Aktuelles - Rechtswissenschaft
Abholzeiten für Bescheinigungen
Bescheinigungen und Dokumente können nach vorheriger Anforderung (spätestens am Vortag per Email an pajura@uni-osnabrueck.de) immer dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen.
Vorstellungen der einzelnen Schwerpunktbereiche und Informationsveranstaltung zur Schwerpunktausbildung und Schwerpunktprüfung
Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Vorstellungen der Schwerpunktbereiche sowie die Infoveranstaltung zu Schwerpunktausbildung und Schwerpunktprüfung in erweiterter Form präsentieren zu können. Den genauen Ablaufplan finden Sie hier (PDF, 0,93 MB).
Wir freuen uns auf Sie!
Ab sofort stellen wir auch elektronische Transcripts mit einem Verifikationscode aus, die Ihnen per Email zugesandt werden können. Dies ist ausschließlich dann möglich, wenn Sie das Transcript über Ihre uos-Emailadresse beim Prüfungsamt (pajura@uos.de) anfordern.
Universitäres Studium
Allgemeine Hinweise zu Klausuren
Ab diesem Semester (SS 2017) ist die erfolglose Teilnahme an den Abschlussklausuren nicht länger Voraussetzung für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren. Die Studierenden können also wählen, ob sie an der regulären Abschlussklausur oder an der Wiederholungsklausur teilnehmen wollen. Wir empfehlen im Hinblick auf das Erfordernis der Zwischenprüfung und des Kurssystems jedoch, die zur Verfügung stehenden Klausurmöglichkeiten frühzeitig und vollumfänglich wahrzunehmen. Beachten Sie, dass eine Anmeldung zu den jeweiligen Klausuren innerhalb der Anmeldefrist -wie gewohnt- zwingend erforderlich ist. Bei Problemen wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsamt. Eine Teilnahme an den Wiederholungsklausuren zur Notenverbesserung bleibt ausgeschlossen. Das gilt nicht für Klausuren aus den Großen Übungen, diese können derzeit zu Übungszwecken beliebig oft mitgeschrieben werden. Die Studenten des Wirtschaftsrechts (LL.B.) müssen selbstverständlich die Freiversuchsregelung beachten, wenn Sie den Freiversuch wahrnehmen wollen!!! Weitere Informationen erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.
Aus aktuellem Anlass weist das Prüfungsamt erneut darauf hin, dass eine Beurlaubung beim Studierendensekretariat innerhalb der ersten vier Semester NICHT automatisch mit einer Zwischenprüfungsfristverlängerung nach § 5 ZwPrO für die Zeit der Beurlaubung einhergeht. Eine Zwischenprüfungsfristverlängerung ist stets gesondert und unverzüglich beim Zwischenprüfungsbeauftragten zu beantragen, ansonsten endet die Zwischenprüfung – unabhängig von einer zwischenzeitlichen Beurlaubung – am regulären Fristende vier Semester nach der Ersteinschreibung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.
Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung
Aktueller Hinweis: Bei Interesse an einem Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung schreiben Sie eine Email unter Angabe des Schwerpunktbereich, in dem Sie zugelassen sind, an pajura@uni-osnabrueck.de. Die Zuhörerplatze sind begrenzt und werden nach Eingang des Antrags vergeben. Sollten Sie Interesse an bestimmten Wahlkursen haben, können Sie dies in der Email mit angeben, wir bemühen uns, das bei der Zuweisung der Zuhörer zu den einzelnen Prüfungsgruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Wir informieren Sie über die Zuteilung eines Zuhörerplatzes nachdem die Ladungen an die Kandidaten/-innen versandt wurden.
12.07. - 25.09.2026 Anmeldung zur Schwerpunktbereichsausbildung ab dem WS 2026/27
Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsausbildung ab dem WS 2026/27 hat in der Zeit vom
12.07. bis 25.09.2026
zu erfolgen.
