Verfassungsrechtlicher Moot Court

Der Verfassungsrechtliche Moot Court ist ein Wettbewerb zwischen studentischen Teams, bei dem die Teilnehmer in einer simulierten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeneinander plädieren. Gegenstand dieser Verhandlung ist ein Fall, der zumeist aktuelle verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und der am Beginn des Sommersemesters ausgegeben wird. Innerhalb von 4-6 Wochen erarbeiten sich die Teams den Fall in Form mündlicher Plädoyers, die sie für beide Seiten des Rechtsstreits vorbereiten. Am eigentlichen Moot-Court-Tag treten dann die Teams vor verschiedenen Richterbänken gegeneinander an, die aus Berufsrichtern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern zusammengesetzt sind. Die Richter/innen vergeben in den Vorrunden Punkte für juristische Argumentation und Darstellung; die beiden punktbesten Teams treten im Finale gegeneinander an. Neben dem Siegerteam wird der beste Redner/die beste Rednerin gekürt. Gewinner sind alle, den Siegern winken juristische Praktika, die der Veranstalter eingeworben hat.

Teilnehmen können alle Studierenden der Fakultät, die sich im Sommersemester im 2. und 4. Fachsemester befinden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Es gibt viele Gründe, warum sich die Mühe und der Arbeitseinsatz lohnen: Wer am Verfassungsrechtlichen Moot Court teilnimmt, setzt sich intensiv mit einem aktuellen juristischen Thema auseinander. Dabei wird auch die Fähigkeit trainiert, tatsächliche Sachverhalte und rechtliche Fragen von verschiedenen Seiten zu beleuchten und als Parteivertreter die einem günstigen Argumente in den Vordergrund zu rücken. Bei Erarbeitung der Plädoyers lernen die Teilnehmer, juristische Argumente taktisch und rhetorisch geschickt darzustellen. All dies sind Fähigkeiten, die für nahezu jeden juristischen Beruf benötigt werden – der Verfassungsrechtliche Moot Court ist also eine sehr praxisorientierte Veranstaltung.

Zusätzlich gibt es zur Vorbereitung auf den Moot Court einen Rhetorikkurs. Für die Teilnahme an diesem und der mündlichen Verhandlung wird ein Schlüsselqualifikationsschein ausgestellt.

Für Studierende, die später eventuell an einem der internationalen Moot Courts teilnehmen möchten, bietet sich eine hervorragende Möglichkeit, sich mit der „anwaltlichen“ Arbeitstechnik schon am Anfang des 4. Semesters vertraut zu machen.

Die Teilnahme am Verfassungsrechtlichen Moot Court fordert und fördert die Fähigkeit zur Teamarbeit und – so das einhellige Urteil aller bisher Beteiligten – macht schlicht und einfach Spaß.

Ja, warum eigentlich nicht?

