Aktuelles - LL.B. Wirtschaftsrecht

Bescheinigungen und Dokumente können nach vorheriger Anforderung (spätestens am Vortag per Email an   pajura@uni-osnabrueck.de), Klausuren des Faches Wirtschaftsrecht auch ohne vorherige Anmeldung immer dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen. 

Ab sofort stellen wir auch elektronische Transcripts mit einem Verifikationscode aus, die Ihnen per Email zugesandt werden  können. Dies ist ausschließlich dann möglich, wenn Sie das Transcript über Ihre uos-Emailadresse beim Prüfungsamt (pajura@uos.de) anfordern . 

Zum 1.10.2025 tritt eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht in Kraft. Diese sowie das neue Modulhandbuch können Sie unter  Rechtsgrundlagen finden. Dort können Sie  auch den aktuellen Studienplan einsehen.

Grundsätzlich können alle Studierenden, die Ihr Studium nach früheren Modulhandbüchern (PO 2017, PO 2023) begonnen haben, ihr Studium im Rahmen der Übergangsvorschriften nach ihren jeweiligen Modulhandbüchern beenden. Studierende, die ihr Studium im WS 24/25 begonnen haben, werden im Laufe des aktuellen Semesters in die neue Modulhandbuchversion umgeschrieben.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze

  • Die Freiversuchsregelung wurde abgeschafft. Stattdessen stehen Ihnen pauschal 3 Versuche je Prüfungsleistung zu. Für entgangene Freiversuche wird kein zusätzlicher Versuch eingeräumt.
  • Umbenennung des Profilbereichs „Unternehmen und Banken“ in „Unternehmen“
  • Das propädeutische Seminar findet nun im 4. Fachsemester statt und ist eine Prüfungsleistung
  • Ersatz der Prüfung „Grundlagen der Finanzwirtschaft“ durch „Öffentliches Wirtschaftsrecht“
  • Klarstellung, dass das Praktikum einen ausreichenden Studienbezug aufweisen muss (§ 3 Abs. 3)
  • Auch Hausarbeiten ist nun zwingend eine Schlussversicherung beizufügen (§ 4 Abs. 3)
  • Ein amtsärztliches Attest ist immer vorzulegen, wenn von derselben Prüfung das dritte Mal in Folge zurückgetreten wird (§ 9 Abs. 2)
  • Als Täuschungshandlung gilt nun auch der Versuch, das Ergebnis einer fremden Prüfungsleistung zu beeinflussen (§ 10 Abs. 1)

Zum 1.10.2023 tritt eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht in Kraft. Diese sowie das neue Modulhandbuch können Sie unter   Rechtsgrundlagen finden. Den neuen Studienplan können Sie   hier (PDF, 208 kB) einsehen.

Hauptsächlich wurden Änderungen im Modulhandbuch vorgenommen (Einführung eines neuen Profilbereichs "Digitales", Änderung einzelner Veranstaltungen).

Grundsätzlich können alle Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 23/24 begonnen haben, ihr Studium nach dem Modulkatalog der bisherigen Prüfungsordnung bis zum 30.09.2027 fortsetzen mit der Maßgabe, dass Wiederholungsprüfungen durch andere, gleichwertige Prüfungen nach dem aktuellen Modulkatalog ersetzt werden können. Welche Veranstaltungen davon betroffen sind, erfahren Sie   hier (PDF, 108 kB).

In der Prüfungsordnung selbst kam es ua zu folgenden Änderungen/Klarstellungen:

  • die Erbringung von Studienleistungen wurde in einem neuen § 4a geregelt
  • die Begrezung des Umfangs der anrechenbaren Leistungen wurde aufgehoben (§ 8)
  • Als Täuschungshandlung gilt nun auch die "Einwirkung" auf Personen, die für die Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten zuständig sind (§ 10 Abs. 1)
  • Normierung des Remonstrationsrechts (§ 11 Abs. 3)
  • Der Joker kann nicht eingesetzt werden, wenn die Prüfungsleistung aufgrund einer Täuschung oder Einwirkung nicht bestanden ist (§ 12 Abs. 2 S. 2)
  • Der Joker kann nur noch innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden (§ 12 Abs. 2 S. 3)
  • Widersprüche sind nun schriftlich einzureichen (§ 20 Abs. 1 S. 2)

Grundstudium & Profilbereich

Grundstudium

Die Universitätsbibliothek hat einige Angebote für Studierende des ersten Semesters erstellt. Nähere Informationen finden Sie   hier (PDF, 215 kB) und   hier (PDF, 358 kB).

