Seminarangebote Sommersemester 2026
Öffentliches Recht
Themenübersicht (alle Themen sind bereits vergeben, es wird eine Warteliste geführt):
- Kleine Fragen mit großen Wirkungen: Die Organisation der Wahl
- Wahlfehler im deutschen Wahlrecht – Arten, rechtliche Folgen und Praxis
- Der Fraktionsausschluss: Anforderungen, Verfahren und Rechtsschutz
- Der Parteiausschluss nach § 10 PartG: Anforderungen, Verfahren und Rechtsschutz
- Eilgesetzgebung nach GOBT und GG: Funktionsweise, Gründe und Probleme
- Lobbyismus und Transparenz? – Lobbyismusregister im Bund und der EU
- Nebentätigkeiten von Abgeordneten: demokratische Normalität oder Gefahr?
Hinweise:
Ob und wie parlamentarische Demokratie gelingt wird immer wieder diskutiert. Manche
stimmen ihren Abgesang an. Skandalträchtige oder auch nur skandalisierte Nebentätigkeiten von Abgeordneten, Lobbying versus Gemeinwohl, die wahrgenommene „Entmachtung“ des Bundestags im Kontext der EU sind nur einige Stichworte. Kurzfristig anberaumte Wahlen stellen die Verwaltungen und die Parteien vor Probleme. Parteiverbotsverfahren werden
diskutiert und verworfen. Neue Regierungskonstellationen aufgrund der Fragmentierung des Parteiensystems und entsprechende Konstellationen im Parlament fordern das Recht und die politischen Akteure heraus. Das bietet Anlass, sich die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie und die Herausforderungen genauer anzusehen, das „Betriebsrecht“ der
Demokratie zu vertiefen.
Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende und Studierende des SP 5, die an der Praxis parlamentarischer Demokratie interessiert sind.
Grundkenntnisse im Staatsorganisationsrecht sind erforderlich.
Neben einer Einführung in das Schreiben einer Seminararbeit werden eine Einführung in das Themenfeld sowie Vorbesprechungen der Arbeiten angeboten. Literatur- bzw.
Rechtsprechungshinweise erleichtern den Einstieg in die Bearbeitung.
Vorbesprechung mit Themenvergabe: 11.02.2026, 11 s.t. Uhr, Otto-Bachof-Bibliothek (27/203)
Interessierte werden gebeten, sich vorab (bis zum 07.02.2026) per Mail an lscancik@uni-osnabrueck.de mit Angabe Ihres Fachsemesters sowie der Zwischenprüfungsnote oder der Einzelnoten im
Öffentlichen Recht anzumelden. Falls Sie besondere Themenwünsche haben, teilen Sie uns
Ihren Erst- und Zweitwunsch mit.
Achtung: Die Teilnahmezahl ist begrenzt. Es können bis zu 7 Themen vergeben werden.
Zuhörer:innen können unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden.
WEITERE TERMINE:
• Einführung ins Thema und Einführung zum Schreiben einer Seminararbeit voraussichtlich 25.02.2026, Uhrzeit tbc, Otto-Bachhof-Bibliothek
• Seminarblock I: Vorbesprechungen der Arbeiten voraussichtlich 24.04.2026 ab 09:00 Uhr
• Abgabe der schriftlichen Arbeiten: 12.06.2026
• Seminarblock II: Präsentation der Arbeiten voraussichtlich am 09./10.07.2026
Näheres zu Ablauf, Fristen und formalen Vorgaben in der Vorbesprechung.
Themenübersicht:
- Erga-omnes-Pflichten und ihre Durchsetzung
- Deutsche Rüstungslieferungen an Israel im Gaza-Krieg: Völkerrechtliche Fragen
- Deutsche Rüstungslieferungen an Israel im Gaza-Krieg: Verfassungsfragen
- Die Immunität von Staatsoberhäuptern
- Das Sondertribunal des Europarats für die Aggression Russlands
- Vorbehalte und Einschränkungen zur Akzeptanz der Gerichtsbarkeit des IGH
- Voraussetzungen der völkerrechtlichen Selbstverteidigung
- Die Konfiszierung russischen Auslandsvermögens
Hinweise:
Die Seminarsitzungen finden voraussichtlich geblockt Ende Juni 2026 statt. Rückfragen und Anmeldung unter ls-doerr@uni-osnabrueck.de sowie bei Wiss. Mitarb. Maximilian Wittenbrock (Tel. +49 541 969 6046, maximilian.wittenbrock@uni-osnabrueck.de). Eine erste Vorbesprechung findet statt am 29.1.2026 um 15 Uhr in Raum 44/208 statt.