  1. Allgemeines
    Der Verfassungsrechtliche Moot Court findet jeweils im Sommersemester für die Studierenden des 2. und 4. Fachsemesters Rechtswissenschaft. Er wird in den Räumen der Juristischen Fakultät veranstaltet von Prof. Dr. Oliver Dörr.
    Für Teilnehmer, die sich entsprechend dem Regelwerk am Wettbewerb beteiligen, bietet sich die Gelegenheit, einen „Schlüsselqualifikationsschein“ gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1f) NJAG 2009 zu erwerben.
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Teilnehmen können alle Studierenden des 3. (4.) Fachsemesters (Bachelor und Diplom), die an der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück immatrikuliert sind. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter können in Ausnahmefällen auch andere Teilnehmer/innen zugelassen werden.
  3. Vorbesprechung und Anmeldung
    3.1  Der zu bearbeitende Fall wird sechs bis acht Wochen vor dem Moot Court ausgegeben.
    3.2  Es wird eine Anmeldefrist gesetzt, die nicht später als zwei Wochen vor dem Wettbewerb endet. Nachträgliche Anmeldungen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter zugelassen werden.
    3.3  Die Teilnehmer/innen schließen sich zur Anmeldung zu Mannschaften von 4 Personen zusammen. Einzelanmeldungen sind möglich, der Veranstalter wird sich um ein „Teambuilding“ bemühen. Nach Rücksprache können ausnahmsweise auch Teams mit drei oder fünf Mitgliedern teilnehmen.
    3.4  Das freiwillige Ausscheiden vom Wettbewerb ist grundsätzlich jederzeit möglich. Mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer/innen und auf die Organisation des Wettbewerbs insgesamt soll ein solcher Rückzug jedoch möglichst nicht nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgen.
  4. Vorbereitungsphase
    4.1  In der Vorbereitungsphase erarbeiten die Teams den Fall in rechtlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf seine Präsentation. Jedes Team muß beide Seiten (Antragsteller/Beschwerdeführer und Antragsgegner/Äußerungs­berechtigter) vorbereiten und in der mündlichen Verhandlung vertreten.
    4.2  Wenn die Plädoyers ausgearbeitet sind, bekommt jedes Team die Gelegenheit zu einer mündlichen Proberunde unter professioneller Anleitung. Hierfür bemüht sich der Veranstalter, ausgebildete Schauspieler, Theaterpädagogen oder entsprechend qualifizierte Personen zu gewinnen, welche die Proberunde gestalten und anschließend jedem Teilnehmer eine individuelle Einschätzung zu seiner/ihrer rhetorischen Leistung sowie Verbesserungshinweise geben. Nur wer an einer solchen Proberunde erfolgreich teilnimmt, kann im Anschluß an den Wettbewerb einen „Schlüsselqualifikationsschein“ erhalten.
    4.3  Die Veranstalter behalten sich vor, während der Vorbereitungsphase ergänzende oder erläuternde Angaben zum Sachverhalt nachzuschieben.
  5. Auslosung
    5.1  Die Vorrundenpaarungen und ihre zeitlichen Reihenfolge werden durch eine Auslosung festgelegt, die in der Regel am Vorabend des Moot Court stattfindet. Hierzu soll jedes Team mit mindestens einer Person vertreten sein.
    5.2  Im Rahmen der Auslosung werden Namensschilder ausgegeben, welche die Teilnehmer namentlich und als Mitglieder ihrer Teams kennzeichnen. Sie sind während des Moot Court unbedingt zu tragen.
  6. Ablauf des Moot Court
    6.1  Der Moot Court gliedert sich in die Vorrunden und das Finale.
