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Vergabeverfahren

Vergabeverfahren in grundständigen Studiengängen für das erste
Fachsemester (Bachelorstudiengänge, Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen))

Hauptverfahren

Bewerbende nehmen für den beantragten Studiengang/das beantragte Studienfach sowohl auf der Leistungsliste (Eignungsnote), als auch auf der Wartezeitliste am Auswahlverfahren teil und erhalten auf beiden Listen einen Rangplatz.

Siehe Leistungsliste(n) im Vergabeverfahren für den Bachelorstudiengang Psychologie.

Ausnahme: Auswahlverfahren im Rahmen einer Sonderquote (z. B. Zweitstudium, Berufsqualifizierte).

Abhängig von der Anzahl der zu vergebenden Plätze und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber wird im Hauptverfahren entschieden, bis zu welchem Rang auf der jeweiligen Rangliste zugelassen werden kann (Grenzrang).
Auf der Leistungsliste entscheiden bei gleicher Eignungsnote als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz. Auf der Wartezeitliste entscheiden bei gleicher Wartezeit nachrangig die Abiturdurchschnittsnote und danach das Los über den exakten Rangplatz.

Teilzulassung

Wenn eine Bewerbung auf zwei zulassungsbeschränkte Fächer in einem Mehrfächerstudiengang erfolgt und nur eine Zulassung für eines der Fächer im Hauptverfahren erfolgt ist, können Bewerbende den Studienplatz für das zugelassene Fach innerhalb der Frist online annehmen, indem sie diese Teilzulassung mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren. Bewerbende nehmen am Nachrückverfahren für das Fach teil, für das bisher keine Zulassung erfolgte, wenn diese die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt haben.

Fristen

Zu beachten sind die auf dem Zulassungsbescheid genannte Frist für die Annahme des Studienplatzes, das Hochladen erforderlicher Dokumente und die Beantragung der Immatrikulation (Einschreibung). Sollten diese Schritte nicht innerhalb der Frist erfolgen wird der Studienplatz an die rangnächste Bewerberin bzw. den rangnächsten Bewerber weitergegeben.

Nachrückverfahren

Sollten im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle in einem Studienfach verfügbaren Studienplätze besetzt worden sein, werden die frei gebliebenen Plätze im Rahmen eines Nachrückverfahrens vergeben. Es wird dann sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Wartezeitliste nachgerückt. Und zwar in der Weise, dass zum Abschluss des Vergabeverfahrens (Summe von Haupt- und Nachrückverfahren nach Abzug der Vorabquoten) 80 Prozent der Plätze eines Studienfaches über die Leistungsliste und 20 Prozent der Plätze über die Wartezeitliste besetzt worden sind. An dem jeweiligen Nachrückverfahren nimmt nur teil, wer ausdrücklich die Teilnahme dazu im Bewerbungsportal erklärt hat. Erfolgt diese Erklärung nicht, sind Sie unwiderruflich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschieden. Den genauen Ablauf des Nachrückverfahrens entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsbescheid.

Losverfahren

Sollten nach Durchführung des Haupt- bzw. Nachrückverfahrens alle Bewerbenden für einen Studiengang zugelassen worden sein und noch Studienplätze in diesem Studiengang zur Verfügung stehen, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. Am Losverfahren können alle Interessierten teilnehmen, die über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung für den entsprechenden Studiengang/das entsprechende Studienfach verfügen. Über die Zulassung entscheidet hierbei ausschließlich das Los. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück.

Vergabe in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in höheren Fachsemestern nur vergeben werden, wenn freie Kapazitäten (Studienplätze) vorhanden sind. Nicht jeder in einem höheren Fachsemester frei gewordene Studienplatz wird wiederbesetzt. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn die Anzahl der im beantragten Fachsemester noch eingeschriebenen Studierenden die festgesetzte Studienplatzkapazität unterschreitet.

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