Bewerbung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung um einen FFA-Platz.

Die Bewerbung besteht aus zwei Schritten: Dem Antrag auf Zulassung (Bewerbungsformular) und dem Nachweis über das erforderliche Sprachniveau in der jeweiligen Sprache.

Hinweise zur Platzvergabe

Zum Verständnis: Sobald Ihre FFA-Bewerbung bei uns eingegangen ist und Sie entweder den Eingangssprachtest bestanden haben oder uns einen alternativen Sprachtest vorlegen können, haben Sie sich automatisch zur Teilnahme am FFA-Programm qualifiziert. Sie haben damit alle Voraussetzungen erfüllt und bekommen von uns eine E-Mail zugesendet, in der wir Ihnen Ihre Zulassung zur Teilnahme am FFA-Programm mitteilen. Diese E-Mail muss von Ihnen bestätigt werden. Erst nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail kann Ihr FFA-Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Hinweis: Je eher Sie den Eingangssprachtest ablegen und bestehen beziehungsweise uns einen alternativen Sprachtest zusenden, desto höher ist die Chance auf Zulassung zur Teilnahme am FFA-Programm, da wir die Plätze nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Wie bereits erwähnt liegt die Obergrenze bei 50 Teilnehmern pro FFA-Kurs.

  • Studienanfänger und Studienortwechsler müssen sich spätestens bis zu Beginn der ersten Vorlesungswoche der FFA um Zulassung bewerben.
    Dies kann entweder im Rahmen der Bewerbung zum Studiengang Rechtswissenschaften/ Wirtschaftsrecht (LL.B.) erfolgen oder nach dem Abschluss des Online-Bewerbungsverfahrens (Frist: 15. Juli) durch das Übersenden des Bewerbungsformulars an die FFA-Koordination.
  • Studierende der Universität Osnabrück müssen sich spätestens bis zu Beginn der ersten Vorlesungswoche mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben.
  • Bitte geben Sie einen Erst- und Zweitwunsch an, für alle FFA Kurse gibt es eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.

Bewerbungsformular

Hier können Sie das  Bewerbungsformular (PDF, 95 kB) downloaden.

Wichtige Information für Studienbeginner

Sie müssen uns das Bewerbungsformular nur zusenden, wenn Sie bereits an der Universität immatrikuliert sind, Sie Studienanfänger oder Studienortwechsler sind und sich nicht zusätzlich über das Online-Bewerbungsverfahren im Rahmen der Bewerbung zum Studiengang Rechtswissenschaften für die FFA beworben haben oder, wenn Sie Studienanfänger oder Studienortwechsler sind und sich zwar über das oben genannte Online-Bewerbungsverfahren zusätzlich für die FFA beworben haben, uns aber einen alternativen Sprachtest zuschicken möchten, um damit den Eingangssprachtest zu umgehen.

Alle Studierende, die an dem FFA-Programm teilnehmen wollen, müssen einen Sprachnachweis abliefern.

FFA-Englisch US und FFA-Englisch UK

  • Es muss mindestens ein B2.2 -Sprachniveau vorgewiesen werden.

FFA-Französisch und FFA-Spanisch

  • Für die FFA-Programme in Spanisch und Französisch ist ein B2.1-Sprachniveau erforderlich.

Eingangssprachteste

  • Dies kann durch einen bereits abgelegten  Sprachtest geschehen (nicht älter als 2 Jahre) oder
  • Falls Sie keinen Sprachtest abgelegt haben, können Sie an unserem FFA-Eingangssprachtest teilnehmen.

 

Teilnahme an dem Eingangssprachtest der FFA:
  • Eine Anmeldung zum Eingangssprachtest ist erforderlich.
  • Sie können sich per  E-Mail bei der FFA Koordination (mit Nennung des FFA Programmes und zweier Wunschtermine) anmelden.
  • An jedem Termin können maximal 25 Bewerber teilnehmen.

 

Nachweis durch abgelegten Sprachtest

Falls Sie bereits einen Sprachtest abgelegt haben, sind die Leistungsgrenzen wie folgt bestimmt:

  • TOEFL iBT 80 Punkte
  • TOEFL ITP 600 Punkte
  • IELTS 6.0
  • Cambridge Language Assessment 170 Punkte
  • Ist Ihr Sprachtest dort nicht aufgeführt, wenden Sie sich an die FFA Koordination.
  • Schulnoten oder Abiturleistungen werden aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit des Sprachniveaus nicht anerkannt.

Besonderheiten für die FFA-Programme Polnisch und Chinesisch

Bitte beachten Sie, dass in den Sprachen Polnisch und Chinesisch der Eingangssprachtest in der Regel nur stattfinden kann, wenn sich etwa fünf Bewerber hierfür angemeldet haben.

  • Für die Teilnahme an der FFA-Chinesisch ist ein HSK-2-Sprachniveau erforderlich.
  • Falls Sie sich für das FFA-Programm Polnisch oder Chinesisch interessieren, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an  ffajura@uni-osnabrueck.de und wir erklären Ihnen den Ablauf.
  • Bei ausreichender Teilnehmerzahl findet der Eingangssprachtest voraussichtlich in der Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen des entsprechenden Wintersemesters statt.