    6.2  In den Vorrunden plädiert jedes Team einmal für jede der beiden Seiten. Die Vorrunden finden vor Kammern statt, die mit je drei bis vier Richtern besetzt sind.
    6.3  Die in der Vorrunde erreichten Punkte, die sich daraus ergebenden Plazierungen und die Finalpaarung werden nach Ende der Vorrunden und einer abschließenden Beratung aller Richter bekanntgegeben.
    6.4  In der Finalrunde plädieren vor dem gesamten Senat die beiden punktbesten Teams gegeneinander. Der Veranstalter entscheidet nach Rücksprache mit den Finalteilnehmern, ob das Finale über ein oder zwei Runden ausgetragen wird. Das Los entscheidet, welches Team in der Finalrunde welche Seite vertritt bzw. welches Team zuerst welche Seite des Rechtsstreits vertritt.
  7. Die mündlichen Verhandlungen
    7.1  Vor Beginn jeder Verhandlung nehmen die Mannschaften und Zeitnehmer im Saal Platz. Wenn das Gericht den Raum betritt, erheben sich Teilnehmer, Zeitnehmer und Publikum.
    7.2  Die mündlichen Verhandlungen beginnen nach dem Aufruf der Sache durch das Gericht mit dem Plädoyer des Antragstellers/Beschwerdeführers. Hierauf folgt das Plädoyer des Antragsgegners/Äußerungsberechtigten.
    7.3  An die Plädoyers schließen sich Replik und Duplik an. Sie sind der Auseinandersetzung mit dem Vortrag des Gegners vorbehalten und sollen nicht der Ergänzung des eigenen Plädoyers dienen.
    7.4  Für die Plädoyers stehen jeder Seite 20 Minuten zur Verfügung, die zwischen zwei Rednern gleichmäßig aufgeteilt werden soll. Wünscht das Team eine andere Aufteilung der Redezeit, so ist dies dem Gericht zu Beginn des Plädoyers unaufgefordert mitzuteilen. Für Replik und Duplik stehen jeweils 5 Minuten zur Verfügung. Hierbei kann jedes Team durch einen 3. Redner vertreten werden.
    7.5  Auf die Einhaltung der Redezeitbegrenzung achten die Zeitnehmer. Sie zeigen die jeweils verbleibende Redezeit mit Hilfe von Zeitkarten an.
    7.6  Das Gericht kann den Redner/die Rednerin jederzeit mit Zwischenfragen unterbrechen. Fragestellung und Beantwortung zählen zur Redezeit (die Uhr läuft also weiter). Die in Ausnahmefällen mögliche Gewährung zusätzlicher Rede- oder Antwortzeit steht im Ermessen des Gerichts, das hierbei auf eine gleichmäßige Behandlung beider Seiten achtet.
    7.7  Der Redner/die Rednerin darf sich mit Erlaubnis des Gerichts unter Anrechnung auf die Redezeit mit den übrigen Teammitgliedern beraten; das Gericht kann hierfür Punktabzüge vornehmen. Die schriftliche Kommunikation mit dem Redner/der Rednerin ist den anderen Teammitgliedern unter Achtung der Ordnung im Gerichtssaal gestattet.
    7.8  Das Gericht kann den Finalteilnehmern bei Bekanntgabe der Finalpaarung aufgeben, sich in ihren Plädoyers auf die vertiefte Erörterung bestimmter Rechtsfragen zu beschränken.
    7.9  Die mündlichen Verhandlungen sind öffentlich. Allerdings sind Mitglieder derjenigen Teams, die noch nicht plädiert haben, zu den Plädoyers anderer Teams als Zuhörer/Zuhörerinnen nicht zugelassen. Nichtplädierende Teammitglieder dürfen aber den plädierenden Teil ihres Teams begleiten.
    7.10  Die Sitzungsleitung liegt bei dem/der Vorsitzenden des Gerichts.
  8. Bewertung
    8.1  Für die Leistungen in den mündlichen Verhandlungen werden vom Gericht Punkte für die juristische Argumentation ("A-Note") und für die mündliche Präsentation ("B-Note") vergeben. Die Präsentation umfaßt zum Beispiel das Auftreten vor Gericht, Redeweise und -stil, Antwortverhalten, Zeitmanagement.
