Seminarangebote Wintersemester 2025/2026

Öffentliches Recht

Themenübersicht:

  1. Demokratisch? Die Binnenorganisation in deutschen Parteien
  2. Verbieten? Zentrale Fragen des Parteiverbots nach Art. 21 Abs. 2 GG
  3. Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten (I) – der Finanzierungsausschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG
  4. Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten (II) – das Gleichbehandlungsgebot jenseits des Finanzierungsausschlusses politischer Parteien
  5. Wer wird finanziert? Die Finanzierung von parteinahen politischen Stiftungen
  6. Wer finanziert? (I) Die staatliche (Teil)Finanzierung von Parteien
  7. Wer finanziert? (II) Recht und Praxis von Parteispenden 
  8. Wer kontrolliert? Parteifinanzierung und die ‚Aufsichtsbehörde‘
  9. Die europäische politische Partei– Erwerb und Verlust des europäischen Rechtsstatus

Hinweise:
„Das Ende der Volksparteien“, der „Staat als Beute der Parteien“, illegale Partei-Spenden, „Der Bundestag soll endlich ein Parteiverbotsverfahren beantragen“, „unsere Partei wird diskriminiert“ – Meldungen dieser Art mehren sich. Demokratien sind auf Parteien angewiesen. Das Grundgesetz hat ihre Stellung deshalb besonders geregelt, das einfache Recht konkretisiert, wie sie sich organisieren dürfen, wie sie sich finanzieren und versucht, Missbrauch einzuhegen. Was also machen Parteien eigentlich wirklich? Wie ermöglicht und wie begrenzt Recht diese Organisationen der politischen Willensbildung? Welche Probleme gibt es in der Praxis des deutschen und europäischen Parteien-Verfassungsrechts? 
Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Interesse am „Recht der Politik“. Im Zentrum stehen Verfassungsrecht, das Parteiengesetz sowie Rechtsprechung verschiedener Gerichte – und natürlich immer: die Realitäten des politischen Betriebs. Neben einer Einführung in das Schreiben einer Seminararbeit wird eine individuelle Vorbesprechung der Gliederungen angeboten. Neben fachlicher Vertiefung und Diskussion dient das Seminar der Vorbereitung auf Studienarbeit und Präsentation.

Vorbesprechung mit anschließender Themenvergabe:
14.07.2025, 10 Uhr s.t. in der Otto-Bachof-Bibliothek (Raum 27/203)
Es sind sieben Themen zu vergeben. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13.07.2025 um 12 Uhr per Email mit Angabe der Zwischenprüfungsnote oder der Einzelnoten im Öffentlichen Recht anzumelden:  lscancik@uni-osnabrueck.de

Weitere Termine
Einführung „Schreiben einer Seminararbeit“: Mittwoch, 06.08.2025 um 10 Uhr s.t. (Otto-Bachof-Bibliothek, Raum 27/203).
Seminarblock I: Gliederungsbesprechung: 08.10.2025, Uhrzeit tba
Seminarblock II: Vorstellung der Seminararbeiten, 22. und 23.01.2026, Uhrzeit tba

 

Themenübersicht:

  1. Die Voraussetzungen von Sanktionen der EU gegen Drittstaaten (Art. 215 Abs. 1 AEUV)
  2. Die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit durch Haushaltsrecht (VO 2020/2092)
  3. Die Immunität von Abgeordneten des EP (Art. 9 Vorrechte-Protokoll)
  4. Das Transparenzregister der EU (Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021)
  5. Die Zulässigkeit von Binnengrenzkontrollen (Art. 22 ff. VO 2016/399)
  6. Die Verlagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten (Art. 38 RL 2013/32)
  7. Die Definition von sicheren Herkunftsstaaten (Art. 36 RL 2013/32)
  8. Reaktionsmöglichkeiten der EU bei der Verfehlung von Klimaschutzzielen der Mitgliedstaaten (Art. 8 ff. VO 2018/842)
  9. Die Begrenzung der CO2-Emissionen von Pkw (VO 2019/631)
  10. Die Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (RL 2010/31)

Hinweise:
Die Vorbesprechung findet am Donnerstag, den 17.7.2025 um 12 Uhr c.t. im Raum 44/208 statt. Interessierte können den Anmeldebogen, der über Stud.IP zur Verfügung steht, ausfüllen und bis zum 14.7.2025 per E-Mail an meinen Mitarbeiter Svenne Carstensen ( svenne.carstensen@uni-osnabrueck.de) schicken.

