Promotion
Betreuung von Promotionen
Die für die Promotion angefertigte Dissertation ist als selbstständige wissenschaftliche Leistung die Krönung des universitären Studiums. Voraussetzungen für die Annahme als DoktorandIn und Verfahren der Promotion sind in der Promotionsordnung des Fachbereichs geregelt. Bitte machen Sie sich mit dieser vertraut, wenn Sie eine Promotion erwägen. Betreut werden Promotionen aus den Forschungsgebieten von Prof. Dr. Segger-Piening, insbesondere: Bürgerliches Recht und Schuldvertragsrecht (gerne auch Bauvertragsrecht), Internationales Privat- und Prozessrecht, Digitaler Binnenmarkt, Europäisches Privatrecht, Zivilprozessrecht, jeweils gerne mit rechtsvergleichenden und/oder rechtsökonomischen Bezügen.
Eine sogenannte externe Promotion ist unter Umständen auch möglich.
Bei Interesse bewerben Sie sich gerne auch elektronisch mit Lebenslauf, Zeugnissen und einem Anschreiben mit Ihren Themenvorstellungen. Ein Exposé ist nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft.