Forschungsschwerpunkte

International und unternehmerisch

Das internationale Steuerrecht aber auch viele Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verfassungsrechts prägen die Forschungsinteressen und -projekte von Prof. Dr. Steffen Lampert. Abkommensrechtliche Themen treiben ihn dabei ebenso um wie nationale Regelungen grenzüberschreitender Sachverhalte sowie die rechtsvergleichende Analyse. Ausgehend vom Schutz unternehmerischer Investitionen erarbeitet er darüber hinaus die Grundstrukturen des entsthenden Zulassungsrechts.

Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Der Prozess einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union steckt seit geraumer Zeit in einem schwierigen Dilemma: Zwar sehen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten nach wie vor einen dringenden Harmonisierungsbedarf, jedoch haben sich die bislang eingesetzten Instrumente zunehmend als ungeeignet erwiesen, zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung beizutragen.

Vor diesem Hintergrund befasst sich Prof. Dr. Steffen Lampert gemeinsam mit dem Kollegen Daniel Gutmann und Ludeovic Ayreult (beide Université Paris I Pantheen-Sorbonne) mit der Frage, ob zwischenstaatliche Kooperationen außerhalb des Institionalisierten Rahmens der EU dems ins Stocken geratenen Harmonisierungsprozessneue Impulse verleihen kann. Das Projekt wird von DFG und ANR gefördert.

Doppelbesteuerungsrecht/Außensteuerrecht

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie anderer völkerrechtlicher Verträge auf dem Gebiet des Steuerrechts und hierbei insbesondere die an der Schnittstelle zwischen Abkommensrecht und nationalem (Verfassungs-)Recht auftretenden Konflikte bildeten bereits seit Langem einen zentralen Forschungsschwerpunkt von Prof. Dr. Steffen Lampert. Der Fokus lag und liegt dabei auf der Wirkkraft der Grundrechte im Doppelbesteuerungs- und Außensteuerrecht. So untersuchte  Prof. Dr. Lampert bereits i.R. seiner Dissertationsschrift "Doppelbesteuerung und Lastengleichheit" (Baden-Baden, 2020) die Wirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes auf grenzüberschreitende Steuersachverhalte. In weiteren Einzelprojekten werden die dort gewonnenen Erkenntnisse vertieft ausgebaut.

Grundfreiheiten und Ertragsbesteuerung

Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten sind für die Besteuerung von Unternehmen von zentraler Bedeutung. Exemplarisch lassen sich etwa die Einflüsse des Unionsrechts auf die Ausgestaltung der sog. Wegzugsbesteuerung anführen. Mit diesen Fragen setzt sich Prof. Dr. Steffen Lampert in der Kommentierung zu § 12 KStG (in: D. Gosch (Hrsg.), Körperschaftsteuerrecht, 3. Auflage) auseinander. Aber auch die korrespondierende Problematik beim Wegzug natürlicher Personen (§ 6 AStG) beschäftigt ihn. Weitere Konstellationen der Auswirkungen der Grundfreiheiten sowie der Entwicklung der durch den EuGH anerkannten Rechtfertigungsgründe bei Beschränkungen der Grundfreiheiten im Steuerrecht behandelt er im Lehrbuch zur Unternehmensbesteuerung (in: D. Kellersmann/C. Treisch/S. Lampert/D. Heinemann, Europäische Unternehmensbesteuerung, Bd. 1, 2. Auflage Wiesbaden 2013, S. 91-168).