Aktuelles - LL.B. Wirtschaftsrecht
Klausuren des Faches Wirtschaftsrecht, Bescheinigungen und Dokumente können nach vorheriger Anforderung (spätestens am Vortag per Email an pajura@uni-osnabrueck.de) immer dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen.
Grundstudium & Profilbereich
Grundstudium
Die Universitätsbibliothek hat einige Angebote für Studierende des ersten Semesters erstellt. Nähere Informationen finden Sie hier (PDF, 215 kB) und hier (PDF, 358 kB).
Ab dem Sommersemester 2025 wird das propädeutische Seminar bereits im 4. Semester angeboten. Dieses Seminar dient dazu, Sie optimal auf die Bachelorarbeit vorzubereiten.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig das Seminar für die Erlernung einer wissenschaftlichen Arbeitstechnik ist. Durch die Vorverlegung des Seminars in das vierte Fachsemester möchten wir sicherstellen, dass alle Studierenden erst dann mit ihrer Bachelorarbeit beginnen, wenn sie das Seminar erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Seminar wird für alle Bachleor-Studierenden gemeinsam unabhängig von der späteren Wahl des Profilbereichs angeboten. Ihre Dozentinnen und Dozenten werden Ihnen ein breites Themenspektrum zur Verfügung stellen, sodass Sie auch die Möglichkeit haben werden, Themen aus unseren vier Profilbereichen auszuwählen.
Das Seminar wird als Studienleistung angeboten. Hier geht's zur Anmeldung.
Am 23.09.2024 hat der Bachelorprüfungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:
"Ab dem WS 24/25 ist in dem Fach „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ im GMÖ 3 eine Prüfungsleistung abzulegen. Dafür entfällt die Prüfungsleistung ab dem WS 24/25 in dem Fach „Grundlagen der Finanzwirtschaft“; hier ist nunmehr eine Studienleistung nach § 4a PO LL.B. (regelmäßige Teilnahme) abzulegen. Dies gilt für alle Studierenden, die sich im WS/25 höchstens im 3. Fachsemester befinden. Studierende in einem höheren Fachsemester als dem dritten legen weiterhin die Prüfungsleistung in „Grundlagen der Finanzwirtschaft“ ab."
Die Anwesenheit in „Grundlagen der Finanzwirtschaft“ wird kontrolliert. Der Nachweis über eine Studienleistung wird nur erteilt, wenn die Veranstaltung nicht mehr als drei Mal unentschuldigt versäumt wurde.
Gem. § 16 PO LL.B. haben Studierende des Studiengangs LL.B. Wirtschaftsrecht die Möglichkeit, im WS 2024/25 und im SS 25 Zusatzleistungen zu erbringen.
Laut Beschluss des Bachelorprüfungsausschusses vom 23.09.2024 kommen folgende Angebote des Studiengangs Rechtswissenschaften als Zusatzleistungen in Betracht:
Grundlagenveranstaltungen: Europäische Rechtsgeschichte I, Verfassungsgeschichte, Allgemeine Staatslehre
ÖffR I – Staatsorganisationsrecht
ÖffR II/A – Grundrechte
StrafR I – Allgemeiner Teil
StrafR II – StrafR BT I/Nichtvermögensdelikte.
Zusatzleistungen werden bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gemäß § 15 Absatz 2 PO LL.B. nicht berücksichtigt; durch Zusatzleistungen können keine Leistungspunkte für diesen Studiengang erworben werden. Es handelt sich um freiwillige Zusatzleistungen, die auf dem Transcript od Records ausgewiesen werden, nicht aber auf dem Abschlusszeugnis.
Ein Antrag auf Erbringung der Zusatzleistungen liegt in der Anmeldung zu der entsprechenden Prüfungsleistung.
Profilbereich
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit im WiSe 2025/2026 kann in der Zeit vom
16.06.2025 bis 07.07.2025
beim Prüfungsamt des Fachbereichs erfolgen. Die Bachelorarbeit ist in einem Zeitraum von sieben Wochen zu erstellen. Der Bearbeitungsbeginn kann in der Zeit zwischen dem 21.07.2025 und dem 31.01.2026 erfolgen.