Themenübersicht:

a) Einkommensteuerrecht

  1. Die Besteuerung von Scheingewinnen aus betrügerischen Vermögensanlagen (Schnee-ballsystem).
  2. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung sog. gemischter Aufwendungen.
  3. Die Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.
  4. Die einkommensteuerliche Behandlung von Stipendien.
  5. Erscheinungsformen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung.
  6. Beschränkungen des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs im Einkommensteuerrecht – Systematische Bestandsaufnahme und kritische Würdigung.
  7. Die vermögensverwaltende Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht.
  8. Die Abfärbung gewerblicher Einkünfte.
  9. Die Besteuerung von Influencer

b) Körperschaftsteuerrecht

  1. Methoden der Milderung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften. 
  2. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften.
  3. Juristische Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht.
  4. Unberschränkte Steuerpflicht und ortsungebundene Geschäftsleitung.

c) Europäisches und internationales Steuerrecht

  1. Ausländische Gesellschaften als Subjekte der Körperschaftsteuer.
  2. Der Betriebsstättenbegriff im nationalen Recht (§ 12 AO) und im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 5 OECD-MA).
  3. Der ständige Vertreter im nationalen Recht und Abkommensrecht.
  4. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen nach nationalem Recht und nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen.
  5. Prinzipien der Anwendung und der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
  6. Besteuerung ausländischer Ferienimmobilien.

d) (Steuer-)Verfassungsrecht

  1. Verfassungsrechtsfragen der Ertragsbesteuerung von Familien.
  2. Grundfreibetrag & Sonderausgaben: Berücksichtigung existenzsichernder Aufwendungen. 
  3. Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht.
  4. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht - kritische Erörterung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

e) Allgemeines Steuerrecht und finanzgerichtliches Verfahren

  1. Die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten – Bedeutung, Bekanntgabeformen, Bekanntgabezeitpunkt, Fehlerfolgen.
  2. Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners im Steuerrecht – Form der Inanspruchnahme, Umfang, Akzessorietät und Subsidiarität der Haftung sowie Mehrheit von Haftungsschuldnern.
  3. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht – Funktion – Entstehungsgeschichte – rechtliche Grundlagen – Kritik.
  4. Die Korrektur von Steuerbescheiden.

Hinweise:

Erwerb des Seminarscheins durch Teilnahme am „Eucotax Wintercourse“ 

Der „Eucotax Wintercourse“ ist es ein jährliches rechtsvergleichendes Seminar mit Beteiligung von 12 weiteren ausländischen Universitäten, das mit einer einwöchigen Präsenzphase im April jedes Jahres – das nächste Mal 2026 in St. Gallen – endet. Wünschen Sie nähere Informationen, melden Sie sich gerne bei Prof. Dr. Lampert, der eine Teilnahme aus persönlicher Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen kann.

Trilaterales Seminar Lyon-Ferrara-Osnabrück: Mit Kollegen der Universitäten Lyon und Ferrara veranstalte ich jährlich im März ein gemeinsames zweitägiges Seminar in englischer Sprache zu wechselnden steuerrechtlichen Themen. Die Seminararbeit kann hier wahlweise auch auf deutsch verfasst werden. Auch hierzu erteile ich gern nähere Informationen!

Procedere
Interessentinnen und Interessenten können sich ab sofort am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht unter  ls-lampert@uni-osnabrueck.de anmelden. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein Ersatzthema an. Die Seminarteilnehmer/innen treffen sich zu einer ersten Vorbesprechung am 21.8.2025 um 9.30 Uhr im Seminarraum des Instituts (Raum 20/E04). 
Wenn ein vorzeitiger Bearbeitungsbeginn gewünscht wird, ist dies nach Absprache möglich. 

Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Seminararbeiten sind schriftlich anzufertigen. Der Umfang sollte regelmäßig nicht mehr als 20 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) erreichen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchung sind im Rahmen eines mündlichen Vortrags zu präsentieren und zu verteidigen. Für den Vortrag stehen (max.) 15 Minuten zur Verfügung. Der Einsatz von power-point oder anderer Medien ist zulässig, Posterpräsentationen sind ausdrücklich erwünscht. Seminare werden in Absprache mit den Teilnehmern vorauss. als Blockveranstaltung durchgeführt. Die schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeiten ist eine Woche vor dem mündlichen Vortrag am Institut einzureichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Strafrecht

Themenübersicht:

  1. Was ist „Korruption“ und warum wird sie verboten?
  2. Warum unterscheidet der Gesetzgeber „Korruptionsdelikte“ von Amtsträgern und Privaten? Worin wird das spezifische Unrecht gesehen?
  3. Welche supranationalen Abkommen (bzw. Verpflichtungen Deutschlands) zur „Bekämpfung“ der Korruption gibt es und warum wurden sie geschlossen?
  4. Welche Verhaltensweisen sollen die Strafvorschriften der §§ 331-334 erfassen und durch welche weiteren Regelungen soll Korruption im Bereich des öffentlichen Dienstes verhindert werden?
  5. Annahme von Spenden im kommunalen Wahlkampf – strafbare Vorteilsannahme/Bestechlichkeit?
  6. Wie weit reicht die Strafbarkeit der Mandatsträgerbestechung nach § 108e StGB – sollte sie möglicherweise weiter reichen?
  7. Welche Handlungen soll § 108f StGB erfassen – enthält der Tatbestand eine notwendige und/oder sinnvolle Regelung?
  8. Ist es sinnvoll oder notwendig, dass § 335a StGB die Strafbarkeit nach §§ 331-334 StGB (teilweise) auf „ausländische und internationale erfasst?
  9. Förderung des „Whistle Blowing“ durch das Hinweisgeberschutzgesetz als sinnvolle und effektive Maßnahme gegen Korruption?
  10. § 299 Abs. 1 und 2 StGB: Passen die jeweiligen Nr. 1 und 2 eigentlich zueinander, betreffen sie das gleiche Rechtsgut? Was wird jeweils unter Strafe gestellt?
  11. Ist die Einbeziehung des ausländischen Wettbewerbs in § 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB sinnvoll? Was wird dadurch zusätzlich erfasst?
  12. § 299a StGB: Wer wird von dem Tatbestand erfasst und geht es um den Schutz des Gesundheitswesens oder um den des Wettbewerbs?

Hinweise:
Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des Wintersemesters 2025/2026 geplant.
Am 23.7.2025 findet um 14:00 Uhr eine Vorbesprechung in der Bibliothek des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht (Raum 22/203) statt. Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an  instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Themenvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Themenübersicht:

  1. Sicher ist sicher? Verfassungsrechtliche Grenzen der Vorverlagerung der Strafbarkeit im Staatsschutz   –   §§ 89a, 89b, 91 StGB und ihr verfassungsrechtlicher Rahmen (insb. Bestimmtheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Schuldprinzip und verfassungsrechtliches Übermaßverbot)
  2. Staatliche Ehre im Strafrecht? Verunglimpfung des Staates (§ 90a StGB) –   zwischen Meinungsfreiheit und Demokratieverteidigung (insb. Art. 5 GG, verfassungsrechtliche Rechtfertigung des § 90a StGB und Grenzen des Ehrschutzes)
  3. Big Data gegen den Terror? Predictive Policing im Staatsschutz –  Verfassungsrechtliche Maßstäbe für KI-gestützte Gefahrenprognosen  (insb. §§ 27-29 BKAG, Unschuldsvermutung und BVerfG, Urteil vom 16.2.2023 –  1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20)
  4. Kunst, Satire oder Protest? Verfassungswidrige Symbole (§ 86a StGB) und Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) in den sozialen Medien –   strafrechtliche Grenzen der Ausdrucksfreiheit (insb. politische Meinungs- und Kunstfreiheit i.S.d. Art. 5 GG, Kontextabhängigkeit der Symbolverwendung und „ chilling effects“)
  5. Moderner Antisemitismus –   strafbar oder sagbar? Volksverhetzung (§ 130 StGB) zwischen Meinungsfreiheit, Geschichtsschutz und digitaler Radikalisierung (insb. Art. 5 GG, digitale und analoge Formen politisch motivierter Hasskriminalität, Schutz demokratischer Grundwerte und Übergang zur konkreten Staatsgefährdung)
  6. „ Staat“  im Widerstand? Reichsbürgerbewegung und Hochverrat (§ 81 StGB) –   strafrechtliche Grenzen der Staatsverweigerung (insb. Legitimitätsverweigerung der Bundesrepublik, §§ 81-83 StGB, „ Königreich Deutschland“ und andere staatsgefährdende Parallelstrukturen sowie Grenzen der staatsrechtlichen Loyalität und Verfassungstreue)
  7. Legitimer Aktivismus oder Straftat? Die „ Letzte Generation“  im Fokus der §§ 129, 129a, 129b StGB (insb. strafrechtlicher Schutz vor kriminellen und terroristischen Vereinigungen, Abgrenzung von legitimen Protestformen und Grundrechtskonflikte im Staatsschutz)
  8. Angriff auf wen –   die Person oder den Staat? Strafrechtliche Reaktionen auf Gewalt und Hetze gegen politische und staatliche Repräsentanten im Fokus der §§ 111-115, 185 StGB (insb. strafrechtliche Reaktionen auf Angriffe und Aufrufe gegen Amtsträger, Politiker und andere Repräsentanten, Abgrenzung von individueller Bedrohung und politisch motivierter Staatsgefährdung)
  9. Wahlkampf mit der Unwahrheit? Fake News –   strafrechtliche Grenzen politischer Desinformation und Schutz der demokratischen Willensbildung (insb. Bedeutung der Wahrheit und strafrechtlicher Wert von Wahrheit im politischen Meinungskampf, u.a. §§ 107a, 108a, 185 ff. StGB, rechtsvergleichender Blick auf § 264 öStGB)
  10. Digitale Gefahr für den Staat? Strafrechtlicher Schutz vor Cyberangriffen auf staatliche Institutionen im Lichte der §§ 202a-202c, 88 StGB (insb. strafrechtlicher Staatsschutz bei digitalen Angriffen, staatsschutzspezifische Cybersabotage, hybride Bedrohungslagen und Abgrenzung zu klassischer Sabotage i.S.d. §§ 99 ff. StGB)
  11. Grenzenlos oder lückenhaft? –   Grenzüberschreitende Strafverfolgung und internationale Kooperation bei der Terrorismusbekämpfung (insb. §§ 7-9 StGB, europäische und internationale Zusammenarbeit, Rechtshilfe und Auslieferung, institutionelle Akteure, Herausforderungen)

Hinweise:

Das Seminar soll zum Ende des Wintersemesters stattfinden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Lehrstuhl ( ls-sinn@uni-osnabrueck.de) zu dem Seminar an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Außerdem soll Ihre Anmeldung Ihr Wunschthema und zwei Ersatzwunschthemen enthalten. 
Sie werden vom Lehrstuhl informiert, ob eine verbindliche Anmeldung erfolgt ist.

Der Termin für eine Vorbesprechung mit endgültiger Themenvergabe wird noch bekanntgegeben.

