Aktuelles

17.04.2026 : Neuer Open-Access Artikel zu Klimapolitik und KI-Regulierung

In der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht ist Open-Access der Artikel "Climate Governance and AI Regulation: Bringing Together Two Sides of the Same Coin?" erschienen. In diesem Artikel wird dargelegt, dass Klimawandel und Künstliche Intelligenz das Recht vor ähnliche Herausforderungen stellen: Beide Phänomene sind globaler Natur und haben kollektive Ursachen; beide verursachen diffuse und potenziell langfristige Schäden, während sie gleichzeitig hochkonzentrierte private Gewinne hervorbringen; und beide stellen eine auf individuelle Rechte ausgerichtete Rechtsarchitektur auf die Probe, die für bilaterale Streitigkeiten zwischen identifizierbaren Akteuren konzipiert wurde. 

In der Print Ausgabe ist dieser in Heft 1 2026, S. 11-23 zu finden, online unter:  EurUP

15.04.2026 : Gespräch beim Einstein Forum: KI – eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie?

Demokratien stehen unter Druck. Die Beschränkung von Wahlen, die Unterdrückung der Opposition durch autoritäre Regime, das Zusammenbrechen von Regierungen: Entsprechende Entwicklungen werden klar als Gefahren für die Demokratie gewertet. Risiken erwachsen allerdings auch aus schleichenden, weniger sichtbaren, inkrementellen Entwicklungen. Die nahezu ubiquitäre Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Wahrnehmung, Berichterstattung und politischen Diskussion ist eine solche Entwicklung. KI ist eine sozio-technische Entwicklung mit gesellschaftsstrukturellen Auswirkungen. KI funktioniert nur in Interaktion mit Menschen. Sie beruht auf Daten, die Menschen täglich produzieren, ohne sie in ähnlicher Weise verarbeiten zu können. In der Spielart kommerzieller, online-basierter Anwendungen ist sie eine globale Technik, die skaliert und damit Milliarden von Menschen betrifft: Bereits darin liegt eine erhebliche Konzentration von Macht. In meinem Vortrag diskutiere ich drei Aspekte der Herausforderungen von KI für Demokratie als Staatsverständnis: externe, interne und systemische.

 Eine Aufzeichnung finden Sie hier 

18.02.2026 : Die EU erklärt TikTok offiziell zum Problem

Prof. Hannah Ruschemeier hat für einen Artikel vom Tagesspiegel eine Stellungnahme  abgegeben. Diese bezog sich auf Klagen gegen Instagram, TikTok und Snapchat in Kalifornien, welche sich gegen das süchtig machende Design der Plattformen richten. 
Dieses Problem hat auch die EU-Kommission erkannt und ein Verfahren gegen TikTok eingeleitet. 

 Link zum Artikel

05.01.2026 : Stellungnahme im NDR zur polizeilichen KI-Gesichtssuche

Für die NDR-Sendung Hallo Niedersachsen des NDR wurde Prof. Hannah Ruschemeier zu ihrer Einschätzung zu dem Entwurf für eine Novellierung des Polizeigesetzes Niedersachsens gefragt, insbesondere zu der Erstellung und Nutzung von Gesichtsdatenbanken. Siehe  NDR: Polizei in Niedersachsen will KI-Gesichtssuche trotz EU-Bedenken

30.11.2025 : „Datenschutz als Machtbegrenzungsinstrument“ – Keynote und Podcast

Das Thema „Datenschutz als Machtbegrenzungsinstrument“ beschäftigt Professorin Dr. Hannah Ruschemeier (ISVWR) in vielfältiger Weise. Bereits im September hat sie ihm die Keynote zum Datentag der Stiftung Datenschutz gewidmet. Ein Video des Vortrags ist unter diesem   Link abrufbar. Außerdem hat Hannah Ruschemeier im Podcast Auslegungssache über die Thematik gesprochen. Der Podcast kann nach einem Klick auf diesen   Link nachgehört werden.

 

20.11.2025 : Konferenz zur KI-Verordnung

Am Weizenbaum-Institut in Berlin findet am 21.11.2025 eine Konferenz zum Thema "Aufsicht und Durchsetzung der KI-VO" statt. Organisiert und ausgerichtet wird diese von Professorin Dr. Hannah Ruschemeier (ISVWR) gemeinsam mit Professor Dr. Björn Steinrötter (Universität Potsdam) und dem Weizenbaum-Institut. Diskutiert werden die drängenden Fragen der Aufsicht und Durchsetzung der KI-Verordnung. Neben Aspekten der privaten und öffentlichen Durchsetzung und der Sanktionsregime wird es auch um die Aufsichtsstrukturen auf nationaler und Unionsebene gehen. Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter diesem  Link

17.11.2025 : Professorin Ruschemeier zur Meta-Sammelklage im ZDF

In der ZDF-Sendung WISO hat Professorin Dr. Hannah Ruschemeier heute ihre fachliche Einschätzung zur Verbandsklage gegen Meta abgegeben. Mit der Klage wehren sich Instagram- und Facebook-Nutzer:innen gegen die weitreichende Verarbeitung ihrer Daten. Es handele sich um die „größte Sammelklage dieser Art in Deutschland“, so Ruschemeier. Die Erfolgschancen schätze sie als relativ gut ein. Die Sendung ist unter folgendem   Link abrufbar. Der Beitrag zur Meta-Sammelklage beginnt bei Minute 14:10.

 

 

14.11.2025 : KI und juristisches Prüfen und Lehren

Im aktuellen Editorial der KIR (Zeitschrift für KI und Recht) diskutiert Professorin Dr. Hannah Ruschemeier die Herausforderungen von KI für das juristische Prüfen an Universitäten Herausforderungen von KI für das Juristische Prüfen und Lehren an Universitäten. Die Vermittlung des Rechts der Digitalisierung, insbesondere der KI-Regulierung auf Unionsebene sowie der Auswirkungen auf das nationale Recht, seien nötiger Bestandteil des Lehrplans an juristischen Fakultäten. Zugleich tritt Hannah Ruschemeier in ihrem Beitrag der Behauptung entgegen, dass praktisches juristisches Arbeiten ohne KI nicht mehr vorstellbar sei. Das sei in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend. Im Übrigen gehe das Ausbildungsziel des Jurastudiums über eine Abbildung der Arbeitsweise in der Rechtspraxis weit hinaus. Das Studium solle und könne die Studierenden zu kritischem Denken, eigener Reflexion und zu Fähigkeiten wie Abstraktion, logischen Schlussfolgerungen, Systemverständnis und einem bestimmten Ausdrucksniveau in Wort und Schrift befähigen.   Das Editorial ist im Volltext auf der Internetseite der KIR abrufbar.

15.10.2025 : Neues Osnabrücker DFG-Projekt: "Prädiktives Wissen ist Macht"

Vom Credit Scoring über personalisierte Werbung bis zur prädiktiven Polizeiarbeit: In vielen Bereichen der Gesellschaft werden datenbasierte Vorhersagemodelle verwendet, die unbekannte Personenattribute, zukünftige Verhaltensweisen, sowie Risiken und Profite über Menschen und Gruppen abzuschätzen erlauben. Ein neues interdisziplinäres Projekt an der Universität Osnabrück will die damit verbundenen Gefahren untersuchen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Projekt, welches die Perspektiven aus Rechtswissenschaften (Prof. Dr. Hannah Ruschemeier, ISVWR) und Philosophie (Prof. Dr. Rainer Mühlhoff) bündelt, mit rund 698.000 Euro über drei Jahre. Mehr Informationen zu dem Projekt finden sich auf der   Internetseite des DFG.