Themenübersicht:
Themenvorschläge aus dem Bereich des Steuer- und Steuerverfassungsrechts
a) Einkommensteuerrecht
- 1. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung sog. gemischter Aufwendungen.
- 2. Die Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.
- 3. Beschränkungen des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs im Einkommensteuerrecht – Systematische Bestandsaufnahme und kritische Würdigung.
- 4. Die vermögensverwaltende Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht.
- 5. Die Abfärbung gewerblicher Einkünfte.
- 6. Die Besteuerung von Influencern
- 7. Die doppelstöckige Personengesellschaft
- 8. Veräußerungsgewinne im Einkommensteuerrecht
- 9. Besteuerung von Ferienimmobilien
b) Körperschaftsteuerrecht
- 10. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften.
- 11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht.
- 12. Unberschränkte Steuerpflicht und ortsungebundene Geschäftsleitung
c) Europäisches und internationales Steuerrecht
- 13. Ausländische Gesellschaften als Subjekte der Körperschaftsteuer.
- 14. Neue Entwicklungen in der Betriebsstättenbesteuerung
- 15. Der ständige Vertreter im nationalen Recht und Abkommensrecht
- 16. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen nach nationalem Recht und nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen.
- 17. Prinzipien der Anwendung und der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
d) (Steuer-)Verfassungsrecht
- 18. Verfassungsrechtsfragen der Ertragsbesteuerung von Familien.
- 19. Grundfreibetrag & Sonderausgaben: Berücksichtigung existenzsichernder Aufwendungen
- 20. Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht
- 21. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht – kritische Erörterung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.
e) Allgemeines Steuerrecht und finanzgerichtliches Verfahren
- 22. Die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten – Bedeutung, Bekanntgabeformen, Be-kanntgabezeitpunkt, Fehlerfolgen.
- 23. Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners im Steuerrecht – Form der Inanspruchnahme, Umfang, Akzessorietät und Subsidiarität der Haftung sowie Mehrheit von Haftungsschuldnern.
- 24. Die Korrektur von Steuerbescheiden
Nähere Informationen zu Themen erteile ich gern.
Eigene Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht – auch z.B. aus dem kommunalen Abgabenrecht.
Hinweise:
Hinweis: Erwerb des Seminarscheins durch Teilnahme am „Eucotax Wintercourse“
Der „Eucotax Wintercourse“ ist es ein jährliches rechtsvergleichendes Seminar mit Beteiligung von 12 weiteren ausländischen Universitäten, das mit einer einwöchigen Präsenzphase im April jedes Jahres – das nächste Mal 2027 in Paris – endet. Wünschen Sie nähere Informationen, melden Sie sich gerne bei Prof. Dr. Lampert, der eine Teilnahme aus persönlicher Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen kann.
Trilaterales Seminar Lyon-Ferrara-Osnabrück: Mit Kollegen der Universitäten Lyon und Ferrara veranstalte ich jährlich im März ein gemeinsames zweitägiges Seminar in englischer Sprache zu wechselnden steuerrechtlichen Themen. Die Seminararbeit kann hier wahlweise auch auf deutsch verfasst werden. Auch hierzu erteile ich gern nähere Informationen!
Procedere
Interessentinnen und Interessenten en können sich ab sofort am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht unter ls-lampert@uni-osnabrueck.de anmelden.
Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein Ersatzthema an. Die Seminarteilnehmer/innen treffen sich zu einer ersten Vorbesprechung am 5.3.2025 um 9.30 Uhr im Seminarraum des Instituts (Raum 20/E04).
Wenn ein vorzeitiger Bearbeitungsbeginn gewünscht wird, ist dies nach Absprache möglich.
Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Seminararbeiten sind schriftlich anzufertigen. Der Umfang sollte regelmäßig nicht mehr als 20 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) erreichen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchung sind im Rahmen eines mündlichen Vortrags zu präsentieren und zu verteidigen. Für den Vortrag stehen (max.) 15 Minuten zur Verfügung. Der Einsatz von power-point oder anderer Medien ist zulässig, Posterpräsentationen sind ausdrücklich erwünscht. Seminare werden in Absprache mit den Teilnehmern vorauss. als Blockveranstaltung durchgeführt. Die schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeiten ist eine Woche vor dem mündlichen Vortrag am Institut einzureichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Themenübersicht (alle Themen sind bereits vergeben und das Seminar ist ausgebucht):
- Wahlbeeinflussung durch KI und die EU Verordnung zur Transparenz politischer Werbung
- KI in der Verwaltung im Konflikt mit Grundrechtsschutz durch Verfahren
- Digitale Souveränität als Staatsaufgabe
- Die rechtliche Relevanz des Wandels von Wissensproduktion: KI-Vorhersagen statt Wahrheitsfindung
- Negative Externalitäten von KI als Herausforderung für Regulierung
- Datenschutz als Demokratievoraussetzung
- Systemische Risiken unter dem DSA als Demokratieschutz?
Hinweise:
Interessent.innen können sich ab sofort bis zum 28. Februar unter ls-ruschemeier@uni-osnabrueck.de für das Seminar anmelden. Eine Rückmeldung über die Teilnahme erhalten Sie Anfang März. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie einen Zweitwunsch an. Ein Termin für eine Vorbesprechung zu Beginn der Vorlesungszeit wird Mitte April bekanntgegeben.
Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Der Umfang der Seminararbeiten soll 20-25 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) betragen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchungen werden in einer gemeinsamen Blockveranstaltung im Juni/Juli 2026 in Form von mündlichen Vorträgen (ca. 20 Min.) präsentiert und verteidigt.
Themenübersicht:
Die Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof a.D. Hon.Prof. Dr. Jutta Förster diskutiert in einer Blockveranstaltung vom 4. und 5. Mai 2026 mit den Teilnehmern des Kolloquiums die Bedeutung höchstrichterlicher Urteile zu dem Nettoprinzip, einem Fundamentalprinzip des deutschen Einkom-mensteuerrechts.
I. Objektives Nettoprinzip
- Pendlerpauschale – Mit dem Fiskus macht das Pendeln Spaß
BVerfG, Urteil vom 09.12.2008 – 2 BvL 1/07, BGBl I 2008, 2888 - Was trägt eine Influencerin beruflich?
Urteil des FG Niedersachsen v. 13.11.2023 – 3 K 11195/21, DStRE 2024, 1153 - Doppelte Haushaltsführung - auch bei einem Alleinstehenden?
BFH-Urteil vom 29.04.2025 - VI R 12/23, DStR 2025, 1744 - Doppelte Haushaltführung – auf 200 qm?
BFH-Urteil vom 17.06.2025 – VI R 21/23, DStR 2025, 2298 - Sportwagen: eine Freude auch für das Finanzamt?
BFH-Urteil vom 10.10.2017 – X R 33/16, DStR 2028, 128 - Nutzung des eigenen PKW - trotz eines Dienstwagens?
Urteil des FG Niedersachsen v. 18. 09.2024 - 9 K 183/23, DStRE 2025, 1281 - Das Glück eines eigenen Arbeitszimmers- vom Fiskus geteilt?
BFH-Urteil v. 05.02.2027 – VI R 3/23, BStBl II 2025, 650 - Rettungssanitäter oder Pilot – das ist die Frage
BFH-Urteil v. 12.01.2023 – VI R 41/20, BFH/NV 2023, 544
II. Subjektives Nettoprinzip
- Wie viel Vorsorge darf sein?
BFH-Urteil v. 24.07.2025 – X R 10/20, BStBl II 2025, 919 - Krankenversicherungsbeiträge: Gesundheitsbewusstsein vs. Sonderausgaben-abzug
BFH-Urteil v. 16.12.2020 – X R 31/19, BStBl II 2022, 106 - Chinesische Vorsorge - auch in Deutschland zu berücksichtigen?