Themenübersicht:

  1. Die Befangenheit im Strafprozess: Grundlagen und Anwendungsfelder der Ablehnungsvorschriften
  2. Erfordernis und Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung geglückt?
  3. Historie und heutiges Regelungswerk des strafprozessualen Deals
  4. Das Schweigerecht des Angeklagten im Fall verdeckter Ermittlung
  5. Vor- und Nachteile materiellrechtlicher und prozessualer Möglichkeiten zur Begrenzung der Strafbarkeit von Bagatellkriminalität
  6. Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen Betrug und Diebstahl 
  7. Das Strafbefehlsverfahren im Lichte der strafprozessualen Verfahrensgrundsätze
  8. Chancen und Risiken der audiovisuellen Dokumentation der Beschuldigtenvernehmung
  9. Die Zulässigkeit von legendierten Kontrollen
  10. Die Systematik der Beweisverwertungsverbote
  11. Welche Rechtsfolgen hat es, einen Unverdächtigen zur Tat zu provozieren?
  12. Mitwirkungsmöglichkeiten des Opfers im Strafprozess

Hinweise:

Das Seminar soll von Donnerstag, 5. Februar 2026, bis Freitag, 6. Februar 2026, als Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant. Interessierte werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter  ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Wintersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 5. Fachsemester möglich.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz über Stud.IP am Dienstag, 15. Juli 2025, um 18:15 Uhr statt (Dauer ca. 45-60 min). 

Zivilrecht

Themenübersicht:

  1. Medienrecht als Marktverhaltensregel - Die Durchsetzung des Medienrechts über § 3a UWG (dazu u.a. BGH NJW 2019, 763– - Crailsheimer Stadtblatt II)
  2. Telemedienangebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (dazu u.a. BGH GRUR 2015, 1228 – Tagesschau-App)
  3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Blockierung von Inhalten durch Online-Plattformen (dazu u.a. BGH NJW 2021, 3179 - Facebook)
  4. Umfasst die Medienfreiheit ein Recht, das Recht zu brechen (dazu u.a. EGMR Urt. v. 20.10.2015, Az. 1182/10 - Pentikäinen/Finnland)
  5. Welche Rechte bestehen an Sportveranstaltungen (dazu u.a. Rottmann/Sand, JZ 2024, 489)?
  6. Presseverleger-Leistungsschutzrecht und Künstliche Intelligenz (dazu u.a. Baumann, AfP 2024, 193)
  7. Das Verhältnis zwischen EMFA und nationalem Medienrecht (dazu u.a. Dörr/Weber, AfP 2023, 383 ff.)
  8. Das Verhältnis zwischen DSA und nationalem Medienrecht (dazu u.a. Oster, in: BeckOK InfoMedienR, Art. 33 Rn. 28 ff.)
  9. Ist die Privilegierung der presserechtlichen Selbstregulierung in § 23 Abs. 1 Satz 6 und § 113 Satz 3 MStV europarechtskonform (dazu u.a. Oster, in: HK-MStV, § 23 Rn. 12 ff., § 113 Rn. 21 f.)? 
  10. Ist § 23 Abs. 2 Satz 1 und 2 MStV mit der Presse- und Medienfreiheit vereinbar (dazu u.a. Oster, in: HK-MStV, § 23 Rn. 27 ff.)?
  11. Das sog. "Medienprivileg" in Art. 18 EMFA (dazu u.a. Achleitner, MMR 2025, 89)
  12. Kennzeichnungspflichten interaktiver KI-Systeme, synthetischer Medien und von Deepfakes nach Art. 50 KI-VO und § 18 Abs. 3 MStV (dazu u.a. Martini, in: Martini/Wendehorst, KI-VO, 2024, Art. 50 KI-VO)
  13. Das grundrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse (dazu u.a. OLG Karlsruhe, ZUM 2024, 530 - Regional-App)
  14. Die Abgrenzung zwischen Urheberrecht und Designschutz (dazu u.a. BGH ZUM 2024, 261 - USM Haller)
  15. "Willenserklärungen" durch Künstliche Intelligenz (dazu u.a. Zimmermann, ZfPW 2024, 490)

