Aktuelles - Rechtswissenschaft

Abholzeiten für Bescheinigungen

Bescheinigungen und Dokumente können nach vorheriger Anforderung (spätestens am Vortag per Email an  pajura@uni-osnabrueck.de) immer dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Sie können auch eine/n Vertreter/-in entsprechend bevollmächtigen. 

Universitäres Studium

Allgemeine Hinweise zu Klausuren

Ab diesem Semester (SS 2017) ist die erfolglose Teilnahme an den Abschlussklausuren nicht länger Voraussetzung für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren. Die Studierenden können also wählen, ob sie an der regulären Abschlussklausur oder an der Wiederholungsklausur teilnehmen wollen. Wir empfehlen im Hinblick auf das Erfordernis der Zwischenprüfung und des Kurssystems jedoch, die zur Verfügung stehenden Klausurmöglichkeiten frühzeitig und vollumfänglich wahrzunehmen. Beachten Sie, dass eine Anmeldung zu den jeweiligen Klausuren innerhalb der Anmeldefrist -wie gewohnt- zwingend erforderlich ist. Bei Problemen wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsamt. Eine Teilnahme an den Wiederholungsklausuren zur Notenverbesserung bleibt ausgeschlossen. Das gilt nicht für Klausuren aus den Großen Übungen, diese können derzeit zu Übungszwecken beliebig oft mitgeschrieben werden. Die Studenten des Wirtschaftsrechts (LL.B.) müssen selbstverständlich die Freiversuchsregelung beachten, wenn Sie den Freiversuch wahrnehmen wollen!!! Weitere Informationen erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.

Aus aktuellem Anlass weist das Prüfungsamt erneut darauf hin, dass eine Beurlaubung beim Studierendensekretariat innerhalb der ersten vier Semester NICHT automatisch mit einer Zwischenprüfungsfristverlängerung nach § 5 ZwPrO für die Zeit der Beurlaubung einhergeht. Eine Zwischenprüfungsfristverlängerung ist stets gesondert und unverzüglich beim Zwischenprüfungsbeauftragten zu beantragen, ansonsten endet die Zwischenprüfung – unabhängig von einer zwischenzeitlichen Beurlaubung – am regulären Fristende vier Semester nach der Ersteinschreibung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

11.08. - 25.08.2025 Anmeldung zur Mündlichen Schwerpunktprüfung (Termin 4) 2025

In der Zeit vom

11.08. bis 25.08.2025

ist die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in der Schwerpunktbereichsausbildung für den 4. Termin 2025 möglich. Die mündliche Prüfung wird dann voraussichtlich in der Zeit vom 22.09. bis 24.10.2025 stattfinden.

Zulassungsvoraussetzung: Seit mindestens zwei Semestern im Schwerpunktbereich zugelassen und 16 SWS im Schwerpunkt gegehört.

Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Fachbereichsprüfungsamts herunterzuladen und bis zum 25.08.2025 in dreifacher Ausführung per Post einzusenden. Die Abgabefrist ist nur dann gewahrt, wenn die Anmeldung spätestens am 25.08.2025 zur Post gegeben und der Poststempel dieses Datum deutlich erkennen lässt oder bei der Poststelle der Universität (Raum 15/E26, die Öffnungszeiten sind hier einsehbar:

www.uni-osnabrueck.de/universitaet/organisation/
zentraleverwaltung/akademische-angelegenheiten/kontakt/) in einem adressierten Umschlag abgegeben wird. Freistempler sind nicht zugelassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anmeldung bis zum 25.08.2025 bis 23:59 Uhr in den Fristbriefkasten des Prüfungsamtes vor dem Haupteingang zum Juridicum einzuwerfen.

Fragen können Sie per E-Mail an das Fachbereichsprüfungsamt unter  pajura@uos.de richten.