BFH-Urteil v. 14.12.2022 – X R 25/21, DStR 2023, 927 - Kosten für die Ersatzmutter: auch für den Fiskus?
BFH-Urteil v. 10.08.2023 – VI R 29/21, BStBl II 2023, 1110 - Präimplantationsdiagnostik - mit finanzieller Beteiligung des Finanzamts?
BFH-Urteil v. 29.02.2024 – VI R 2/22, BStBl II 2024, 514 - Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio - vom Finanzamt kofinanziert?
BFH-Urteil v. 21.11.2024 – VI R 1/23, DStR 2025, 203 - Unterbringung der Tante – vom Fiskus unterstützt?
Urteil des FG München v. 25.08.2022 – 11 K 812/22, DStRK 2023, 304 - Scheidungskosten – auch den Fiskus belastend?
BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 - VI R 9/16, BStBl II 2017, 988
Hinweise:
Ziel des Kolloquiums ist es, anhand der von den Teilnehmern ausgewählten Fälle in die steuerrechtliche Sichtweise einzuführen und das Interesse an steuerrechtlichen Fragestellungen zu wecken. Vorkenntnisse sind nicht unbedingt notwendig; wünschenswert wäre aber, wenn die Teilnehmer bereits steuerrechtliche Vor-lesungen gehört hätten. Geplant ist eine aktive Beteiligung der Studierenden. Jeder Studierende soll - zu-sammen mit einem anderen Studierenden - den Sachverhalt des von ihm ausgewählten Falles aufbereiten und dessen Kernaussagen herausarbeiten und systematisch einordnen. Eine weitere Aufgabe ist es, die anderen Studierenden zu einer Diskussion über die herausgearbeiteten Thesen zu motivieren.
Die Vorbesprechung mit der Themenvergabe findet am 18. Februar 2026 um 16:00 Uhr online via stud.IP. unter Meetings statt. Rückfragen zur Themenbearbeitung sind per Mail unter jutta.foerster@gmx.net möglich. Die Blockveranstaltung findet am 4. Mai 2026 von 14:00 Uhr c.t. bis 18:00 Uhr und am 5. Mai 2026 von 10:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr in der Otto-Bachof-Bibliothek (Raum 27/203) statt. Die übliche technische Ausrüstung (Flipchart, Beamer) ist vorhanden. Der endgültige Terminplan wird den Teilnehmern bis zum 15. April 2026 per Mail übermittelt werden.
Strafrecht
Themenübersicht (alle Themen bereits vergeben):
- Moralventile des Strafgesetzbuchs? – Zur normativen Verankerung sozialethischer Werturteile in § 228, § 240 Abs. 2 und § 253 Abs. 2 StGB und ihrer dogmatischen Entwicklung
- Verbotene Liebe im 20. Jahrhundert – Zur (gesamtdeutschen) Geschichte der Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen gem. § 175 StGB a.F.
- Eheliche Pflicht oder sexuelle Selbstbestimmung? – Zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe vor Inkrafttreten des 33. StrÄndG und zum Wandel des strafrechtlichen Ehebildes in den diesem Gesetz vorausgehenden Reformdebatten
- Strafrecht als Hüter der Monogamie? – Eine Analyse der Strafbarkeit von Doppelehen nach § 172 StGB im Lichte moderner Partnerschaftsformen
- Ist Blut dicker als das Gesetz? – Zur Strafwürdigkeit des Beischlafes zwischen Verwandten, insbesondere zwischen Geschwistern (§ 173 Abs. 2 S. 2 StGB)
- Bestrafung der Unmoral? – Zur Legitimation der Strafbarkeit des Erwerbes und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§ 184l StGB)
- Genitalbeschneidung zwischen Verbrechenstatbestand und Erlaubnisnorm – § 226a StGB und § 1631d BGB im Lichte des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG
- Lebensschutz versus Autonomie – Gebietet die andauernde Entkriminalisierungsdebatte eine Neubewertung des Schwangerschaftsabbruchs (§§ 218 ff. StGB)?
- Sterbehilfe zwischen Fürsorge und Bevormundung – Rechtfertigung und Grenzen strafrechtlicher Beschränkungen des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben
- Auge um Auge oder Würde des Menschen? – Das Verbot der Todesstrafe in Deutschland und die Legitimation der Todesstrafe in den Bundesstaaten der USA im Vergleich
Hinweise:
Das Seminar soll zum Ende des Sommersemesters stattfinden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Lehrstuhl ( lssinn@uni-osnabrueck.de) zu dem Seminar an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Außerdem soll Ihre Anmeldung Ihr Wunschthema und zwei Ersatzwunschthemen enthalten.
Sie werden vom Lehrstuhl informiert, ob eine verbindliche Anmeldung erfolgt ist.
Der Termin für eine Vorbesprechung mit endgültiger Themenvergabe wird noch bekanntgegeben.
Themenübersicht:
- Inwiefern und inwieweit schränkt die Kunstfreiheit die Strafbarkeit nach den Pornographietatbeständen (§§ 184 ff. StGB) ein?
- Wie verträgt sich die Strafbarkeit „gewaltverherrlichender“ Darstellungen i.S.d. § 131 StGB mit der Kunstfreiheit?
- Inhalt und Reichweite des § 193 StGB unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Kunstfreiheit?
- Die Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteilen bei satirischen Beiträgen – warum soll sie relevant sein und ist sie überhaupt möglich?
- Satire und „Schmähkritik“ – wie weit reicht die Kunstfreiheit und gibt es überhaupt eine Abgrenzungsmöglichkeit?
- Erfüllt das „Teilen“ von volksverhetzenden Memes in den „sozialen Medien“ den Tatbestand des § 140 Nr. 2 StGB?
- Verstößt die (Wild-)Tierhaltung im Zirkus zwecks Darstellung akrobatischer Vorführungen gegen § 17 Nr. 2b TSchG?
- Würde Banksy sich in Deutschland strafbar machen? – Wie vertragen sich die Kunstfreiheit und der „Graffiti“-Straftatbestand (§ 303 Abs. 2 StGB) miteinander?
- Beleidigung durch sog. Gangster-Rap-Texte und „Disstracks“: Wann entfällt die Strafbarkeit?
- Warum wurde die Sängerin Melanie Müller nach § 86a StGB verurteilt („Hitlergruß“ am Ende eines Konzerts), der Künstler Jonathan Meese aber freigesprochen („Hitlergruß“ auf der Documenta 2012)?
Hinweise:
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters angeboten, der Termin dafür wird noch bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Am 9.2.2026 findet um 14:00 Uhr eine Vorbesprechung in der Bibliothek des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht (Raum 22/203) statt. Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung an.
Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Themenvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Zivilrecht
Themenübersicht:
- Die Rechtsquellen des römischen Rechts
- Das prätorische Edikt: Geschichte, Aufbau und Bedeutung für die Entwicklung des römischen Rechts
- Rechtsformalismus im römischen und geltenden Recht
- Rechtswirkungen der Handlungen von Sklaven
- Das System des Besitzschutzes
- Die Bedingungslehre im römischen Recht
- Der Vertrag zugunsten Dritter
- Die actio institoria (Geschäftsleiterklage)
- Der Verkauf eines Freien als Sklaven
- Die Gefahrtragung beim Kauf, insbesondere beim aufschiebend bedingten Kauf (D. 18, 6, 8 pr.)
- Schutz der Frau durch die actio rei uxoriae (Rückgewähr der Mitgift)
- „ Nacherbfolge“ durch Fideikommiss
- Die usucapio pro herede (Ersitzung der Erbenstellung)
- Die Schenkung von Todes wegen
- Testierfreiheit im römischen (ggf. und griechischen) Recht
- Der Konsensualvertrag im römischen und griechischen Recht
- Das Gerichtsverfahren in Athen (Schwerpunkt) und Rom
- Die Stellung der Frau im römischen und griechischen Erbrecht
- Römische Republik und athenische Demokratie – Vergleich ausgewählter Fragen der Verfassungen
Neben den allgemeinen Themen können konkrete Rechtsfälle aus den Digesten bearbeitet werden; Vorschläge incl. der Digestentexte in stud.ip.