Hinweise:
Voraussetzung für eine Teilnahme am Seminar ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an das Lehrstuhlsekretariat ( ls-oster@uni-osnabrueck.de) unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl im Wintersemester. Die Zahl der teilnehmenden Studierenden ist auf 12 begrenzt. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein weiteres Thema für den Fall an, dass das bevorzugte Thema bereits vergeben wurde. Die Vergabe der Themen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung ("Windhundprinzip").
Letztmöglicher Termin für eine Anmeldung ist der 25. Juli 2025. Das Seminar findet in der ersten Hälfte des Wintersemesters 2025/26 statt. Abgabetermin für die Seminararbeiten ist der 6. Oktober 2025 um 15 Uhr. 
Am 31. Juli 2025 um 10 Uhr findet eine Vorbesprechung in einer Videokonferenz statt, zu der alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber gesondert eingeladen werden. Dort werden auch weitere Hinweise zu Formalitäten gegeben. 

Themenübersicht:
Die Themenübersicht wird später bekannt gegeben.

Hinweise:
Interessierte ab dem 5. Semester können sich ausschließlich per E-Mail an   heike.hoepke@uni-osnabrueck.de anmelden. 

Themenübersicht:

Die Themen 1 bis 8 beziehen sich auf Aktuelle Fragestellungen des Internationalen Privatrechts, die Themen 9 bis 14 auf Aktuelle Fragestellungen des Internationalen Verfahrensrechts.

  1. Das neue Internationale Namensrecht im EGBGB – überzeugende Reform oder bloßes Stückwerk
  2. Übertragung des „namensrechtlichen Anerkennungsprinzips“ auf die Geschlechtszugehörigkeit? Einordnung von EuGH Urt. v. 4.10.2024 - C-4/23
  3. Anforderungen an eine konkludente Rechtswahl nach Art. 83 Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 2 Alt. 2 EuErbVO und an eine fiktive Rechtswahl nach Art. 83 Abs. 4 EuErbVO – Analyse von OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.02.2024 - 14 W 87/23
  4. Die Anerkennung von Privatscheidungen in Deutschland am Beispiel der israelischen get-Scheidung nach KG Beschl. v. 14.5.2024 – 1 VA 13/24
  5. Online-Eheschließung in Utah? Die Eheschließung aus dem Inland heraus per Videokonferenz vor ausländischen Behörden am Beispiel von BGH Beschl. v. 25.9.2024 – XII ZB 244/22
  6. Pressefreiheit contra Titelvollstreckung? Der Einfluss der EMRK auf die grenzüberschreitende Titelvollstreckung am Beispiel der Pressefreiheit nach EuGH Urt. v. 4.10.2024 – C-633/22
  7. Die kollisionsrechtliche Einordnung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen im Sinne von § 1004 BGB am Beispiel der Entscheidung BGH, Urt. v. 21.7.2023 – V ZR 112/22
  8. Ausrichten auch erst nach Vertragsschluss? Zu OGH, 1 Ob 151/23x, BeckRS 2024, 7927, anhängig beim EuGH als Rs. C-279/24 (Schlussanträge vorhanden)
  9. Herausforderungen des Verbrauchergerichtsstands nach Art. 17 ff. EuGVVO unter Berücksichtigung des Reports der Kommission v. 2.6.2025, COM(2025) 268 final sowie SWD(2025) 135 
  10. Der Vorvertrag im Rahmen des Erfüllungsgerichtsstands und die Frage der Einordnung im Rahmen von Art. 7 Nr. 1 EuGVVO – Einordnung, Analyse und Bewertung der Entscheidung EuGH, Urt. v. 14.09.2023, C-393/22, ECLI:EU:C:2023:675
  11. Die Zulässigkeit von asymmetrischen Gerichtsstandsvereinbarungen unter Berücksichtigung von EuGH Urt. v. 27.2.2025 – C-537/23
  12. Zuständigkeit für eine Ausschlagungserklärung nach Art. 13 EuErbVO unter Berücksichtigung von EuGH, Urt. v.27.3.2025, C-57/24 
  13. Abänderung einer Drittstaatenunterhaltsentscheidung – Einordnung, Analyse und Bewertung der Entscheidung EuGH, Urt. v. 27.3.2025, C-67/24
  14. System des Art. 7 Nr. 1 EuGVVO und Erfüllungsort bei Softwareentwicklungsvertrag unter Berücksichtigung von EuGH 28.11.2024, C-526/23 