    8.2  In jeder der beiden Kategorien sind in den Plädoyers bis zu 20 Punkte pro Redner/Rednerin zu erreichen, d.h. insgesamt bis zu 80 Punkte je Plädoyer (je 20 Punkte für Inhalt und Präsentation, zwei Redner/Rednerinnen).
    8.3  Für Replik und Duplik werden in den beiden Kategorien ebenfalls 20 Punkte vergeben. Bei der A-Note steht dabei die Fähigkeit im Mittelpunkt, sich mit der Argumentation der anderen Seite auseinanderzusetzen.
    8.4  Nach jeder Runde werden die Auftritte durch das Gericht in geheimer Beratung bewertet.
    8.5  Für das Punktergebnis jedes Teams werden die Punkte beider Teamteile zusammengerechnet. Es erfolgt also eine einheitliche Teamwertung.
  9. Plazierung und bester Redners/ beste Rednerin
    9.1  Die beiden gesamtpunktbesten Teams nehmen am Finale teil. Die Plazierung der übrigen Teams erfolgt nach den Punktergebnissen in den Vorrunden. Bei Punktegleichstand entscheiden - in dieser Reihenfolge - die höchste Einzelwertung (A- und B-Note) für einen Redner/eine Rednerin, die höchste Punktzahl einer A-Note sowie die höchste Einzelwertung für Replik/Duplik.
    9.2  Sieger des Wettbewerbs ist dasjenige Team, welches im Finale die meisten Punkte erhält. Regel 9.1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
    9.3  Bester Redner/beste Rednerin ist, wer in einer Vorrunde das beste Einzelergebnis (A- und B-Note) erzielt hat. Bei Punktegleichstand entscheidet - zwischen den punktgleichen Teilnehmern - zunächst die höchste A-Note, dann die höchste B-Note. Dem Gericht steht es frei, die Feststellung des besten Redners/der besten Rednerin erst nach der Finalrunde zu treffen.
    9.4  Im übrigen liegen die Ermittlung des Siegerteams, die Festlegung der Plazierung sowie die Bestimmung des besten Redners/der besten Rednerin im Ermessen des Gerichts.
  10. Disqualifizierung und Punktabzüge
    10.1  Bei groben Verstößen gegen den Grundsatz des fair play behält sich der Veranstalter vor, einzelne Teilnehmer/innen oder auch ganze Teams von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. In weniger schwerwiegenden Fällen sind in Abstimmung mit dem Gericht Punktabzüge möglich.
    10.2  Als Verletzung des fair play gelten insbesondere die Beschädigung, das Verstecken oder das langfristige Ausleihen von Fachliteratur, die zur Bearbeitung des Falles von allen benötigt wird.
  11. Bescheinigung und Auszeichnungen
    11.1  Jeder Teilnehmer, der die betreute Proberunde (Regel 4.2) erfolgreich absolviert und sein Plädoyer öffentlich gehalten hat, erhält einen „Schlüsselqualifikationsschein“ gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1f) NJAG 2009, den der Veranstalter im Anschluß an den Wettbewerb ausstellt.
    11.2  Die Mitglieder der beiden besten Teams sowie die beste Rednerin/der beste Redner erhalten Urkunden, die ihren Erfolg bescheinigen. Alle übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmeurkunde. Für den besten Redner/die beste Rednerin bemüht sich der Veranstalter um ein juristisches Praktikum.
  12. Interpretation der Regeln und Sonderregelungen
    Über Unklarheiten in Bezug auf die Regeln des Wettbewerbs sowie über Sonderregelungen im Einzelfall entscheidet der Veranstalter.