Hinweise:
Weitere ausführlichere Informationen zum Seminar sind in stud.ip. eingestellt.
Gerne können die o.g. Themen abgewandelt oder eigene Themenwünsche eingebracht werden.
Das Seminar findet als Blockseminar gegen Ende des Sommersemesters statt. Nach Ende des laufenden Wintersemesters werden in einem Vorgespräch der genaue Termin des Seminars und weitere Einzelheiten mit den Teilnehmern besprochen und festgelegt.
Anmeldungen und - jederzeit willkommene - Rückfragen zu einzelnen Themen bitte an christian.p.reiter@gmail.com
Themenübersicht:
Digitalisierung und Vertragsrecht
- 1. Haftung des Legal Tech-Anbieters aus culpa in contrahendo?
- 2. Daten als Gegenleistung - vertragstypologische Einordnung und Leistungsstörungen
- 3. Smart Contracts zwischen Vertragsfreiheit und Selbsthilfeverbot
- 4. Digitale Autonome Organisationsformen als Rechtssubjekte?
- 5. Auslegung digitaler Willenserklärungen - Vertragsschluss durch emojis?
- 6. Haftung für Käufe Minderjähriger auf digitalen Plattformen
Rechtsprobleme des KI-Einsatzes
- 7. Vertragsschluss mittels KI-Agenten
- 8. KI-Einsatz in der anwaltlichen Beratung - Ist sie zivilrechtlich zulässig oder ist ihr Einsatz sogar geschuldet?
- 9. KI als Mitglied von Vorstand bzw. Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft?
Digitalisierung im Zivilprozess
- 10. Hintergründe von und Alternativen zum Online-Verfahren nach §§ 1122 ff. ZPO
- 11. Das Online-Verfahren nach §§ 1122 ff. ZPO - Bruch mit tradierten Prozessmaximen und Prozessgrundrechten?
- 12. Das Online-Verfahren nach §§ 1122 ff. ZPO - Chance oder Risiko für Verbraucher?
- 13. Online-Verfahren gem. § 1122 ff. ZPO - Von den Masseverfahren zum Verfahren bei Individualklagen?
- 14. Online-Verfahren in Europa - eine rechtsvergleichende Skizze
- 15. Digitale Beweismittel im Zivilprozess
- 16. Kryptowährungen in Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- 17. Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung im Vergleich zum schweizerischen Recht
Hinweise:
Das Seminar ist auf 15 teilnehmende Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung (ab sofort möglich!). Bitte senden Sie dazu eine Email an ls-busch@uni-osnabrueck.de mit Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mailadresse und drei nach Ihrer Präferenz gereihten Thmenwünsche. Eigene Themenvorschläge, die sich mit zivilrechtlichen Aspekten der digitalen Transformation beschäftigen, sind ausdrücklich willkommen.
Zum Seminar findet eine Vorbesprechung statt am 7.4.2026, um 15 Uhr c.t. in Raum 44/208 (ELSI). Das Seminar findet voraussichtlich am 18./19. Juni als Blockveranstaltung statt.
Inhaltliche Rückfragen beantworte ich unter frank.spohnheimer@uni-osnabrueck.de gerne.
Themenübersicht:
- Entwicklung und Ziele der Principles of European Contract Law (PECL)
- Der Vertragsschluss nach den PECL – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
- Das Leistungsstörungsrecht der PECL – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
- Der Umgang mit sich verändernden Umständen innerhalb der PECL – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
- Die Pflicht zur Kooperation nach den PECL – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Regelung der Mitwirkung im deutschen Recht
- Entwicklung und Ziele des Draft Common Frame of Reference (DCFR)
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen PECL und DCFR im Hinblick auf das Vertragsrecht
- Das „Basisaktivitäten-Modell“ des DCFR bei Dienstleistungen – ein gelungenes und zukunftsfähiges Modell?
- Die Pflicht zur Kooperation nach dem DCFR – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Regelung der Mitwirkung im deutschen Recht
- Die Rückabwicklung von Verträgen nach dem DCFR – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
- Regelungen zur Rückabwicklung von Verträgen nach Widerruf im europäischen Sekundärrecht – ein überzeugender Ansatz?
