Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften

Der Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften bietet Veranstaltungen an, die Ihre Promotion systematisch unterstützen, Ihren Abschluss innerhalb angemessener Zeit fördern und Ihren Lebenslauf mit dem Nachweis interessanter Tätigkeiten und Erfahrungen bereichern. Sie können damit zeigen, wie vielseitig Sie sind und wie abwechslungsreich Sie Ihre Promotionszeit gestaltet haben.

Warum lohnt sich das für Sie:

  •  Sie erwerben – neben Ihrem Doktortitel – ein attraktives Uni-Zertifikat, das zeigt, dass Sie sich während der Promotionszeit in vielfacher Weise beruflich und persönlich weiterqualifiziert haben.
  • Sie können in Ihrem Lebenslauf besondere Kenntnisse und Erfahrungen in vier Kompetenzbereichen nachweisen.
    • Kompetenzbereich 1: Fachliche Weiterbildung/Digitalisierung
    • Kompetenzbereich 2: Wissenschaftliches Arbeiten und wissenschaftliche Vernetzung
    • Kompetenzbereich 3: Fachliche Profilierung
    • Kompetenzbereich 4: Wissenstransfer und Didaktik
  • Sie können Ihr fachliches Profil in einem der folgenden Bereiche vertiefen und schärfen:
    • Europäisches und Internationales Recht
    • Wirtschafts- und Steuerrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Staat, Verwaltung, Wirtschaft
  • Keine zusätzlichen Kosten
  • Wenig zusätzlicher Aufwand
  • Vernetzung im Fachbereich; wenn Sie mögen, auch in interdisziplinären Joint Labs
  • Nationale und internationale Doktorandentreffen
  • Blick über den Tellerrand
  • More Fun
  • und viel mehr…

Der Promotionsstudiengang ist ein Baukasten, mit dem Sie Ihr ganz  persönliches Zertifikat (PDF, 3.76 MB) mit Ihrem Profil schaffen und Ihren Lebenslauf anreichern können. Ihre Doktormutter oder Ihr Doktorvater helfen dabei.

Voraussetzung für den Zugang zum Promotionsstudiengang ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück durch den Dekan oder die Dekanin als Doktorandin oder Doktorand zur  Promotion angenommen wurde. Die Voraussetzungen dafür finden sich in der  Promotionsordnung.

Der Promotionsstudiengang beginnt jeweils zum Winter- und Sommersemester. Die entsprechenden Bewerbungsfristen sowie sonstige Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Webseite der Universität unter  Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.

Der Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften ermöglicht es interessierten Promovierenden während der Promotionsphase in strukturiertem Rahmen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die nicht nur ausgesprochen wertvoll für die Anfertigung der Doktorarbeit sind, sondern auch der Schärfung des eigenen Profils für die zukünftige Berufstätigkeit dienen.

Eine Besonderheit des Promotionsstudiengangs ist die sehr flexible Gestaltung des Studienverlaufs, der gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer des Promotionsvorhabens individuell für jede Doktorandin und jeden Doktoranden entworfen wird.

Dabei können Promovierende aus vier Kompetenzbereichen den für sie am besten geeigneten Studienverlaufsplan zusammenstellen. Zu den einzelnen „Bausteinen“ zählen neben den Ihnen bereits bekannten Doktorandenkolloquien und Workshops zum wissenschaftlichen Arbeiten etwa auch die Beteiligung an der Lehre, Auslandsaufenthalte, eigene Publikationen und fachspezifische – auch interdisziplinäre – Vertiefungsveranstaltungen.

Ein typischer Studienverlaufsplan erstreckt sich über eine Dauer von drei Jahren. Da jedoch insgesamt nur 14 SWS zu absolvieren sind, ist auch eine kürzere (oder aber auch längere) Studiendauer möglich.
Nach Absolvieren des Studiengangs erhalten die Studierenden ein Zertifikat, das den Erwerb besonderer fachlicher Fähigkeiten und Kenntnisse sowie von Schlüsselkompetenzen bescheinigt.

Im Promotionsstudiengang müssen Veranstaltungen in folgenden Kompetenzbereichen nachgewiesen
werden:

  1. Fachliche Weiterbildung / Digitalisierung
    z.B. Promovierenden-Jahrestreffen; Tage des wissenschaftlichen Nachwuchses, Informatik für Juristen etc.
  2. Wissenschaftliches Arbeiten und wissenschaftliche Vernetzung
    z.B. Präsentationstechnik, Schreib- und Methodenwerkstatt, Teilnahme an einer Fachtagung mit eigenem Vortrag, legal English, etc
  3. Fachliche Profilierung
    Fachlicher Austausch in einem der Profilbereiche (z.B. fachspezifisches Doktorandenkolloquium, Workshops zu speziellen fachlichen Themenbereichen
    1. Europäisches und Internationales Recht (EUIR)
    2. Wirtschafts- und Steuerrecht (WuStR)
    3. Wirtschaftsstrafrecht (WiStra)
    4. Staat, Verwaltung, Wirtschaft (StVWi)
  4. Wissenstransfer und Didaktik
    z.B. Mitwirkung in der Lehre, Verfassen von wissenschaftlichen und didaktischen Aufsätzen etc.

So können Sie sich bewerben und einschreiben: Wenn Sie bereits an der Universität Osnabrück eingeschrieben sind/waren, melden Sie sich bitte unter "Uni-Login" unter myuos.uni-osnabrueck.de mit Ihrem vorhandenen Uni-Login an und nutzen Sie bitte die Online-Bewerbungsfunktionen in HiSiOne/OPIuM unter "Studienangebot" -> "Online-Bewerbung/Einschreibung"

Falls Sie an der Universität Osnabrück noch nie regulär eingeschrieben waren und für die aktuelle Bewerbungskampagne noch keinen Account besitzen, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung durch. Sie erhalten danach per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend
unter "Bewerber-Login" oben rechts im Portal an um die Online-Bewerbung durchzuführen.

Die Einschreibungsfrist für den Promotionsstudiengang (Studienbeginn im Sommer- oder Wintersemester möglich) enden am 15.1. bzw. am 15.7. für das jeweils folgende Sommer- bzw. Wintersemester.

Weitere Ordnungen wie z. B. die Grundordnung der Universität, die Immatrikulationsordnung oder die Habilitationsordnung finden Sie unter  Ordnungen der Universität.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke

Raum 44/202
Süsterstr. 28
49074 Osnabrück

 +49 541 969 4902
 lsschult@uni-osnabrueck.de