Krankmeldung

I. Klausuren/Hausarbeiten/ mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht

Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Hierzu lassen Sie bitte das untenstehende Formular zur Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt/einer Ärztin ausfüllen und reichen es unverzüglich, spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage nach der Prüfung, im Prüfungsamt ein. Hilfsweise können Sie auch ein normales Formular einer ärztlichen Krankschreibung (inkl. ICD-10-Code), eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung genügt nicht) einreichen, in diesem Fall müssen Sie allerdings zwingend mit angeben, von welcher Prüfung Sie konkret zurücktreten möchten.

Der Rücktritt von einer Klausur, für die Ihnen ein Freiversuch nach § 14 LLB-PO zusteht, ist regelmäßig nur mit amtsärztlichem Attest möglich!

II. Abschlussprüfung (Studienarbeit / Mündliche Schwerpunktprüfung)

Bei einer Prüfung des Schwerpunkts ist eine unverzügliche Krankmeldung unter Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich.

III. Zwischenprüfung

Gründe für eine Zwischenprüfungsfristverschiebung sind unverzüglich im Prüfungsamt anzuzeigen. Bei krankheitsbedingten Fristverschiebungen ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Beachten Sie, dass Fristverschiebungen grundsätzlich nicht rückwirkend für bereits vergangene Semester oder Prüfungen,  an denen Sie teilgenommen haben, gewährt werden können.
Melden Sie sich bei möglichen Problemen mit der Zwischenprüfung umgehend zu einer Beratung im Prüfungsamt.