Das Antragsformular ist bis zum 25.09.2026 per Post an das Fachbereichsprüfungsamt einzusenden. Die Abgabefrist ist nur dann gewahrt, wenn die Anmeldung nachweislich spätestens am 25.09.2026 zur Post gegeben und der Poststempel dieses Datum deutlich erkennen lässt oder bei der Poststelle der Universität (Raum 15/E26, die Öffnungszeiten sind hier einsehbar) in einem adressierten Umschlag abgegeben wird. Freistempler sind nicht zugelassen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anmeldung spätestens am 25.09.2026 bis 23:59 Uhr in den Fristbriefkasten des Prüfungsamtes vor dem Haupteingang zum Juridicum einzuwerfen. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.
Der Nachweis über die noch fehlende Zwischenprüfung kann bis zum 23.10.2026 nachgereicht werden.
Wechsel des Schwerpunktbereiches:
Bitte den entsprechenden Antrag untenstehend herunterladen, ausfüllen und innerhalb der Anmeldefrist an das Fachbereichsprüfungsamt senden.
Fragen können Sie an das Fachbereichsprüfungsamt unter der E-Mail-
Adresse pajura@uos.de richten.
FAQs zum integrierten Bachelorabschluss
Der integrierte Bachelorabschluss ist kein eigenständiger Studiengang. Es handelt sich lediglich um einen zusätzlichen Abschluss, der im Rahmen des Diplomstudiengangs Rechtswissenschaften erworben wird. Er kann auch dann erworben werden, wenn der Diplomstudiengang nicht mit der Ersten Prüfung abgeschlossen wird.
Der Bachelorabschluss hat einen Umfang von 240 ECTS.
Die klassischen juristischen Berufe (RichterIn, AnwältIn, StaatsanwältIn) können nicht ausgeübt werden. Auch eine Zulassung zum Rechtsreferendariat ist nicht möglich. Sie können aber in zahlreichen juristischen Berufen arbeiten, zB in der Personalverwaltung, in der Sachbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, als AssistentIn in Anwalts- oder Steuerberatungskanzleien, in Rechtsabteilungen von Unternehmen, in Versicherungen etc.
Ein Masterstudium ist grundsätzlich möglich, sofern die Bedingungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind.
Sie können einen integrierten Bachleorabschluss beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung gem. § 4 NJAG erfüllt und
- die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Osnabrück erfolgreich abgelegt und
- Sie waren ab dem 01.10.2024 oder später im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück im ersten oder einem höheren Fachsemester immatrikuliert und haben Ihren Prüfungsanspruch nicht vor dem 01.10.2024 verloren und
- Sie haben die Verleihung des Grades „Diplomjurist“ noch nicht beantragt.
Die Zulassungsreife für die Erste Prüfung muss nach den jeweils aktuell gültigen Voraussetzungen gegeben sein, die Sie dem Modulhandbuch entnehmen können. Wenn Sie sich in einem höheren Fachsemester befinden, können ggfs. Leistungen aus dem Kurssystem nachzuholen sein. Auch, wenn Sie das Kurssystem abgeschlossen haben, kann es sein, dass durch den Wechsel von Prüfungsinhalten einzelne Leistungen nach dem aktuellen Modulhandbuch noch erbracht werden müssen. Dies betrifft insbesondere Studierende, die sich in einem höheren als dem 18. Fachsemester befinden. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Schein nur einbringen können, wenn Sie diesen mit einer (benoteten) Prüfung abgeschlossen haben.
Der Abschluss wird auch rückwirkend verliehen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Zulassungsvoraussetzungen zur Pflichtfachprüfung und bestandene Schwerpunktprüfung in Osnabrück) und am 01.10.2024 (oder später) am Fachbereich Rechtswissenschaften im Diplomstudiengang bei bestehendem Prüfungsanspruch eingeschrieben waren. Es kommt nicht darauf an, wann Sie Ihr Studium begonnen haben.
Wenn Ihr Prüfungsanspruch noch nicht endgültig erloschen ist, haben Sie die Möglichkeit, sich erneut zu immatrikulieren und die og Voraussetzungen herzustellen.
