Promotion
Betreuung von Promotionen
Die Betreuung von Promotionsvorhaben erfolgt im Rahmen der Promotionsordnung des Fachbereichs. Danach ist grundsätzlich ein mit "vollbefriedigend" bestandenes Examen sowie ein Seminarschein Voraussetzung. Von diesen Anforderungen kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Außerdem sollte das Thema der Dissertation einen Bezug zu meinen Forschungsschwerpunkten – Medien- und Digitalisierungsrecht – aufweisen. Themenstellungen außerhalb dieser Bereiche kommen nach Absprache in Betracht.
Zur Zeit werden folgende Dissertationsthemen bearbeitet:
- Datenzugangsansprüche in der Plattformökonomie (Peter Moss)
- Die vertragliche Unterlassungsverpflichtung im Persönlichkeitsrecht und Immaterialgüterrecht (Theresia Rasche)
- Probabilistic Proportional Liability for Artificial Intelligence (Maike Reh)
- Digitale Zuordnungsobjekte (Jannis Reyl)
- Privatgesetzgebung durch industrielle Online-Plattformen (Pia Romeike)
- Regulierung von B2B-Plattformen (Lena Schäfer)
- Smart Contracts (Lutz Schäfer)
- Dark Patterns (Sarah Stecher)
- Rechtssicherheit und Kennzeichnungspflicht im Influencer-Marketing (Niels Voss)