Weiterführende Informationen

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Uniintern

 Zentrales Gleichstellungsbüro der Universität Osnabrück

 Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs)

 

Uniextern

 Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG

 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz

 

Gesetzliche Grundlagen

Der Gleichstellungsauftrag der Hochschulen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankert. Die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll gefördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hingewirkt werden. Die hauptamtlich beschäftigte zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Universität bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Sie ist zugleich Leiterin des Gleichstellungsbüros.
Die Fachbereiche der Universität Osnabrück können auf Vorschlag der Frauenversammlung jeweils eine*n dezentrale*n Gleichstellungsbeauftragte*n wählen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in §§ 3 Abs. 3, 42 Abs. 2 und Abs. 5 NHG sowie § 12 Abs. 5 der Grundordnung der Universität Osnabrück.