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Erasmus+ mit Partnerländern (KA107)

Mit dem Programm Erasmus+ mit Partnerländern (KA107) unterstützt die Europäische Union den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU). Hier gibt es sowohl für Studierende und Wissenschaftler*innen als auch für Mitarbeiter*innen Aufenthaltsmöglichkeiten in einem dieser Partnerländer. Umgekehrt ist in dieser Programmlinie auch die Förderung von Gastaufenthalten in Deutschland möglich.

An der Universität Osnabrück ist die Erasmus+ Förderung von einem Austausch mit Partnerländern zurzeit (Projektjahr 2020, Verwendungszeitraum: 01.06.2020 – 31.07.2023) in folgenden Ländern und dortigen Universitäten möglich:

Fahrtkosten

Pauschale für Hin- und Rückfahrt, gem. Distanzrechner:

  • Bosnien-Herzegowina, Ukraine: 275,00 EUR
  • Chile, China, Costa Rica, Taiwan: 1500,00 EUR
  • wird ein anderer Startpunkt der Reise als Osnabrück gewählt, fällt die Pauschale ggf. höher oder niedriger aus

Aufenthaltskosten

Pauschale für:

  • Studierende: 700 EUR/Monat (bzw. 23,33 EUR/Tag)
  • Lehrende/Mitarbeiter*innen: bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 180 EUR/Tag; vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes: 126 EUR/Tag

Lehrende

  • Sie lehren an der Universität Osnabrück (Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Universität stehen, Dozent*innen ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkvertrag, emeritierte Professor*innen/pensionierte Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen)
  • Der Aufenthalt dauert mindestens fünf Tage bzw. höchstens sechs Wochen und umfasst mindestens acht Stunden Lehre pro Arbeitswoche
  • Das Mobilitätsvorhaben ist mit der für das Projekt verantwortlichen Person im Fachbereich abgesprochen

Studierende

  • Sie sind Student*in an der Universität Osnabrück (in Costa Rica und China nur Austausch auf PhD Niveau möglich)
  • Der Aufenthalt dauert mindestens drei und maximal 12 Monate
  • Das Mobilitätsvorhaben ist mit der für das Projekt verantwortlichen Person im Fachbereich abgesprochen

Mitarbeiter*innen

  • Sie sind Mitarbeiter*in der Universität (alle Bereiche - z.B. allgemeine/technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Studienberatung/sekretariat, Personal/Weiterbildung, etc. möglich!)
  • Der Aufenthalt dauert mindestens fünf Tage bzw. höchstens sechs Wochen
  • Das Mobilitätsvorhaben ist mit der für das Projekt verantwortlichen Person im Fachbereich abgesprochen

Lehrende/Mitarbeiter*innen

Die Bewerbungsunterlagen (das sogenannte Mobility Agreement, für Lehrende (DOCX, 40 kB) / für Mitarbeiter*innen (DOCX, 40 kB)) werden laufend, bis spätestens zu den folgenden Fristen von Verena Schauer (International Office) entgegengenommen:

  • Aufenthalte von Oktober – Dezember: bis 01. September
  • Aufenthalte von Januar – März: bis 01. Dezember
  • Aufenthalte von April – Juni: bis 01. März
  • Aufenthalte von Juli – September: bis 01. Juni

Die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach Ablauf der Frist.

Studierende

Die Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen richten sich nach der regulären Ausschreibung für Austauschplätze an Partneruniversitäten (Erasmus Fachbereichspartnerschaften) - mit Ausnahme für Chile – kath. Theologie. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu den oben genannten Personen im Fachbereich auf! Weitere Informationen zur Bewerbung.

Die Auswahl und Prüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel durch das International Office und ausgewählten Vertretern aus den Fachbereichen (Mobilität für Lehrende/Mitarbeiter*innen) bzw. durch die Ansprechpartner*in im Fachbereich (Studierendenmobilität). Das International Office/der Fachbereich versendet anschließend Förderzusagen und Informationen über das weitere Vorgehen.

Allgemeine Auswahlkriterien:

Der Kreis potentieller Teilnehmer*innen im Rahmen des Erasmus+-Programms mit Partnerländern ist auf Grund der Themenschwerpunkte sehr begrenzt. Als Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung eines Auslandsaufenthaltes in den oben genannten Partnerländern und Partneruniversitäten wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Bewerber*in ist in denen am Programm beteiligten Disziplinen verankert
  • Bewerber*in verfolgt ein Studien-/Forschungsvorhaben das sich als passfähig zu den Schwerpunkten der Partneruniversität erweist
  • Bewerber*in erfüllt ggf. die nötigen Sprachanforderungen (bitte in den beteiligten Fachbereichen erkundigen)
  • der Auslandsaufenthalt stellt eine Komponente der persönlichen Studien- und Karriereplanung dar
  • Studierende: Leistungsstärke, Motivation und gesellschaftliches Engagement