Krankmeldung
I. Klausuren/Hausarbeiten/mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht
Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich
schriftlich (per Email an pajura@uos.de) mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Unverzüglich bedeutet in der Regel noch am Tag der Prüfung.
Für die Glaubhaftmachung nutzen Sie bitte das untenstehende Formular zur Prüfungsunfähigkeit und lassen es von einem Arzt/einer Ärztin ausfüllen. Alternativ können Sie auch ein ärztliches Attest (mit ICD-10-Code) vorlegen. Ergänzen Sie in jedem Fall noch folgende Angaben auf dem Attest bzw. fügen Sie diese dem Attest bei: Name, Matrikelnummer, Studiengang, Name und Datum der Prüfungen, von denen Sie zurücktreten möchten. ACHTUNG: Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne nähere Angaben genügen nicht!
Ein amtsärztliches Attest ist vorzulegen, wenn von derselben Prüfung das dritte Mal in Folge zurückgetreten wird.
Der Nachweis über die Rücktrittsgründe ist spätestes 14 Tage nach dem Prüfungstermin vorzulegen (diese Frist gilt nur für die Nachreichung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, der Rücktritt muss unverzüglich angezeigt werden).
Sollten Sie während einer Klausur oder mündlichen Prüfung erkranken, teilen Sie dies dem Aufsichtspersonal/der prüfenden Person mit und melden sich unverzüglich beim Prüfungsamt.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist nicht möglich. Ein Rücktritt ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich.
Haben Sie einen Prüfungsversuch unternommen, ist ein anschließender Rücktritt nur möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit für Sie nicht erkennbar war und auch die fehlende Erkennbarkeit durch ärztliches Attest bestätigt wird.
II. Abschlussprüfung (Studienarbeit / Mündliche Schwerpunktprüfung)
Bei einer Prüfung des Schwerpunkts ist eine unverzügliche Krankmeldung unter Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich.
III. Zwischenprüfung
Gründe für eine Zwischenprüfungsfristverschiebung sind unverzüglich im Prüfungsamt anzuzeigen. Bei krankheitsbedingten Fristverschiebungen ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Beachten Sie, dass Fristverschiebungen grundsätzlich nicht rückwirkend für bereits vergangene Semester oder Prüfungen, an denen Sie teilgenommen haben, gewährt werden können.
Melden Sie sich bei möglichen Problemen mit der Zwischenprüfung umgehend zu einer Beratung im Prüfungsamt.