Zusatzzertifikat Wirtschaft
Ob als Anwältin in einer Wirtschaftskanzlei, als Unternehmensjurist oder als Richterin in der Wirtschaftsstrafkammer – wirtschaftswissenschaftliches Grundverständnis wird in vielen Rechtsberufen vorausgesetzt. Der interdisziplinäre Blick über den juristischen »Tellerrand« erweitert zudem den Horizont und ermöglicht neue Perspektiven für Studium und Wissenschaft.
Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften haben daher die Möglichkeit, durch erfolgreiche Teilnahme an drei Veranstaltungen nach eigener Wahl aus dem Veranstaltungsangebot das Zusatzzertifikat Wirtschaft zu erwerben.
Mit diesem Zertifikat können Sie nachweisen, dass Sie über ökonomische Kenntnisse verfügen, die auch für die "klassischen" juristischen Berufe (Richter-, Staatsanwalt-, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Verwaltung) immer wichtiger werden.
Betreut wird das Zusatzzertifikat von der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht ( Prof. Dr. Jan Oster).
In Prüfungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Alle Informationen noch einmal zusammengefasst finden Sie im Infoblatt (PDF, 708 kB).
FAQ
Welche Veranstaltungen müssen belegt werden?
Die Klausuren von drei Fächern nach Wahl aus dem Veranstaltungsangebot müssen bestanden worden sein.
Welche Veranstaltungen werden angeboten?
Im Wintersemester:
- Einführung in das Steuerrecht (2 SWS, 120 min Klausur)
- Bilanzen und Jahresabschluss (1 SWS, 60 min Klausur)
Im Sommersemester:
- Recht und Ökonomik (2 SWS, 120 min Klausur)
- Einführung in die BWL (1 SWS, 60 min Klausur)
- Einführung in die VWL (1 SWS, 60 min Klausur)
In welchem Verhältnis steht das Zertifikat zum WiSo-Schein?
Bereits mit der ersten bestandenen Klausur ist zugleich die Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Abs. 1 Nr.1 e) NJAG („WiSo-Schein“) für Pflichtfachprüfung und Studienarbeit erfüllt.
Können mehr als drei Veranstaltungen belegt werden?
Ja, dann können Sie selbst entscheiden, ob nur die drei besten Leistungen oder alle Leistungen im Zertifikat ausgewiesen werden sollen.
Kann ich Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung wiederholen?
Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Können Prüfungsleistungen, die im Rahmen der früher verbindlichen wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung erbracht worden sind für das Zusatzzertifikat angerechnet werden?
Ja, dies gilt auch für die Veranstaltungen, die inzwischen nicht mehr angeboten werden (Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Grundlagen der Unternehmensführung, Entscheidungstheorie).