Gem. § 16 PO LL.B. haben Studierende des Studiengangs LL.B. Wirtschaftsrecht die Möglichkeit,  Zusatzleistungen zu erbringen.

Laut Beschluss des Bachelorprüfungsausschusses vom 09.02.2026 können im SS 26 folgende Angebote des Studiengangs Rechtswissenschaften als Zusatzleistungen abgelegt werden:

Grundlagenveranstaltungen: Allgemeine Staatslehre

ÖffR II/A – Grundrechte

StrafR II – StrafR BT I/Nichtvermögensdelikte.

Zusatzleistungen werden bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gemäß § 15 Absatz 2 PO LL.B. nicht berücksichtigt; durch Zusatzleistungen können keine Leistungspunkte für diesen Studiengang erworben werden. Es handelt sich um freiwillige Zusatzleistungen, die auf dem Transcript od Records ausgewiesen werden, nicht aber auf dem Abschlusszeugnis.

Ein Antrag auf Erbringung der Zusatzleistungen liegt in der Anmeldung zu der entsprechenden Prüfungsleistung.

Die Regelung zur Erbringung von Zusatzleistungen aus dem Diplomstudiengang läuft nach dem SS 2026 aus.

Profilbereich

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit im WiSe 2026/27 kann in der Zeit vom

15.06.2026 bis 29.06.2026

beim Prüfungsamt des Fachbereichs erfolgen. Die Bachelorarbeit ist in einem Zeitraum von sieben Wochen zu erstellen. Der Bearbeitungsbeginn kann in der Zeit zwischen dem 13.07.2026 und dem 06.02.2027 erfolgen.

Eine Anmeldung über Hisinone/Campus ist nicht erforderlich. Bitte geben Sie das  Anmeldeformular (PDF, 73 kB)in doppelter Ausführung bis zum 29.06.2026 im Prüfungsamt ab. Sie können es entweder dienstags oder donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr einreichen oder Sie schicken uns das Formular postalisch mit Poststempel vom 29.06.2026 zu.

Sie können sich zu der Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie zu dem entsprechenden Profilbereich zugelassen sind. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Sie werden ca. 14 Tage vor Ihrem Wunschtermin eine Ladung zur Abholung des Themas erhalten. Bei Nichtabholung verfällt das Thema Ihrer Bachelorarbeit und die Arbeit wird mit 0 Punkten gewertet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an  pajura@uos.de oder zu den Sprechzeiten an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes.

Profilbereich Steuern:

Prüfungsform

Abgefragte Fächer

Klausur

Europäisches und Internationales Steuerrecht

Klausur

Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht

Klausur

Fachenglisch Steuerrecht

 

Profilbereich Arbeit und Personal:

Prüfungsform

Abgefragte Fächer

Kurzreferat

Europäisches Arbeitsrecht

Klausur

Sozialrecht

Klausur

Vertragsgestaltung Arbeitsrecht

 

Profilbereich Unternehmen und Banken:

Prüfungsform

Abgefragte Fächer

Klausur

Europäisches Gesellschaftsrecht

Klausur

Recht des Unternehmenskaufs

Klausur

Recht der Non Profit Organisationen 

 

Profilbereich Digitales:

Prüfungsform

Abgefragte Fächer

Klausur

Urheberrecht

Klausur

Introduction to Data Law

Klausur

Fachenglisch Recht der Digitalisierung

 Änderungen vorbehalten!

Am 17.06.2026 findet von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Raum 44/E03 eine Infoveranstaltung zu der anstehenden Profilbereichswahl statt.

Die Profilbereiche

- Steuern

- Arbeit und Personal

- Unternehmen

- Digitales

werden vorgestellt.

Im Anschluss erhalten Sie Informationen über das Anmeldeverfahren zu den Profilbereichen.