das Lehramtsstudium bereits vor dem Wintersemester 2015/16 aufnahmen, schreiben bitte eine Mail an Andrea.Mochalski@uni-osnabrück.de, um Information über die für sie geltenden abweichenden Regelungen zugeschickt zu bekommen.