14.07. - 26.09.2025 Anmeldung zur Schwerpunktbereichsausbildung ab dem WS 2025/26

Das Antragsformular ist bis zum 26.09.2025 per Post an das Fachbereichsprüfungsamt einzusenden. Die Abgabefrist ist nur dann gewahrt, wenn die Anmeldung nachweislich spätestens am 26.09.2025 zur Post gegeben und der Poststempel dieses Datum deutlich erkennen lässt oder bei der Poststelle der Universität (Raum 15/E26,  Öffnungszeiten) in einem adressierten Umschlag abgegeben wird. Freistempler sind nicht zugelassen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anmeldung spätestens am 26.09.2025 bis 23:59 Uhr in den Fristbriefkasten des Prüfungsamtes vor dem Haupteingang zum Juridicum einzuwerfen. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.

Der Nachweis über die noch fehlende Zwischenprüfung kann bis zum 24.10.2025 nachgereicht werden.

 

Wechsel des Schwerpunktbereiches:

Antrag auf der Homepage des Fachbereichsprüfungsamts herunterladen, ausfüllen und innerhalb der Anmeldefrist an das Fachbereichs-prüfungsamt senden.

 

Fragen können Sie an das Fachbereichsprüfungsamt unter der E-Mail-Adresse  pajura@uos.de richten.

Fachbereichsprüfungsamt                                                 16.06.2025
 

Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung

Aktueller Hinweis: Bei Interesse an einem Zuhörerplatz in einer mündlichen Schwerpunktprüfung schreiben Sie eine Email unter Angabe des Schwerpunktbereich, in dem Sie zugelassen sind, an   pajura@uni-osnabrueck.de. Die Zuhörerplatze sind begrenzt und werden nach Eingang des Antrags vergeben. Sollten Sie Interesse an bestimmten Wahlkursen haben, können Sie dies in der Email mit angeben, wir bemühen uns, das bei der Zuweisung der Zuhörer zu den einzelnen Prüfungsgruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Wir informieren Sie über die Zuteilung eines Zuhörerplatzes nachdem die Ladungen an die Kandidaten/-innen versandt wurden.

FAQs zum integrierten Bachelorabschluss

Der integrierte Bachelorabschluss ist kein eigenständiger Studiengang. Es handelt sich lediglich um einen zusätzlichen Abschluss, der im Rahmen des Diplomstudiengangs Rechtswissenschaften erworben wird. Er kann auch dann erworben werden, wenn der Diplomstudiengang nicht mit der Ersten Prüfung abgeschlossen wird.

Der Bachelorabschluss hat einen Umfang von 240 ECTS.

Die klassischen juristischen Berufe (RichterIn, AnwältIn, StaatsanwältIn) können nicht ausgeübt werden. Auch eine Zulassung zum Rechtsreferendariat ist nicht möglich. Sie können aber in zahlreichen juristischen Berufen arbeiten, zB in der Personalverwaltung, in der Sachbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, als AssistentIn in Anwalts- oder Steuerberatungskanzleien, in Rechtsabteilungen von Unternehmen, in Versicherungen etc.

Ein Masterstudium ist grundsätzlich möglich, sofern die Bedingungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind.

Wenn das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir unter folgenden Voraussetzungen den integrierten Bachelorabschluss verleihen:

  • Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung gem. § 4 NJAG erfüllt und
  • die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Osnabrück erfolgreich abgelegt und
  • Sie waren ab dem 01.10.2024 oder später im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück im ersten oder einem höheren Fachsemester immatrikuliert und haben Ihren Prüfungsanspruch nicht vor dem 01.10.2024 verloren und
  • Sie haben die Verleihung des Grades „Diplomjurist“ noch nicht beantragt.

Der Abschluss wird auch rückwirkend verliehen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Zulassungsvoraussetzungen zur Pflichtfachprüfung und bestandene Schwerpunktprüfung in Osnabrück) und am 01.10.2024 (oder später) am Fachbereich Rechtswissenschaften im Diplomstudiengang bei bestehendem Prüfungsanspruch eingeschrieben waren. Es kommt nicht darauf an, wann Sie Ihr Studium begonnen haben.

