Fremdsprachliche Fachausbildung
Allgemeine Informationen - FFA kurz & knapp
"FFA" ist die Abkürzung für Fremdsprachliche Fachausbildung.
Die Teilnehmer der FFA sollen fachspezifische Fremdsprachkenntnisse erwerben und dabei die Grundkenntnisse der jeweiligen Rechtsordnung erlernen.
Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, welche das juristische Studium ergänzt. Zum Nachweis dieser Kenntnisse wird nach erfolgreicher Teilnahme an der FFA ein mehrsprachiges Zertifikat erteilt. Ferner erhält man nach erfolgreichem Abschluss der FFA ein Freisemester, indem bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§ 18 NJAG) ein Semester gutgeschrieben wird. (§ 17 Nr. 4 NJAVO).
Das Ausbildungsprogramm dauert insgesamt zwei Studienjahre, d.h. vier Semester und startet jedes Jahr im Wintersemester.
Unser Sprachangebot:
- Englisch-US
- Englisch-UK
- Französisch
- Spanisch
- Polnisch
- Chinesisch
Jede Sprache wird ausschließlich durch qualifizierte Muttersprachler gelehrt.
Termine & Fristen
Bewerbungen zum Wintersemester 2025/2026: Montag, 13.19.2025
Termine für die Eingangssprachteste:
- ab Juli 2025
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren.
FFA-Büro
Matt LeMieux & Patricia Krohn
Sprechzeiten: Montag 10-12 Uhr
Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
FFA-Koordination (Raum 22/120)
Heger-Tor-Wall 14
+49 541 969-6067