- Digitales Vertragsrecht im europäischen Mehrebenensystem – Überzeugt das Konzept einer Vollharmonisierung mit Öffnungsklauseln und Bereichsausnahmen bei der Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771)?
- Evolution oder Revolution? Der neue Sachmangelbegriff in Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771) sowie Digitale-Inhalte-Richtlinie (RL 2019/770) und seine Umsetzung im BGB
- Der Kaufvertrag als Dauerschuldverhältnis? Waren mit digitalen Elementen nach der Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771) und Umsetzung im BGB
- Das System der Gewährleistungsrechte bei digitalen Produkten nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie (RL 2019/770) und Umsetzung im BGB – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Kaufrecht
Hinweise:
Das Seminar ist auf 14 teilnehmende Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an ls-segger-piening@uni-osnabrueck.de möglich. Bitte geben Sie dabei Folgendes an: Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse sowie drei nach Ihrer Präferenz gereihte Themenwünsche; gerne können Sie auch selbst einen der vorstehenden Ausrichtung entsprechenden Themenwunsch formulieren. Eine Vorbesprechung nebst endgültiger Themenvergabe findet am 07.04.2026, ab 16 Uhr c.t. in Raum 44/E07 statt; eine vorläufige Themenvergabe erfolgt via E-Mail voraussichtlich am 31.03. Am 07.04. werden auch weitere Einzelheiten erläutert. Am Ende des Sommersemesters findet das Seminar dann verblockt mit der Präsentation Ihrer jeweiligen Themen statt.
Die Themenübersicht wird später bekannt gegeben.
Hinweise:
Interessierte ab dem 5. Semester können sich ausschließlich per E-Mail an Heike.Hoepke@uni-osnabrueck.de anmelden.
Themenübersicht:
Verhältnis BGB zum Daten- und Immaterialgüterrecht
- 1. Who controls?
Datenlizenzen zwischen tradierter AGB-Kontrolle und Art. 13 Data Act (Paul Brings/Nancy Piechota, EuDIR 2025, 326) - 2. Wie nachteilig muss eine nachteilige Klausel sein?
Das Verhältnis der §§ 31 ff. UrhG zur Kontrolle von Verträgen über Urheberrechte am Maßstab des allgemeinen Zivilrechts, §§ 138 BGB und §§ 305 ff. BGB (BGH 15.06.2023 - I ZR 179/22)
Lizenzvertrag
- 3. Vertragsrecht v. Patentrecht:
Die Bestimmung des maßgeblichen Vertragsrechts für die Auslegung von Patentlizenzverträgen über mehrere Schutzländer (BGH, Urt. v. 22.2.2022 – X ZR 102/19) - 4. (Außer)ordentliche Kündigung des Markenlizenzvertrags:
Auslegung oder Rechtsfortbildung? (OLG Karlsruhe (6. Zivilsenat), Urteil vom 09.12.2015 - 6 U 67/14) - 5. Voice Cloning
Anforderungen an die Einwilligung in KI-Reproduktion und Voice Cloning zwischen UrhG, KUG und DSGVO (LG Berlin II, Urteil vom 20.8.2025 – 2 O 202/24)
Franchisevertrag
- 6. Verhandlungen auf Augenhöhe?
Voraussetzung und Grenzen von Ansprüchen auf Rückforderung und Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung des Franchisenehmers über die Rentabilität des Franchisevertrags (OLG Köln, Urteil vom 22.05.2015 – 19 U 170/14) - 7. Der „Regelungsplan“ als Leitbild des Franchisevertrags?
Die Bestimmung der Hauptleistungspflichten durch ergänzende Vertragsauslegung (LG Osnabrück 21.04.2023 – 4 S 284/22; LG Hannover 21.02.2023 – 9 O 40/22) - 8. Wer trägt das wirtschaftliche Risiko?
Grundlage und Grenzen vorvertraglicher Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Franchise-Vertrags (OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2021 – 12 U 7/21
Merchandising
- 9. „Reißleinen-Verträge“
Pauschal-, Mindest- und Ausgleichsanspruch bei vorzeitiger Kündigung (LG Mainz 03.01.2023 – 9 O 170/21) - 10. Sittenwidrigkeit durch faktische Verhinderung der Kündigung?