Hinweise:
Das Seminar ist auf 14 teilnehmende Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an   ls-segger-piening@uni-osnabrueck.de möglich. Bitte geben Sie dabei Folgendes an: Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse sowie drei nach Ihrer Präferenz gereihte Themenwünsche; gerne können Sie auch selbst einen der vorstehenden Ausrichtung entsprechenden Themenwunsch formulieren. Eine Vorbesprechung nebst endgültiger Themenvergabe findet am 14.10.2025, ab 14 Uhr c.t. in Raum 44/E07 statt; eine vorläufige Themenvergabe erfolgt via E-Mail voraussichtlich am 07.10.2025. Am 14.10. werden auch weitere Einzelheiten erläutert. Am Ende des Wintersemesters findet das Seminar dann verblockt mit der Präsentation Ihrer jeweiligen Themen statt.

 

Themenübersicht:

  1. Rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Datenbrokern
  2. Rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Datenintermediären
  3. Rechtliche Herausforderungen des Influencer-Marketings
  4. Haftung für widerrechtliche Inhalte auf sozialen Medien
  5. Haftung für Produkte mit KI-Elementen
  6. Dark Patterns — Regulierung und Haftung
  7. KI-Training und Urheberrecht
  8. KI-Output und Urheberrecht
  9. Die Rolle des Datenschutzes im Datenwirtschaftsrecht
  10. Die Rechtsposition an Daten unter dem Data Act — Dateneigentum durch die Hintertür?
  11. Verbraucherrecht im Zeitalter der KI-Agenten
  12. “Datenschutz” im Bereich nicht-personenbezogener Daten?
  13. Das IPR der Datenzugangsansprüche
  14. Internationale Zuständigkeit für Klagen auf Datenzugang
  15. Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als Instrument zur Vorbereitung von Klagen
  16. Datenspezifisches AGB-Recht im Data Act 
  17. Datenspezifisches AGB-Recht im DSA
  18. Leistungsstörungen im Datenvertragsrecht
  19. Das ökonomische Konzept hinter der Europäischen Datenstrategie
  20. Alternative Streitbeilegung im Rahmen von Data Act und DSA

Hinweise:

Die Veranstaltung findet als Blockseminar am 18. und 19. Dezember 2025 in Berlin statt, voraussichtlich in den Räumlichkeiten der Kanzlei Hengeler Mueller. In der Vergangenheit konnte ein Teil der Unterkunfts- und Fahrtkosten von der Fakultät erstattet werden, darum bemühen wir uns auch diesmal wieder.

Das Seminar wird gemeinsam mit zwei Co-Dozenten ausgerichtet: zum einen RA Johannes Weigl (Hengeler Mueller, Berlin, Bereich TMT), der auch die Betreuung und Korrektur eines Teils der Osnabrücker Seminararbeiten übernimmt; zum anderen Dr. Mark Drenhaus (Universität Fribourg, Schweiz), der mit einer Gruppe schweizerischer Studierenden teilnimmt, mit denen wir in einen (auch) rechtsvergleichenden Austausch treten wollen. Rechtsvergleichende Ausführungen in Ihrer Seminararbeit oder gar Vorkenntnisse zum Schweizerischen Recht sind nicht notwendig.

Die Zahl der Seminarplätze ist begrenzt . Die Vergabe erfolgt ‘first come, first serve’, ggf. über eine Warteliste. Bitte richten Sie hierzu eine Email mit ihren drei favorisierten Themen an Frau Pia Hohlfeld ( phohlfeld@uni-osnabrueck.de). Ich freue mich auf ein spannendes Seminar mit Ihnen!