Wenn Ihr Prüfungsanspruch noch nicht endgültig erloschen ist, haben Sie die Möglichkeit, sich erneut zu immatrikulieren und die og Voraussetzungen herzustellen.

Das ist leider nicht möglich. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann nur abgelegt werden, wenn Sie noch über einen Prüfungsanspruch für die Pflichtfachprüfung verfügen. Bevor Sie sich zu Ihrem letzten Versuch für die Pflichtfachprüfung melden, sollten Sie also Ihre Schwerpunktbereichsprüfung ablegen, um den integrierten Bachelorabschluss erwerben zu können.

Die Schwerpunktbereichsprüfung muss in Osnabrück abgeschlossen worden sein. Wenn Sie an einer anderen Universität die Schwerpunktprüfung bereits bestanden haben, können Sie diese nicht ein zweites Mal ablegen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung müssen nicht an unserer Universität erbracht worden sein. Wenn Sie gleichwertige Leistungen erbracht haben, können Sie sich diese bei einem Studienortwechsel anrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass in Osnabrück der Abschluss des Kurssystem Voraussetzung ist, um die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 NJAG zu erfüllen. Fehlende Leistungen können nachgeholt werden, solange der Prüfungsanspruch nicht erloschen ist.

Die Note der Bachelorprüfung ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aller erbrachten Prüfungsleistungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der für die Leistungen vergebenen Punktwerte. Für die Bildung des Gesamtergebnisses werden die Punktwerte der einzelnen Prüfungsleistungen mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren multipliziert, sodann werden die gewichteten Punktwerte addiert. Die so ermittelte Summe ist durch die Summe der für die Prüfungen vergebenen Gewichtungsfaktoren zu teilen. Die Schwerpunktprüfung hat somit ein stärkeres Gewicht für die Abschlussnote als die Klausuren aus dem Kurssystem.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der StudPrO, die wir nach Inkrafttreten auf der Homepage des Prüfungsamts veröffentlichen.

Die Bachelorzeugnisse können erst ausgestellt werden, wenn das Akkreditierungsverfahren, das von den 3 niedersächsischen juristischen Fakultäten gemeinsam betrieben wird, abgeschlossen ist.

Wir arbeiten intensiv daran, diesen Prozess so schnell wie möglich abzuschließen, und bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Pflichtfachprüfung

Anmeldung

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Pflichtfachprüfung in erster Linie die Hinweise und Meldungen   des Landesjustizprüfungsamts, vor allem zur Meldung zur Pflichtfachprüfung.

Um den Studierenden die Meldung zur Pflichtfachprüfung zu erleichtern, stellt das Prüfungsamt Ihnen zur Vorlage beim LJPA gerne einen Gesamtnachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen aus. Dieser ist per Email an   pajura@uni-osnabrueck.de zu beantragen und kann montags & donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr in Raum 22/129 gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung erst im Meldesemester ausgestellt werden kann und nicht beliebig im Voraus.

Hinweise des LJPA

Bitte beachten Sie die Termine der Pflichtfachprüfung für das Jahr 2025:

 https://justizportal.niedersachsen.de/download/130241/Terminplan_2025_-_Neurecht_-_barrierefrei.pdf 

Zulassung von Zuhörern zu mündlichen Prüfungen

Das LJPA wird im Prüfungsdurchgang September 2025 / Oktober 2025 weiter Studentinnen und Studenten als Zuhörer zur mündlichen Prüfung zulassen. Dies gilt jedoch ausschließlich für Kandidatinnen und Kandidaten, deren mündliche Prüfung im Durchgang Dezember 2025 / Januar 2026 stattfinden wird. Zudem ist die Zuhörerzahl weiter auf vier Personen pro Prüfungssaal begrenzt.
Die mündlichen Prüfungen beginnen am 01.09.2025 und enden am 17.10.2025

Wir möchten Sie - nicht zuletzt im Hinblick auf den geänderten § 5a DRiG und den potentiellen Pflichtfachstoff - auf den neuen Dokumentarfilm "Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht" hinweisen. 

Den Film finden Sie  hier.