Maßstab und Grenzen der Überwälzung des wirtschaftlichen Risikos in einem Künstlervertrag (LG Potsdam, Urteil vom 2.6.2021 – 2 O 101/20)
Hinweise:
Im Anschluss an die Vorlesung im Wintersemester 2025/2026 wird in der vorlesungsfreien Zeit zusätzlich ein Seminar zu Modernen Vertragstypen angeboten. Die Vorstellung der Seminararbeiten soll Ende März/Anfang April stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich bis zum 02.02.2026 verbindlich im Lehrstuhlsekretariat ( ls-mcguire@uni-osnabrueck.de) unter Angabe von zwei Themen aus der oben angegebenen Liste an. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Anmeldung und das Ihnen zugeteilte Thema. Sie können sofort mit der Bearbeitung beginnen.
Themenübersicht:
Technologieschutz
- 1. Data Act & IP-Schutz
Beschränkt der Data Act das Geistige Eigentum oder der IP-Schutz den Datenzugang? (Podszun/Pfeifer, RUR 2022, 953; Repka/Siems, ZdiW 2022, 441) - 2. Datenbank und/oder Geschäftsgeheimnis
Möglichkeiten des Schutzes synthetischer (Trainings)Daten (BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - I ZR 290/02 – HIT BILANZ - 3. CAD-Konstruktionszeichnung:
Begriff und Voraussetzungen des Schutzes als Geschäftsgeheimnis (OLG Düsseldorf 11.3.2021 – 15 U 6/20 – CAD) - 4. Reverse Engineering:
- Zulässigkeit und Grenzen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen (LG Köln 1.05.2023 – 33 O 39/20 – Antikörper)
- 5. Treu und Glauben v. Kartellrecht:
Vereinbarkeit einer Nichtangriffspflicht des Lizenznehmers mit der Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (BGH 24.1.2011 – X ZB 33/08 – Deformationsfelder) - 6. Lizenz(un)willig?
Anforderungen an den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (LG München 1.2.2024 – 7 O 2830/22 – WDCMA)
Patentrecht
- 7. Vorbenutzung als Trostpflaster?
Funktion, Umfang und Rechtfertigung des Vorbenutzungsrechts als Schranke des Patentrechts (BGH 20.6.2023 – X ZR 61/21, GRUR 2023, 1184 – Faserstoffbahn) - 8. Der Patentvindikationsanspruch
Funktion, Rechtsnatur und Durchsetzbarkeit (BGH 19.3.2024 – XZR 9/23 – „automatisierte Wärmebehandlung“) - 9. Vertraglicher Ausschluss der Erschöpfung?
Begriff, Voraussetzungen und Umfang der Erschöpfungswirkung am Beispiel patentgeschützter Komponenten komplexer Erzeugnisse (BGH 24.1.2023 – X ZR 123/20 – CQU Bericht) - 10. Unverhältnismäßige Härte des Unterlassungsanspruchs?
Begriff und Voraussetzungen des Einwands der Unverhältnismäßigkeit nach § 139 PatG (LG Düsseldorf 7.4.2024 – 4c O 58/22 – Computer Produkte) - 11. Unverhältnismäßigkeit v. Komplexität
Berücksichtigung des Beitrags der Erfindung beim Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs bei komplexen Produkten?LG München I 5.8.2022 – 21 O 8890/21 – Pitchlag-Schätzung - 12. Das Risiko des Prozessgewinners
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes wegen Vollziehung von unberechtigter einstweiliger Verfügung (BGH 13.3.2025 – IX ZR 201/23 _ Fertigspritze)
Hinweise:
Im Sommersemester 2026 wird ein Seminar im Recht des Geistigen Eigentums angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich verbindlich im Lehrstuhlsekretariat ( ls-mcguire@uni-osnabrueck.de) unter Angabe von 2 Themen aus der oben angegebenen Liste an. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Anmeldung und das Ihnen zugeteilte Thema. Sie können sofort mit der Bearbeitung beginnen.
Das Seminar soll als Blockveranstaltung voraussichtlich im Juni stattfinden. Der genaue Termin wird noch mitgeteilt.