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Studierende während Vorlesung in Hörsaal

Studieren mit und ohne Abitur

Studieren mit Abitur

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur/Matura) berechtigt zum Studium in allen grundständigen und somit in allen ersten berufsqualifizierenden Studiengängen an Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Erworben werden kann das Abitur in Niedersachsen an Gymnasien inkl. Fach- bzw. beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien oder an Berufsoberschulen hier jedoch nur mit dem Nachweis entsprechender Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache.
 

Studieren ohne Abitur an der Universität Osnabrück

Entsprechend dem Leitgedanken "Offene Hochschule" kann in Niedersachsen und somit auch an der Universität Osnabrück bei entsprechendem Vorliegen schulischer oder beruflicher Qualifikation ein Studium auch ohne Erwerb der allgemeinen Hochschulreife aufgenommen werden [§ 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)].

Mit dem Abschluss der Berufsoberschule  − ohne zweite Fremdsprache − siehe auch unter Studieren in Niedersachsen wird in Niedersachsen die fachgebundene Hochschulreife erworben, die zum Studium eines bestimmten Fachs oder einer bestimmten Fächergruppe an Universitäten und somit auch zum Studium an der Universität Osnabrück berechtigt.

Für welche Studiengänge der Zugang konkret eröffnet ist, folgt unmittelbar aus der jeweiligen Fachrichtung der besuchten Berufsoberschule. Welche Fachrichtung und Studienfächer in Niedersachsen dann „passig“ sind, folgt aus der auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen bereitgestellten Übersicht.

Die nachfolgenden Informationen geben detailliert Aufschluss darüber, welche Studiengänge mit einem in Niedersachsen erworbenen Abschluss der Berufsoberschule ohne zweite Fremdsprache bzw. mit einer fachgebundenen Hochschulreife (siehe: Länderspezifische Informationen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife) (PDF, 200 kB) an der Universität Osnabrück studiert werden können.

​​​​​​​Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

Ernährung und Hauswirtschaft

Gestaltung

Gesundheit und Soziales – ohne Schwerpunkt

Gesundheit und Soziales  – Schwerpunkt Gesundheit und Pflege

Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik

Technik

Wirtschaft und Verwaltung

Die Fachhochschulreife berechtigt in Niedersachsen zum Studium an Universitäten in einer entsprechenden Fachrichtung und somit grundsätzlich auch zum Studium an der Universität Osnabrück.

Allgemeine Informationen über Erwerb der Fachhochschulreife sind unter anderem abrufbar über das Bildungsportal Niedersachsen.

Im Übrigen gilt zu unterscheiden

1. Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule, Fachschule, Berufsfachschule oder Berufsschule mit
    ausgewiesener Fachrichtung

Ist die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule, Fachschule, Berufsfachschule oder Berufsschule mit ausgewiesener Fachrichtung erworben worden, ist die Fachrichtung der Schule maßgeblich für die Entscheidung, welches Studium grundsätzlich in Frage kommen kann.

Welche Fachrichtung und Studienfächer in Niedersachsen dann „passig“ sind, folgt aus der Übersicht der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen.

Die nachfolgenden Informationen geben detailliert Aufschluss darüber, welche Studiengänge bei einer in Niedersachsen durch eine schulisch ausgewiesene Fachrichtung erworbenen Fachhochschulreife (siehe  Länderspezifische Informationen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife (PDF, 200 kB)) an der Universität Osnabrück studiert werden können.  

Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

Ernährung und Hauswirtschaft

Gestaltung

Gesundheit und Soziales – ohne Schwerpunkt

Gesundheit und Soziales  – Schwerpunkt Gesundheit und Pflege

Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik

Technik

Wirtschaft und Verwaltung

 

2. Erwerb der Fachhochschulreife durch Abschluss des schulischen Teils an einer allgemeinbildenden Schule und
    eines sich anschließenden praktischen Teil erworben 

Ist die Fachhochschulreife durch Abschluss des schulischen Teils an einer allgemeinbildenden Schule und eines sich anschließenden praktischen Teil erworben worden, ist ausschließlich der erbrachte praktische Teil maßgeblich für die Entscheidung, welches Studium grundsätzlich aufgenommen werden kann.

Der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife kann entweder durch

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  • ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr, einen einjährigen Wehr- oder Zivildienst oder
  • einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst erzielt werden.

Das einjährige geleitete Praktikum muss für ein volles Jahr absolviert werden und soll im Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entsprechen.
Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen.

Ein gelenktes Praktikum wird ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es folgende Kriterien vollständig erfüllt:

  1. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen (in einem Betrieb) abgeleistet werden.
  2. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
  3. Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.

Das Praktikum soll nach einem geregelten Praktikumsplan abgeleistet werden und die am Ende des Praktikums vorzulegende Bescheinigung soll ausdrücklich die Einhaltung der drei Kriterien dokumentieren.
Weitere Informationen zum praktischen Teil sind abrufbar über das Niedersächsisches Kultusministerium.   

Berufliche Vorbildung berechtigt in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium an niedersächsischen Universitäten und somit grundsätzlich auch zum Studium an der Universität Osnabrück

entweder in

jeder Fachrichtung

oder aber (nur) in

einer der beruflichen Vorbildung entsprechenden Fachrichtung.