Das ist leider nicht möglich. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann nur abgelegt werden, wenn Sie noch über einen Prüfungsanspruch für die Pflichtfachprüfung verfügen. Bevor Sie sich zu Ihrem letzten Versuch für die Pflichtfachprüfung melden, sollten Sie also Ihre Schwerpunktbereichsprüfung ablegen, um den integrierten Bachelorabschluss erwerben zu können.
Die Schwerpunktbereichsprüfung muss in Osnabrück abgeschlossen worden sein. Wenn Sie an einer anderen Universität die Schwerpunktprüfung bereits bestanden haben, können Sie diese nicht ein zweites Mal ablegen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung müssen nicht an unserer Universität erbracht worden sein. Wenn Sie gleichwertige Leistungen erbracht haben, können Sie sich diese bei einem Studienortwechsel anrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass in Osnabrück der Abschluss des Kurssystem Voraussetzung ist, um die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 NJAG zu erfüllen. Fehlende Leistungen können nachgeholt werden, solange der Prüfungsanspruch nicht erloschen ist.
Die Note der Bachelorprüfung ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aller erbrachten Prüfungsleistungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der für die Leistungen vergebenen Punktwerte. Für die Bildung des Gesamtergebnisses werden die Punktwerte der einzelnen Prüfungsleistungen mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren multipliziert, sodann werden die gewichteten Punktwerte addiert. Die so ermittelte Summe ist durch die Summe der für die Prüfungen vergebenen Gewichtungsfaktoren zu teilen. Die Schwerpunktprüfung hat somit ein stärkeres Gewicht für die Abschlussnote als die Klausuren aus dem Kurssystem.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der StudPrO.
Die Bachelorzeugnisse können ab sofort mit diesem Formular (PDF, 127 kB) beantragt werden. Dem Antrag sind Nachweise über die nach § 4 NJAG abzuleistenden Praktika beizufügen. Ihren Antrag sowie die Nachweise reichen Sie bitte in einfacher Ausführung beim Prüfungsamt ein. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie alle für den Bachleorabschluss erforderlichen Leistungen erbracht haben und ob diese in Ihrem Prüfungskonto eingetragen sind. Fehlende Nachweise (zB juristisches Seminar) reichen Sie bitte mit Ihrem Antrag ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Bachelorabschluss nur beantragen können, wenn Sie noch keinen Antrag auf Ausstellung einer Diplomurkunde nach § 7 StudPrO, § 3 Diplomordnung gestellt haben.
Die Ausstellung der Abschlussunterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden Sie informieren, sobald die Unterlagen abholbereit sind.
Pflichtfachprüfung
Anmeldung
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Pflichtfachprüfung in erster Linie die Hinweise und Meldungen des Landesjustizprüfungsamts, vor allem zur Meldung zur Pflichtfachprüfung.
Um den Studierenden die Meldung zur Pflichtfachprüfung zu erleichtern, stellt das Prüfungsamt Ihnen zur Vorlage beim LJPA gerne einen Gesamtnachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen aus. Dieser ist per Email an pajura@uni-osnabrueck.de zu beantragen und kann dienstags & donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung erst im Meldesemester ausgestellt werden kann und nicht beliebig im Voraus.
Hinweise des LJPA
Bitte beachten Sie die Termine der Pflichtfachprüfung für das Jahr 2026:
Zulassung von Zuhörern zu mündlichen Prüfungen
Das LJPA wird im Prüfungsdurchgang Juni 2026/Juli 2026 weiter Studentinnen und Studenten als Zuhörende zur mündlichen Prüfung zulassen. Dies gilt jedoch ausschließlich für Kandidatinnen und Kandidaten, deren mündliche Prüfung im Durchgang September 2026 / Oktober 2026 stattfinden wird. Zudem ist die Zuhörerzahl weiter auf vier Personen pro Prüfungssaal begrenzt.
Die mündlichen Prüfungen beginnen am 04.06.2026 und enden am 17.07.2026.
Wir möchten Sie - nicht zuletzt im Hinblick auf den geänderten § 5a DRiG und den potentiellen Pflichtfachstoff - auf den neuen Dokumentarfilm "Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht" hinweisen.
Den Film finden Sie hier.