Aktuelles - Rechtswissenschaft
Abholzeiten für Bescheinigungen
Bescheinigungen und Dokumente können nach vorheriger Anforderung (spätestens am Vortag per Email an pajura@uni-osnabrueck.de) immer dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen.
Universitäres Studium
Allgemeine Hinweise zu Klausuren
Ab diesem Semester (SS 2017) ist die erfolglose Teilnahme an den Abschlussklausuren nicht länger Voraussetzung für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren. Die Studierenden können also wählen, ob sie an der regulären Abschlussklausur oder an der Wiederholungsklausur teilnehmen wollen. Wir empfehlen im Hinblick auf das Erfordernis der Zwischenprüfung und des Kurssystems jedoch, die zur Verfügung stehenden Klausurmöglichkeiten frühzeitig und vollumfänglich wahrzunehmen. Beachten Sie, dass eine Anmeldung zu den jeweiligen Klausuren innerhalb der Anmeldefrist -wie gewohnt- zwingend erforderlich ist. Bei Problemen wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsamt. Eine Teilnahme an den Wiederholungsklausuren zur Notenverbesserung bleibt ausgeschlossen. Das gilt nicht für Klausuren aus den Großen Übungen, diese können derzeit zu Übungszwecken beliebig oft mitgeschrieben werden. Die Studenten des Wirtschaftsrechts (LL.B.) müssen selbstverständlich die Freiversuchsregelung beachten, wenn Sie den Freiversuch wahrnehmen wollen!!! Weitere Informationen erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.
Aus aktuellem Anlass weist das Prüfungsamt erneut darauf hin, dass eine Beurlaubung beim Studierendensekretariat innerhalb der ersten vier Semester NICHT automatisch mit einer Zwischenprüfungsfristverlängerung nach § 5 ZwPrO für die Zeit der Beurlaubung einhergeht. Eine Zwischenprüfungsfristverlängerung ist stets gesondert und unverzüglich beim Zwischenprüfungsbeauftragten zu beantragen, ansonsten endet die Zwischenprüfung – unabhängig von einer zwischenzeitlichen Beurlaubung – am regulären Fristende vier Semester nach der Ersteinschreibung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.
Vorstellung der Schwerpunktbereiche und Infoveranstaltung zu SP-Ausbildung und SP-Prüfung
Info-Veranstaltungen zur Schwerpunktbereichsausbildung
ab dem Wintersemester 2025/26
Di., 27.05.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 1 (Schulte-Nölke/Segger-Piening) |
Di., 03.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 5 (Groß) |
Mi., 04.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 6 (Lampert) |
Di., 10.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 4 (Busch) |
Mi., 11.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 7 (Krack) |
Di., 17.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 2 (Leuschner) |
Di., 24.06.2025 18 – 19 Uhr, Cafeteria im Juridicum | Einzelvorstellung SP 3 (McGuire) |
Di., 01.07.2025 12 – 14 Uhr, 44/E03 | Abschlussveranstaltung Vorstellung OsnaRep Informationen zu SP-Ausbildung und SP-Prüfung durch das FPA |
14.07. - 26.09.2025 Anmeldung zur Schwerpunktbereichsausbildung ab dem WS 2025/26
Das Antragsformular ist bis zum 26.09.2025 per Post an das Fachbereichsprüfungsamt einzusenden. Die Abgabefrist ist nur dann gewahrt, wenn die Anmeldung nachweislich spätestens am 26.09.2025 zur Post gegeben und der Poststempel dieses Datum deutlich erkennen lässt oder bei der Poststelle der Universität (Raum 15/E26, Öffnungszeiten) in einem adressierten Umschlag abgegeben wird. Freistempler sind nicht zugelassen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anmeldung spätestens am 26.09.2025 bis 23:59 Uhr in den Fristbriefkasten des Prüfungsamtes vor dem Haupteingang zum Juridicum einzuwerfen. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.
Der Nachweis über die noch fehlende Zwischenprüfung kann bis zum 24.10.2025 nachgereicht werden.
Wechsel des Schwerpunktbereiches:
Antrag auf der Homepage des Fachbereichsprüfungsamts herunterladen, ausfüllen und innerhalb der Anmeldefrist an das Fachbereichs-prüfungsamt senden.
Fragen können Sie an das Fachbereichsprüfungsamt unter der E-Mail-Adresse pajura@uos.de richten.
Fachbereichsprüfungsamt 16.06.2025
Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung
Aktueller Hinweis: Bei Interesse an einem Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung schreiben Sie eine Email unter Angabe des Schwerpunktbereich, in dem Sie zugelassen sind, an pajura@uni-osnabrueck.de. Die Zuhörerplatze sind begrenzt und werden nach Eingang des Antrags vergeben. Sollten Sie Interesse an bestimmten Wahlkursen haben, können Sie dies in der Email mit angeben, wir bemühen uns, das bei der Zuweisung der Zuhörer zu den einzelnen Prüfungsgruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Wir informieren Sie über die Zuteilung eines Zuhörerplatzes nachdem die Ladungen an die Kandidaten/-innen versandt wurden.
Pflichtfachprüfung
Anmeldung
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Pflichtfachprüfung in erster Linie die Hinweise und Meldungen des Landesjustizprüfungsamts, vor allem zur Meldung zur Pflichtfachprüfung.
Um den Studierenden die Meldung zur Pflichtfachprüfung zu erleichtern, stellt das Prüfungsamt Ihnen zur Vorlage beim LJPA gerne einen Gesamtnachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen aus. Dieser ist per Email an pajura@uni-osnabrueck.de zu beantragen und kann montags & donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung erst im Meldesemester ausgestellt werden kann und nicht beliebig im Voraus.
Hinweise des LJPA
Bitte beachten Sie die Termine der Pflichtfachprüfung für das Jahr 2025:
https://justizportal.niedersachsen.de/download/130241/Terminplan_2025_-_Neurecht_-_barrierefrei.pdf
Zulassung von Zuhörern zu mündlichen Prüfungen
Das LJPA wird im Prüfungsdurchgang Juni 2025 / Juli 2025 weiter Studentinnen und Studenten als Zuhörer zur mündlichen Prüfung zulassen. Dies gilt jedoch ausschließlich für Kandidatinnen und Kandidaten, deren mündliche Prüfung im Durchgang August / September 2025 stattfinden wird. Zudem ist die Zuhörerzahl weiter auf vier Personen pro Prüfungssaal begrenzt. Die mündlichen Prüfungen beginnen am 03.06.2025 und enden am 26.06.2025.
Wir möchten Sie - nicht zuletzt im Hinblick auf den geänderten § 5a DRiG und den potentiellen Pflichtfachstoff - auf den neuen Dokumentarfilm "Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht" hinweisen.
Den Film finden Sie hier.