Zivilrecht
Sachverhalt
Die K geht an dem Laden des V vorbei und sieht im Schaufenster eine Jacke, die ihr besonders gut gefällt. Auf dem Schild an der Jacke steht ein Preis von 100€. Da K zufälligerweise noch genau 100€ bei sich hat, möchte sie sich die Jacke kaufen. Daraufhin betritt sie den Laden des V und sagt diesem: „Ich möchte die Jacke aus dem Schaufenster in Größe L kaufen“. Der V entgegnet daraufhin: „Das tut mir leid. Die Jacke ist leider schon ausverkauft.“
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Aufgabenstellung
Muss V der K die Jacke übergeben?
- Ja, weil ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen ist. Das Ausstellen der Jacke im Schaufenster mit einem Preisschild stellt ein Angebot dar. Da K den Laden betritt und dem V sagt, er wolle die Jacke kaufen, nimmt K dieses an.
- Nein, ein Kaufvertrag nach § 433 BGB ist nicht geschlossen worden. Das Ausstellen der Jacke im Schaufenster stellt kein Angebot dar.
- Da V ein Kaufmann ist, ist § 433 BGB nicht anwendbar.
Antwort 2 ist richtig: V wollte sich nicht rechtlich binden. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung zu einer Angebotsabgabe. § 433 BGB ist auch auf Kaufleute anwendbar.