Forschungsschwerpunkte
International und unternehmerisch
Das internationale Steuerrecht aber auch viele Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verfassungsrechts prägen die Forschungsinteressen und -projekte von Prof. Dr. Steffen Lampert. Abkommensrechtliche Themen treiben ihn dabei ebenso um wie nationale Regelungen grenzüberschreitender Sachverhalte sowie die rechtsvergleichende Analyse. Ausgehend vom Schutz unternehmerischer Investitionen erarbeitet er darüber hinaus die Grundstrukturen des entsthenden Zulassungsrechts.
Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung
Der Prozess einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union steckt seit geraumer Zeit in einem schwierigen Dilemma: Zwar sehen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten nach wie vor einen dringenden Harmonisierungsbedarf, jedoch haben sich die bislang eingesetzten Instrumente zunehmend als ungeeignet erwiesen, zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung beizutragen.
Vor diesem Hintergrund befasst sich Prof. Dr. Steffen Lampert gemeinsam mit dem Kollegen Daniel Gutmann und Ludeovic Ayreult (beide Université Paris I Pantheen-Sorbonne) mit der Frage, ob zwischenstaatliche Kooperationen außerhalb des Institionalisierten Rahmens der EU dems ins Stocken geratenen Harmonisierungsprozessneue Impulse verleihen kann. Das Projekt wird von DFG und ANR gefördert.
Doppelbesteuerungsrecht/Außensteuerrecht
Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie anderer völkerrechtlicher Verträge auf dem Gebiet des Steuerrechts und hierbei insbesondere die an der Schnittstelle zwischen Abkommensrecht und nationalem (Verfassungs-)Recht auftretenden Konflikte bildeten bereits seit Langem einen zentralen Forschungsschwerpunkt von Prof. Dr. Steffen Lampert. Der Fokus lag und liegt dabei auf der Wirkkraft der Grundrechte im Doppelbesteuerungs- und Außensteuerrecht. So untersuchte Prof. Dr. Lampert bereits i.R. seiner Dissertationsschrift "Doppelbesteuerung und Lastengleichheit" (Baden-Baden, 2020) die Wirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes auf grenzüberschreitende Steuersachverhalte. In weiteren Einzelprojekten werden die dort gewonnenen Erkenntnisse vertieft ausgebaut.