Eine Anmeldung über Hisinone/Campus ist nicht erforderlich. Bitte geben Sie das Anmeldeformular (PDF, 72 kB) in doppelter Ausführung bis zum 07.07.2025 im Prüfungsamt ab. Sie können es entweder dienstags oder donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr einreichen oder Sie schicken uns das Formular postalisch mit Poststempel vom 07.07.2025 zu.
Sie können sich zu der Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie zu dem entsprechenden Profilbereich zugelassen sind. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Sie werden ca. 14 Tage vor Ihrem Wunschtermin eine Ladung zur Abholung des Themas erhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an pajura@uos.de oder zu den Sprechzeiten an die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.
Profilbereich Steuern:
Prüfungsform | Abgefragte Fächer |
Klausur | Europäisches und Internationales Steuerrecht |
Klausur | Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht |
mündliche Prüfung | Fachenglisch Steuerrecht |
Profilbereich Arbeit und Personal:
Prüfungsform | Abgefragte Fächer |
Kurzreferat | Europäisches Arbeitsrecht |
Klausur | Sozialrecht |
Klausur | Vertragsgestaltung Arbeitsrecht |
Profilbereich Unternehmen und Banken:
Prüfungsform | Abgefragte Fächer |
Klausur | Recht der Unternehmensmitbestimmung |
Klausur | Recht des Unternehmenskaufs |
Klausur | Konzern- und Umwandlungsrecht |
Profilbereich Digitales:
Prüfungsform | Abgefragte Fächer |
Klausur | Urheberrecht |
Klausur | Introduction to Data Law |
Klausur | Fachenglisch Recht der Digitalisierung |
Änderungen vorbehalten!
Am 25.06.2025 findet von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Raum 01/B01 eine Infoveranstaltung zu der anstehenden Profilbereichswahl statt.
Die Profilbereiche
- Steuern
- Arbeit und Personal
- Unternehmen und Banken sowie
- Digitales
werden vorgestellt.
Im Anschluss erhalten Sie Informationen über das Anmeldeverfahren zu den Profilbereichen.
Neue Prüfungsordnung ab 1.10.2023
Zum 1.10.2023 tritt eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht in Kraft. Diese sowie das neue Modulhandbuch können Sie unter Rechtsgrundlagen finden. Den neuen Studienplan können Sie hier (PDF, 208 kB) einsehen.
Hauptsächlich wurden Änderungen im Modulhandbuch vorgenommen (Einführung eines neuen Profilbereichs "Digitales", Änderung einzelner Veranstaltungen).
Grundsätzlich können alle Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 23/24 begonnen haben, ihr Studium nach dem Modulkatalog der bisherigen Prüfungsordnung bis zum 30.09.2027 fortsetzen mit der Maßgabe, dass Wiederholungsprüfungen durch andere, gleichwertige Prüfungen nach dem aktuellen Modulkatalog ersetzt werden können. Welche Veranstaltungen davon betroffen sind, erfahren Sie hier (PDF, 108 kB).
In der Prüfungsordnung selbst kam es ua zu folgenden Änderungen/Klarstellungen:
- die Erbringung von Studienleistungen wurde in einem neuen § 4a geregelt
- die Begrezung des Umfangs der anrechenbaren Leistungen wurde aufgehoben (§ 8)
- Als Täuschungshandlung gilt nun auch die "Einwirkung" auf Personen, die für die Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten zuständig sind (§ 10 Abs. 1)
- Normierung des Remonstrationsrechts (§ 11 Abs. 3)
- Der Joker kann nicht eingesetzt werden, wenn die Prüfungsleistung aufgrund einer Täuschung oder Einwirkung nicht bestanden ist (§ 12 Abs. 2 S. 2)
- Der Joker kann nur noch innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden (§ 12 Abs. 2 S. 3)
- Widersprüche sind nun schriftlich einzureichen (§ 20 Abs. 1 S. 2)