Für alle, die erstmals an einem Moot Court teilnehmen, gilt es über den technischen Ablauf hinaus die besondere Arbeits- und Darstellungsform bei einem Moot Court zu beachten. Ihre Betreuer/innen können Ihnen hier sicher meistens weiterhelfen. Um aber einige Fragen vorab zu beantworten, hier ein paar Hinweise:

  1. Vorbereitungsphase
    Sie müssen sich wie bei einer Hausarbeit in die rechtliche Problematik einarbeiten. Hierbei können insbes. Lehrbücher, Kommentare und Bibliographien einen Einstieg in die Thematik ermöglichen. Denken Sie immer daran, daß es um den konkreten Fall geht, der Ihnen vorliegt, und arbeiten Sie daher mit dem Sachverhalt. Da jedes Team im Wettbewerb beide Seiten zu vertreten hat, müssen Sie in der Vorbereitungsphase auch für beide Seiten Argumente sammeln, die oft eng miteinander zusammenhängen. Daher kann es u.U. sinnvoll sein, bei der juristischen Erarbeitung des Falles das Team noch nicht in Antragsteller und Antragsgegner o.ä. aufzuteilen, sondern dies erst bei der Ausarbeitung der Plädoyers selbst zu tun. Welche Arbeitsteilung für Ihr Team am sinnvollsten ist, müssen Sie allerdings selbst herausfinden.
  2. Plädieren
    Im Moot Court müssen Sie anwaltlich argumentieren, das heißt insbesondere, daß Sie im Urteilsstil und nicht im Gutachtenstil plädieren: Sie stellen ihre rechtliche Bewertung voran und liefern hiernach für diese Position die juristische Begründung. Wenn es die Darstellung erfordert, können Sie auch einmal in den Gutachtenstil überwechseln; Sie sollten aber bedenken, daß ein Anwalt, der mit „fraglich ist, ...“ beginnt, in aller Regel vor Gericht weniger zu überzeugen vermag als einer, der bestimmt und selbstbewußt seine Position darlegt (und diese natürlich auch fundiert begründet!). Nach etwas komplexeren und längeren Ausführungen kann es allerdings im Plädoyer ratsam sein, die eingangs getroffene Feststellung noch einmal als Ergebnis der Ausführungen zu wiederholen, um die Zuhörer noch einmal daran zu erinnern, was man mit den vorangegangenen Darlegungen bewiesen hat. Denken Sie immer daran, daß die Zuhörer Ihnen folgen können müssen, damit Sie sie von Ihrem Rechtsstandpunkt überzeugen können!
    Eine weitere Besonderheit des anwaltlichen Plädoyers ist, daß Sie auch strategisch denken und sich für den Fall, daß Ihre rechtliche Bewertung das Gericht möglicherweise nicht überzeugen wird, eine Ausweichmöglichkeit eröffnen sollten (Hilfsargumentation). Achten Sie hierbei aber darauf, daß ihre eigentliche (Haupt-)Position immer deutlich bleibt und nicht durch die in der Hilfsargumentation angeführten (hypothetischen) Überlegungen widerlegt wird.
    Beispiel: Der Schutzbereich des Grundrechts aus Art. X GG ist aus diesen und jenen Gründen nicht berührt (Hauptargumentation). Selbst wenn er aber berührt sein sollte, wäre der dann anzunehmende Eingriff aus folgenden Gründen gerechtfertigt (Hilfsargumentation).
  3. Replik und Duplik
    In der Replik und der Duplik geht es nicht um eine Ergänzung des eigenen Plädoyers, sondern darum, auf den gerade gehörten Vortrag der Gegenseite einzugehen. Natürlich liegen einige der Argumente, die von der Gegenseite gebracht werden können, auf der Hand, so daß Sie auch für die Replik ein paar wesentliche Punkte vorbereiten können; auch kann die Replik genutzt werden, ein besonders starkes Argument aus dem eigenen Plädoyer dem Vortrag der Gegenseite noch einmal entgegenzustellen (aber nur kurz erwähnen, nicht noch einmal ausführen!), um die eigene Position zu unterstreichen. Die Hauptaufgabe liegt aber darin, während des Vortrags der Gegenseite zuzuhören, sich Notizen zu machen und hierauf sach- und rechtskundig zu erwidern. Bei der Duplik gibt es weniger Möglichkeiten der Vorbereitung, da hier nur auf die Replik geantwortet wird, die begreiflicherweise nicht das gesamte Spektrum der Rechtsfragen abdecken kann. Dadurch kann der Duplizierende nicht im voraus berechnen, auf welche Punkte die Replik sich beschränken wird. Ein wichtiger Punkt für die Bewertung ist in beiden Abschnitten das „Erwiderungsverhalten“.
  4. Auftreten vor Gericht
    Von Ihrem Auftreten vor dem Gericht hängt ein guter Teil Ihrer Wirkung ab. Rhetorische Basistips sollen hier nicht gegeben werden – nur ein paar Höflichkeitsregeln:
  • Erheben Sie sich, wenn das Gericht den Saal betritt und wieder verläßt.
  • Warten Sie, bis das Gericht Ihnen bzw. Ihrem Team das Wort erteilt.
  • Denken Sie daran, sich dem Gericht vorzustellen.
  • Lassen Sie die Mitglieder des Gerichts ausreden und korrigieren Sie nach Möglichkeit niemals einen Richter.
  • Halten Sie sich unbedingt an das Ihnen vorgegebene Zeitlimit. Wenn Sie in irgendeiner Weise vom üblichen Ablauf abweichen wollen (z.B. Rücksprache mit einem anderen Teammitglied, zusätzliche Redezeit), bitten Sie den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende um Erlaubnis.
  • Gehen Sie am Ende Ihres Vortrags nicht einfach wortlos ab, sondern erkundigen Sie sich, ob das Gericht noch weitere Fragen an Sie hat, und gehen Sie dann mit einer höflichen Abschlußformel zu Ihrem Platz zurück.
  • Die gegnerische Partei wird nicht direkt angeredet, sondern Sie sprechen mit dem Gericht über die Ausführungen der anderen Seite.
  • Gehen Sie mit Ihrem Prozeßgegner fair um (also keine persönlichen Attacken oder Kraftausdrücke). Als Grundregel gilt, immer das rechte Maß zu halten: nicht zu auftrumpfend, nicht zu zaghaft; nicht zu polternd, aber auch bitte nicht schmeichlerisch.
  • Wir haben uns für unser „BVerfG“ auf die folgenden Anreden geeinigt: „Herr Vorsitzender/Frau Vorsitzende, hohes Gericht“, bei individueller Anrede „Herr Vorsitzender/Frau Vorsitzende“, für einzelner Richter/innen entweder ein einfaches „Sie“ oder (förmlicher, dezent zu verwenden!) „Herr/Frau Verfassungsrichter/in (Name)“.
  • Die Kleidung sollte schon etwas „besser“ (Anzug oder Kombination, Kostüm), aber nicht übertrieben festlich sein. Der Veranstalter stellt Roben für die „Prozeßvertreter“ zur Verfügung.