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Praktika im Lehramtsstudium
Ausnahmeregelungen für Betriebs-/Sozialpraktika aufgrund der CORONA-Pandemie (Stand 27.1.2022)
Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Universität Osnabrück zum Wintersemester 2020/21 oder zum Wintersemester 2021/22 aufnahmen, gilt:
- Für diese Studierenden wird (auf der Grundlage des § 26a Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung) der § 6 Abs. 1 der Ordnung für Praktika in der Lehrerbildung außer Kraft gesetzt.
- Das bedeutet, dass von diesen Studierenden das Betriebs-/ Sozialpraktikum nicht vor dem dritten Semester absolviert werden muss.
- Diese Studierenden können das BSP zu beliebigen Zeitpunkten im Bachelor-Studium absolvieren.
- Es wird aber empfohlen, das BSP trotzdem möglichst nach der Vorlesungszeit des ersten oder zweiten Semesters zu absolvieren. Dafür müssen die Betriebe und Einrichtungen allerdings jeweils eine Erklärung abgeben. Die Einrichtungen/Betriebe erhalten von der Geschäftsstelle der Zentrums für Lehrerbildung in diesem Zusammenhang ein diesbezügliches Anschreiben sowie eine Hygiene-Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben postalisch (an: Universität Osnabrück, ZLB, 49068 Osnabrück), als Scan (an: bsp@uni-osnabrueck.de) oder per FAX (an: 0541 969 4807) zurück geschickt werden sollen.
Das Anschreiben kann hier eingesehen werden: Anschreiben mit Hygiene-Erklärung (PDF, 31 kB)
Früher veröffentliche Hinweise des ZLB zu Praktika unter Corona-Bedingungen finden Sie im entsprechenden Archiv.
Praktika sind feste Bestandteile der Lehre und des Studiums und stellen somit lediglich eine besondere Form von Lehr- und Studienveranstaltungen dar. Sie dienen der berufsbezogenen Orientierung und Profilierung. In den verschiedenen Studiengängen sind dementsprechend unterschiedliche Praktika vorgesehen:
BSP | ASP | A-LbS | BFP | EFP | S-LbS | FP-LbS | PPh | |
Bachelorstudiengang „Bildung, Erziehung und Unterricht“ | 4 Wochen | 5 Wochen | ||||||
2-Fächer-Bachelor Studiengang | 4 Wochen | 5 Wochen | ||||||
Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung“ | 5 Wochen | |||||||
Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ | 18 Wochen | |||||||
Masterstudiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ | 18 Wochen | |||||||
Masterstudiengang „Lehramt an Gymnasien“ | 5 Wochen | 4 Wochen | ||||||
Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ | 5 Wochen | |||||||
Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor“ | 5 Wochen |
Bitte beachten:
In dieser Tabelle werden die reinen Praktikumszeiten angegeben. Diese Praktika sind jedoch in Module eingebettet, die weitere Bestandteile wie z.B. Vorbereitungsveranstaltungen, Nachbereitungsveranstaltungen, Praktikumsberichte/Portfolios umfassen können.
Die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) ist für die Organisation und Verwaltung der lehramtsbezogenen Praktika zuständig. Genauere Informationen zu diesen Praktika in den Bachelor- und Masterstudiengängen wurden auf den folgenden Seiten zusammengestellt:
Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP)
Allgemeines Schulpraktikum (ASP)
Allgemeine Schulpraktische Studien (A-LbS)
Basisfachpraktikum sowie Erweiterungsfachpraktikum (BFP sowie EFP)
Spezielle Schulpraktische Studien sowie Fachpraktikum (S-LbS sowie FP-LbS)
Link zu Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) finden Sie unter: